Hallo,
nach dem GmbH-gesetz bist du als Veräußerer einer insolventen GmbH noch in der Vollhaftung für ein Jahr, in der Regel werden solche Insolvenz-Transfers jedoch ohne die Altschulden vollzogen - zumindest alle Gesellschafterdarlehen werden gestrichen durch schriftlichen (notariellen) Verzicht. Eine Übernahme mit den Bankschulden und den Verbindlichkeiten ist eigentlich nur sinnvoll und tragfähig, wenn der Wert aus ausgewiesenen Aktiva und stillen Reserven deutlich die Verbindlichkeiten übersteigt. Ansonsten wäre ja der Differenzbetrag aus zukünftigen Gewinnen zu finanzieren, und das macht für einen Übernehmer das Ganze unsinnig.
Damit du auf der richtigen Seite und aus der Haftung herauskommst, wäre es für dich das Beste, wenn du Inslovenz anmeldest. Dann bist du die Haftung los und der Arbeitnehmer übernimmt das Geschäft aus der Insolvenzmasse, schuldenfrei, alle Mitarbeiter können übernommen werden oder der Mitarbeiterstamm wird auf die Leistungsträger vom Inso-Verwalter reduziert, in der Übergabephase erhalten die Arbeitnehmer ihr Gehalt über das Konkursausfallgeld bzw. bei guter Geschäftsentwicklung aus Konkursausfallgeld und Zuschuß vom Übernehmer. Das Risiko für den Übernehmer liegt lediglich darin, daß ein Dritter über den Insoverwalter sich das Unternehmen unter den Nagel reißt, das sind dann meist Lieferanten mit hohen Forderungen gegen Dein Unternehmen oder Konkurrenten.
Alos um aus der Haftung raus zu kommen - mußt Du Insolvenz anmelden mit dem Unternehmen.
Meine Frage ist dabei nur, warum kann der etwas, was Du nicht kannst ? oder bringt er soviel frisches Geld mit ins Unternehmen ? könntest du nicht auf nen Halbtagsjob bei angemessener Bezahlung drinne bleiben und darüber wachen, daß er das Teil nicht im Jahr nach der Übernahme vor die Wand fährt ? Es gibt da ja alle möglichen Spielarten, um ein auskömmliches Überleben des ersten Folgejahres zu gewährleisten …
Gruß
Michael