GmbH mit Verlustvortrag?

Hallo zusammen!
Ein guter Freund von mir hat mit seiner GmbH einen Verlustvortrag von 100.000€ und keine Schulden auf der GmbH. Da er damals privat gehaftet hat und nun nicht mehr aus dem „Schuldensumpf“ hinauskommt,macht er einen Privatkonkurs. Die GmbH möchte er an mich „verschenken“.
Meine Frage ist nun (und ich bin mir leider nicht so sicher): Ist es sinnvoll, die GmbH zu übernehmen? Gibt es Dinge, worauf ich achten muss?
Grüße, Mareike

Hallo,

Ein guter Freund von mir hat mit seiner GmbH einen
Verlustvortrag von 100.000€ und keine Schulden auf der GmbH.

Keine Schulden ? Du meinst also die GmbH hat keine Fremdkapitalpositionen offen, sich also „kein Geld von einem Dritten ‚geliehen‘“ ?
Wo kommt der Verlust her ? Was für Ausgaben sind das ? Hat da vielleicht doch jemand eine Forderung gegen die GmbH ???

Da er damals privat gehaftet hat und nun nicht mehr aus dem
„Schuldensumpf“ hinauskommt,macht er einen Privatkonkurs. Die
GmbH möchte er an mich „verschenken“.

Hat er für Schulden der GmbH privat gehaftet ? Warum das ? Ich meine die meisten gründen gerade eine GmbH um eben nicht privat haften zu müssen, wenn es denn mal so weit kommen sollte. Irgendwie ein bisschen undurchsichtig die Sache.

Meine Frage ist nun (und ich bin mir leider nicht so sicher):
Ist es sinnvoll, die GmbH zu übernehmen? Gibt es Dinge, worauf
ich achten muss?

Was macht die GmbH denn, dass es sich trotz eines Verlustvortrages lohnen würde weiterhin (Verluste) zu (er)wirtschaften ?
Um Dir etwas genaueres sagen zu können, solltest Du schon die eine oder andere Information dazu geben. Bei dem jetzigen Informationsstand würde ich sagen: Finger weg !

VG
TraderS

Private Schulden bei GmbH
Hi TraderS,
oft wollen Banken eine private Bürgschaft vom Privatmann, damit die GmbH dann den Kredit bekommt.
Manche Banken führen übrigens Firmen und Privatkreditrahmen des Inhabers unter einem „Konto“.
(Werde jetzt die zwei überregionalen Banksysteme nicht nennen)

Wenn also der Firmenrahmen ausgeschöpft ist, kann nicht noch zusätzlich ein privater Rahmen ausgenutzt werden.
Schlimm ist es, wenn das Firmenkonto „dicht“ gemacht wurde… dann ist auch das private „zu“.
Empfehlung: Deshalb sollte man nicht beide Konten bei der gleichen Bank haben.

Wer also für eine GmbH einen kredit braucht, wird in den meisten Fällen privat dafür „geradestehen“ müssen… und hat so die Schulden der GmbH „am Hals“.

Es besteht ja kein Zwang, dass man eine solche Bürgschaft eingeht… aber wenn man Geld für die GmbH dringend braucht, wird diese Bürgschaft übernehmen.
Die „beschränkte Haftung“ der GmbH wird durch dieses übliche Verfahren unterlaufen… und der eigentliche Sinn ist dahin.

Naja. Die GmbH selbst haftet ja nur mit ihrem Stannkapital… und damit ist sie für die Bank ein „unsicherer Partner“.

Gruß
BJ

Hi BigJohn,

Wer also für eine GmbH einen kredit braucht, wird in den
meisten Fällen privat dafür „geradestehen“ müssen… und hat so
die Schulden der GmbH „am Hals“.

Nein, es geht nur um die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank. Mal von der Durchgriffshaftung gegenüber dem GF abgesehen.

Die „beschränkte Haftung“ der GmbH wird durch dieses übliche
Verfahren unterlaufen… und der eigentliche Sinn ist dahin.

Wer Geld verleiht, möchte nun mal Sicherheiten haben. Würdest du dein Geld einfach so verleihen?
Vielleicht stellst du dich auch mal auf die Seite der Lieferanten. Die möchten nämlich auch ihr Geld für die gelieferten Waren oder Dienstleistungen sehen. Oder sollten wir alles über Nachnahme oder Vorkasse abwickeln müssen?

Naja. Die GmbH selbst haftet ja nur mit ihrem Stannkapital…
und damit ist sie für die Bank ein „unsicherer Partner“.

Willst du das den Banken jetzt vorwerfen?

Mein Banker sagte mir damals: Wenn sie kein Vertrauen in ihr Geschäft haben, warum soll ich es dann?

mfg Ulrich

Hallo,

oft wollen Banken eine private Bürgschaft vom Privatmann,
damit die GmbH dann den Kredit bekommt.
Manche Banken führen übrigens Firmen und Privatkreditrahmen
des Inhabers unter einem „Konto“.

ich weiß zwar nicht, was die Anführungszeichen bedeuten sollen, aber daß sich eine GmbH und eine Privatperson teilen, ist in Deutschland absolut unmöglich.

