GMBH Nachfolger

Einen schönen guten Tag,

ich bin ab überlegen, eine GMBH zu übernehmen. Befor ich nun alle Pferde scheu mache, würde ich gerne wissen ob es eine Art Checkliste für ein solches Vorhaben gibt.
Ich werde mich mit den momentanen GF in 2 Wochen treffen und wäre da sehr gerne sehr gut vorbereitet. Einige interesante Themen habe ich hier schon gefunden, studiert und musste feststellen das es doch recht komplexe Züge annimmt.
Grüße
Trike

Hallo Trike

Welche Themen hast Du denn schon gefunden?
Eine Checkliste gibt es nicht, weil jedes Unternehmen anders ist.

Bei der Übernahme gibt es tatsächlich eine Reihe Dinge zu beachten. Vor allem steckt in der Übernahme eines Unternehmens stets ein Haftungsrisiko, dessen Dimension nur jemand abschätzen kann, der in der Lage ist, Verträge und Jahresabschlüsse zu lesen. Deshalb mein Rat:

  • lasse Dir alle Verträge der Gesellschaft vorlegen,
  • lasse Dir alle Verträge mit Geschäftsführern vorlegen,
  • lasse Dir alle Miet-/Pachtverträge vorlegen,
  • lasse Dir alle Sitzungsprotokolle und Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen vorlegen
  • verlange Einsicht in die Jahresabschlüsse(+ Anhang)2007, 2008 und 2009
  • verlange Einsicht in die Buchführung und Belege 2010
  • nimm Dir einen etwas älteren, mit GmbH’s vertrauten Steuerberater zur Prüfung dieser Unterlagen mit.
  • Die Jahresabschlüsse sollten von einem Steuerberater oder von einem Wirtschaftprüfer eine Bescheinigung enthalten. Aus der geht hervor, ob und was geprüft wurde und das Ergebnis der Prüfung. Weitere Aufschlüsse bringt der meistens angegebene Auftrag.
  • Wenn im Auftrag und/oder in der Bescheinigung steht, das die Prüfung der Unterlagen und Wertansätze nicht Gegenstand des Auftrags war, kannst Du die GmbH vergessen.
  • Wenn es noch keinen Abschluss für 2009 gibt oder irgendwelche Probleme bei der Vorlage oben genannter Urkunden und Unterlagen gibt, lasse die Finger von dieser GmbH. Denn dann fehlt es an der erforderlichen Offenheit.
  • die Buchführung für dieses Jahr sollte mindestens bis 30. April erfasst sein. Wenn nicht, ist sie nicht aktuell und mit Vorsicht zu genießen.
  • Sehr wichtig ist, welches Geschäftsfeld die GmbH lt. Satzung bedienen darf und ob dieses zu Deinem Vorhaben passt. Wenn nicht, ist eine Satzungssänderung erforderlich, was Notarkosten verursacht.

Wie Du bereits selbst festgestellt hast, ist dieses Thema schwierig und umfangreich. Deshalb noch einmal mein Rat: nimm Dir einen mit GmbH’s erfahrenen Steuerberater zur Seite. Er ist sein Geld wert.

Der Steuerberater wird diese Angelegenheit wahrscheinlich mit einm Stundensatz abrechnen. Diesen solltest Du unbedingt vorher schriftlich mit ihm vereinbaren. Der Stundensatz kann frei vereinbart werden. Es kann sich deshalb lohnen, bei mehreren Steuerberatern anzufragen, wieviel sie dafür verlangen würden.

Gruß Engpass

ich bin am überlegen, eine GMBH zu übernehmen. Bevor ich nun alle Pferde scheu mache, würde ich gerne wissen ob es eine Art Checkliste für ein solches Vorhaben gibt.

Themen habe ich hier schon gefunden, studiert und musste feststellen das es doch recht komplexe Züge annimmt.
Grüße Trike

Super und vielen Dank für die Infos, genau nach denen habe ich gesucht. Jetzt weiss ich was ich in 14 Tagen verlangen muss ( kann ). Ech klasse.
Grüße
Trike

Einen schönen guten Tag,

ich bin ab (?) überlegen, eine GMBH zu übernehmen. Befor (?) ich nun
alle Pferde scheu mache, würde ich gerne wissen ob es eine Art
Checkliste für ein solches Vorhaben gibt.
Ich werde mich mit den (?) momentanen GF in 2 Wochen treffen und
wäre da sehr gerne sehr gut vorbereitet. Einige interesante
Themen habe ich hier schon gefunden, studiert und musste
feststellen das es doch recht komplexe Züge annimmt.
Grüße
Trike

Hallo Trike,

leider kann ich Dir zu diesem Thema nicht weiterhelfen! Vielleicht versuchst Du aber zunächst, Deine Rechtschreibkenntnisse zu verbessern!!!
Gruß
hebrube

Hallo Trike,

mir ist noch etwas eingefallen. Wenn Du für die Übernahme des Kundenstamms eine Ablöse bezahlen sollst, achte vor allem auf eine sauber geführte Kundendatei. Aus der muss hervorgehen, wieviel der jeweilige Kunde netto (= ohne MwSt) abgenommen hat und wann. Ältere Kunden können Karteileichen sein, die im Kaufpreis nicht berücksichtig werden sollten. Falls das dem Verkäufer das zu wenig ist, kannst Du diese Fälle aussortieren und die Zahlung der Abfindung für einen späteren Zeitpunkt vereinbaren, z. B. wenn der erste neue Auftrag eines Altkunden bei Dir abegewickelt wurde. Auch hier grundsätzlich schriftliche Vereinbarung, denn „Wer schreibt, der bleibt“.

Gruß Engpass

Super und vielen Dank für die Infos, genau nach denen habe ich gesucht. Jetzt weiss ich was ich in 14 Tagen verlangen muss (kann). Echt klasse. Grüße Trike

Bei solch einem Vorhaben sollte immer ein Steuerberater mit in Boot genommen werden!
Selber machen ist nicht zu empfehlen.
Gruß
REALOPA

Hallo Trike,

leider kann ich Dir zu diesem Thema nicht weiterhelfen!
Vielleicht versuchst Du aber zunächst, Deine
Rechtschreibkenntnisse zu verbessern!!!
Gruß
hebrube

Hallo hebrube,

kann sein das ich nicht gerade ein Ass in der Rechtschreibung bin. Dafür habe ich jemanden der die geschäftlichen Sachen nochmals probe liest und berichtigt. Das Prinzip geht gut und ist auch ausreichend getestet ( mit einer eigenen Firma die sehr gut geht ).
grüße