Ein Handyvertrag wurde über die GmbH abgeschlossen. Der Vertrag läuft noch bis Nov 2013. Die Gmbh ist aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. Muß ich den Vertrag jetz privat weiter bezahlen? Oder kann er gekündigt werden. Ein Handy wird nicht mehr subventioniert.
Nabend!
In der Regel wird so lange weiter gezahlt, bis man aus dem Vertrag raus kommt/kann.
Fristgerechtes Kündigen nicht vergessen!
Über einen „Härtefall“, wegen Auflösung einer GmbH, wird der Provider wohl nur müde lächeln.
Meist wird dann noch angeboten, Dich/Euch aus dem Vertrag zu „erlösen“ bei einmaliger Zahlung des Betrages X, der so hoch ist, wie die monatlichen Abschläge bis Frist X.
…kommt also auf das gleicher raus, den Vertrag bis Tag X laufen zu lassen und vorher (fristgerecht) gekündigt zu haben.
*smile*
LG, Nicky
Hallo,
Über einen „Härtefall“, wegen Auflösung einer GmbH, wird der
Provider wohl nur müde lächeln.
eine etwas seltsame Antwort. Die Frage ist doch vielmehr, wie die Gesellschaft überhaupt gelöscht werden konnte, wenn es noch Gläubiger gibt und nichts anderes ist der Mobilfunkanbieter. Gut, man mag einwenden, daß der hätte die Ankündigung im Bundesanzeiger lesen können, aber das machen in der Praxis wohl eher die wenigsten.
Stellt sich weiterhin die Frage, ob der Geschäftsführer nicht irgendeinen kleinen Fehler machte als die Löschung angemeldet hat.
Ein sehr skuriler Fall.
Gruß
C.
Moin,
warum wurde die GmbH gelöscht? Was ist denn mit dem eingelegtem Stammkapital? Noch was da? Dann muss das zur Begleichung aller Verbindlichkeiten genutzt werden! Eine private Haftung der Mitglieder der Gmbh ist ausgeschlossen. http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH Allerdings kommen wir hier in den Rechtsbereich - eine verb. Beratung ist ausgeschlossen.
Versuchs unter Einhaltung der FAQ 1129 im Rechtsbrett
Cheers Topper
Moin,
Hai!
warum wurde die GmbH gelöscht?
Das ist warum wichtig?
Was ist denn mit dem eingelegtem Stammkapital?
Da keine GmbH mehr da, kein Stammkapital mehr da.
Noch was da?
??
Dann muss das zur Begleichung aller Verbindlichkeiten genutzt
werden!
Sonst nichts? Merkwürdig.
Eine private Haftung der Mitglieder der Gmbh ist ausgeschlossen.
Leider falsch.
Allerdings kommen wir hier in den Rechtsbereich
Da sage ich mal nichts zu.
An den UP: GmbH-Gesetz Abschnitt 5 ff., wäre schon mal ein Anfang.
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html
Der Liquidator oder der ehemalige Gesellschafter wird sich der
Verantwortung schwerlich entziehen können.
Der Plem