Es besteht ja kein Zwang, dass man eine solche Bürgschaft
eingeht… aber wenn man Geld für die GmbH dringend braucht,
wird diese Bürgschaft übernehmen.
Die „beschränkte Haftung“ der GmbH wird durch dieses übliche
Verfahren unterlaufen… und der eigentliche Sinn ist dahin.

Zunächst einmal bedeutet eine Bürgschaft für Bankkredite nicht, daß die Privatperson dann für alle Verbindlichkeiten der GmbH haften, schließlich gibt es i.d.R. ja noch reichlich andere Gläubiger. Im übrigen bin ich nicht der Ansicht, daß die beschränkte Haftung grundsätzliche der eigentliche also primäre Sinn einer GmbH ist.

Naja. Die GmbH selbst haftet ja nur mit ihrem Stannkapital…
und damit ist sie für die Bank ein „unsicherer Partner“.

Die GmbH haftet wie jeder andere Schuldner mit ihrem Vermögen und nicht mit ihrem Kapital.

Gruß,
Christian

Hi Ulrich,
das hatte ich ja auch schon alles gesagt.
Es ging aber nur darum, wie man bei einer GmbH plötzlich doch auch in der Haftung (trotz Haftungsbeschränkung) sein kann.

Vielleicht stellst du dich auch mal auf die Seite der
Lieferanten. Die möchten nämlich auch ihr Geld für die
gelieferten Waren oder Dienstleistungen sehen. Oder sollten
wir alles über Nachnahme oder Vorkasse abwickeln müssen?

Ich stand einige Jährchen auf „deiner“ Seite der Theke.
Auch ich musste bei neuen Kunden erst abwägen wie seine Bonität zu beurteilen ist.
Gerade bei Großkunden im Ausland ist das eine wichtige Frage.
Je nach Einschätzung wirst du dann von Vorkasse, über Nachnahme, über zahlbar innerhalb einiger Tage hin zum Usus von 30 Tagen nach Rechnungserhalt kommen.

Das Vertrauen in die Geschäftspartner entwickelt sich erst mit der Zeit…
Beim Handel mit Waren ist das eingesetzte Kapital höher als beim Handel mit Wissen/Können.
Ein Zahlungsausfall kann so manche Firma schnell in den Ruin treiben.
Wer also immer zu leichtfertig vertraut, macht seinen Job nicht gut genug oder hat mehr mit „Kleinkunden“ zu tun… bei denen auch der Ausfall mehrerer Kunden nicht an die Firmensubstanz geht.

Übrigens:
Ich werfe den Banken nicht vor, dass sie Sicherheiten haben wollen.
Vorzuwerfen wäre manchmal nur die Höhe der Sicherheit: Für 70K € musst du schon ein Haus als Sicherheit anbieten… das natürlich viel mehr wert ist.
Davon mal abgesehen…
Durch diese Art der „Sicherung“ wird im Endeffekt aus der GmbH haftungstechnisch plötzlich (für die Bank) doch wieder ein Einzelunternehmen.

Mein Banker sagte mir damals: Wenn sie kein Vertrauen in ihr
Geschäft haben, warum soll ich es dann?

Korrekt…
Und genau deshalb bekomme ich für 70K € ja auch 4% bei der Bank, die sie für 14%-18% wieder als Kontokorrent weiter vergibt.
Wenn aber (ohne meine Schuld) mein Konto „abgeräumt“ wird, besteht kein rechtlicher Anspruch, dass die Bank den Schaden ersetzen muss.

Die Bank traut keinem Kunden,lässt sich alles absichern… versucht sich aber vor der Wiedergutmachung von Fehlern zu drücken.
Naja. Das sytem klappt ja. Man sehe sich nur die Bilanzen und Vermögenswerte der Banken und die Gehälter des Vorstandes an.

Gruß
BJ

Morgen!

Beim Handel mit Waren ist das eingesetzte Kapital höher als
beim Handel mit Wissen/Können.

Nöö! Mir scheint du hast keine Ahnung was eine Entwicklung kostet
und wieweit man ins Risiko gehen muß.

Gruß
Stefan

Nochmal Morgen!

Die „beschränkte Haftung“ der GmbH wird durch dieses übliche
Verfahren unterlaufen… und der eigentliche Sinn ist dahin.

Sehe ich überhaupt nicht so. Wenn der GF Waren bestellt, dann soll er
für sein Tun auch haften. Wohingegen, falls es irgend einem „Großen“
nun einfällt meine Company wegen eines Patentes, einer Lizens oder
aufgrund von Produkthaftung auf 100mio verklagt, dann mache ich
hier das Licht aus und freue mich eine GmbH gehabt zu haben.

Gruß
Stefan