drei personen möchten zusammen eine firma gründen,
der eine ist für eine GmbH der andere für eine GbR und der dritte für eine einzelfirma mit kooperationsverträgen zu den anderen beiden.
Da die Firma (hoffentlich) einen Umsatz von ca. 120 000 Eur im jahr hatt und anch Abzug aller kosten auch vorsteuer würden ca. 35 000 Eur Gewinn übrig bleiben.
Bei welcher Geschäftsform würden am wenigsten Steuern anfallen ? wenn man anschließend den Gewinn durch 3 teile ?
Kann man so genau nicht sagen
Grundsätzlich gilt:
Bei der GbR bzw. Einzelfirma würde jeder auf seinen Gewinn Gewerbesteuer und seinen persönlichen Einkommensteuersatz zahlen. Die Gewerbesteuer ist bei diesen Formen auf die Einkommensteuer i.H. von 380 % * Gewerbeertrag * Gewerbesteuermesszahl anrechenbar. d.h. bis zu einen Hebesatz von 380 % ist die Gewerbesteuer grundsätzlich voll anrechenbar.
Bei der GmbH zahlt die GmbH 15 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer (diese ist hier nicht anrechenbar) bei Ausschüttung des Gewinns nach Steuern fällt dann nochmal 25 % Abgeltungsteuer an.
Hinzu kommt bei allen Fällen nochmal der Soli und eventuell die Kirchensteuer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei der „GbR“ *) bzw. Einzelfirma würde jeder auf seinen Gewinn
Gewerbesteuer und seinen persönlichen Einkommensteuersatz
zahlen.
*) Der Richtigkeit halber: Die Gewerbesteuer zahlt bei der GbR die GbR. Natürlich bekommt jeder seinen Anteil am Gewerbesteuermessbetrag gesondert festgestellt. In dieser Feststellung befinden sich dann auch die ertragsteuerlichen Gewinne / Verluste.
Wenn man also so alles kurz überschlägt könnte man doch sagen das eine eine GmbH mehr steuern wie eine Gbr zahlt da z.b., ja bei der Gbr keine Körperschaftssteuer anfällt und noch ein Freibetrag zusteht, oder ist diese Aufrechnung nicht möglich ?
Körperschaftsteuer und Einkommensteuer sind beides Ertragsteuern, die eine für Kapitalgesellschaften, die andere für natürliche Personen.
Die Tarife sind bei beiden Steuern unterschiedlich, die Behandlung bei der GewSt ist nur ein Aspekt von vielen.
Die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten haben bei der Einkommensteuer einigen Einfluß.
Nicht zuletzt ist eine unternehmerische Entscheidung, die sich ausschließlich auf steuerliche Aspekte und sonst nix anderes bezieht, fast immer falsch (oder bloß mal zufällig richtig).
Es hilft nix, da muss ein StB ran. Die Fragestellung ist viel zu weit gefasst und viel zu komplex für ein Forum.
Wenn man also so alles kurz überschlägt könnte man doch sagen
das eine eine GmbH mehr steuern wie eine Gbr zahlt da z.b., ja
bei der Gbr keine Körperschaftssteuer anfällt und noch ein
Freibetrag zusteht, oder ist diese Aufrechnung nicht möglich ?
Wie gesagt muss man den Fall einzeln mit allen relevanten Infos durchprüfen. Eine GmbH wird in diesem Fall wenn man das grob betrachtet sicherlich mehr Steuern zahlen.
Bei einer Personenunternehmung ist es in dem Fall fast nur der Persönliche Einkommensteuersatz der zwischen 15-45 % liegen kann. Wenn nicht mehr Einkommen neben den Gewinnen aus dieser Unternehmung vorhanden sind bewegt man sich im unteren Bereich.ca. 15-20 %
Eine GmbH hat aber ganz andere Vorteile-> Haftung etc.
Wie gesagt man muss aber jeden Fall einzeln richtig durchprüfen.