GmbH Namensgebung

Guten Tag,

ich habe eine Frage zwar wäre so ein Firmaname wie „Sonnemann GmbH“ zulässig oder muss man den Geschäftszweck mit reinschreiben sowie „Sommemann Handels GmbH“
kann mir einer weiter helfen?
Vielen Dank

LG

Servus,

er ist ohne weiteres zulässig, wenn er eindeutig ist.

Wenn Sonnemann GmbH Komplementärin der Sonnemann GmbH & Co KG ist, wird das schwierig, weil die beiden velwexert werden können.

Schwierig wird das auch, wenn jeder der Brüder Sonnemann am gleichen Ort eine Sonnemann GmbH gründen und betreiben wollen: Das geht gar nicht.

Schöne Grüße

MM

Schwierig wird das auch, wenn jeder der Brüder Sonnemann am
gleichen Ort eine Sonnemann GmbH gründen und betreiben wollen:
Das geht gar nicht.

Da wird dann meist der volle Name verwendet, also Fritz Sonnemann GmbH und Walter Sonnemann GmbH.

Generell darf der Name einer GmbH frei gewählt werden - mit ein paar Einschränkungen, siehe §§ 17, 18, 30 HGB. Der Eintrag ins Handelsregister sorgt ja dafür, daß auch ein Phantasiename eindeutig zuordbar bleibt.