GmbH meldet Firma in Belgien an

Hi, bin mir zwar nicht sicher ob nicht BWL etc das richtige Forum wäre, doch bekannt ist: wenn sich schon ein Suchender findet, ist er gewiß im Steuerrecht am umtriebigsten…

Angenommen eine befreundete Firma mag in Belgien(zu Werbungs- und Auftragsannahmezwecken)einen eigenständigen Firmensitz eröffnen. Am liebsten, besonders am Anfang, über ein Steuer- oder Anwaltsbüro in Belgien. Meiner Meinung nach ist da ja erstmal ne "Briefkasten"Niederlassung gegründet weil erst Personal und Büroräume folgen sollen wenn der erhoffte Umsatz erzielt erzielt wird…

Erfahrungen? Tipps(gilt jetzt eigentlich dieses unsägliche doppel-p?sieht ja mittlerweile beinahe richtig aus, nicht um abzulenken, doch in ner Karrikatur der SZ(?)gab ehedem(Rechtschreibungsdeformation) ein Schüler beim Bewerbungsgespräch auf die Frage „na, welche sprache wollen Sie denn dolmetschen?“ ein trockenes "nü, dachte mir deutsch/deutsch und zurück"bekannt)?

Gewerbe: Schloßer-, Schweißer Arbeitnehmerüberlassung

steuerliche, gewerbliche, rechtliche konfusfrage (hoffe jedoch das dem nicht so ist)

Liebe Grüße
Noah

Hallo Noah,

Hi, bin mir zwar nicht sicher ob nicht BWL etc das richtige
Forum wäre, doch bekannt ist: wenn sich schon ein Suchender
findet, ist er gewiß im Steuerrecht am umtriebigsten…

eine typische Frage, die kann eigentlich nur von dir sein und bei uns brauchst du keinen Pflichtwitz mitliefern :wink:

Angenommen eine befreundete Firma mag in Belgien(zu Werbungs-
und Auftragsannahmezwecken)einen eigenständigen Firmensitz
eröffnen. Am liebsten, besonders am Anfang, über ein Steuer-
oder Anwaltsbüro in Belgien. Meiner Meinung nach ist da ja
erstmal ne "Briefkasten"Niederlassung gegründet weil erst
Personal und Büroräume folgen sollen wenn der erhoffte Umsatz
erzielt erzielt wird…

na, Briefkastenfirma ist eher die Eingruppierung, wenn man damit Steuerumgehung betreiben will, ist aber zunächst nicht im Raum.

Es sei zunächst mal auf § 90 Abs. 2 Abgabenordnung verwiesen (zu finden unter http://www.steuernetz.de), dass man bei Auslandsbeziehungen Beweisvorsorge treffen muss.

Die Niederlassung kann rechtlich eine unselbständige Betriebsstätte der GmbH sein oder eine rechtlich eigenständige „neue“ Firma. Es ist davon auszugehen, dass zu Testzwecken erst mal eine unselbständige Niederlassung geplant ist. Diese ist beim dortigen Finanzamt anzumelden und bei der nächsten deutschen Steuererklärung ist auf die Niederlassung in Belgien hinzuweisen. Die Gewinne der beiden Betriebsstätten sind abzugrenzen, d.h. für jede Niederlassung ist eine Gewinnermittlung erforderlich. Dazu braucht man sicher die Hilfe von Steuerberatern, jeweils einem pro Land.

Gewerbe: Schloßer-, Schweißer Arbeitnehmerüberlassung

für Arbeitnehmerüberlassung braucht man in Deutschland separate Genehmigungen, ich könnte mir vorstellen, dass die Belgier das auch genauer kontrollieren.

steuerliche, gewerbliche, rechtliche konfusfrage (hoffe jedoch
das dem nicht so ist)

na, ging so, eben eine typische Frage :wink:

Hinweise sind auch bei http:/www.forum-steuern.de zu finden. Dort gibt es Links zu Belgien

Viele Grüße und frohe Ostern
Cirwalda