Gmbh ohne Geldmittel

Hallo,

ich bin einigermassen Pleite (Autowert ca. 7500€,Aktienfonds ca.7000€), soll aber eine GmbH gründen damit ich nicht als scheinselbständig gelte, und aus der ges. Rentenkasse rauskomme.
Gibt es da Möglichkeiten?

Gruß,
celo

Hallo …

-1- Wie kommen Sie darauf scheinselbständig zu sein ?

-2- Was soll Sinn und Zweck der GmbH-Gründung sein ?

MfG
BEBOUB
http://www.1-2-3-Businessplan.de

ich …, soll aber eine GmbH gründen damit ich nicht als
scheinselbständig gelte

Wer will das denn von Dir?

Hallo,

ich bin einigermassen Pleite (Autowert ca. 7500€,Aktienfonds
ca.7000€), soll aber eine GmbH gründen damit ich nicht als
scheinselbständig gelte, und aus der ges. Rentenkasse
rauskomme.
Gibt es da Möglichkeiten?

Ich rate von der GmbH in deinem Fall unbedingt ab, das ist zeitaufwendig und teuer und lohnt sich frühestens ab ca. 45.000 Euro Jahresgewinn.

Gewerbe anmelden, Einzelunternehmer, kostet 20-40 Euro, fertig.

Wer pleite ist, solte keine GmbH gründen.

Erstmal kostet die Gründung fast dein Erspartes und der jährliche Aufwand für Buchführung, Bilanz und Veröffentlichungen ist so groß und teuer, daß sich die Gründug bei „Scheinselbständigen“ nicht lohnt.

gruss

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Zur Erklärung:

Ich arbeite ab Jan für ca 3 verschiedene Firmen.
Eine davon ist mein bisheriger Arbeitgeber.
Da ich nun für diesen die gleiche Arbeit tue wie ich sie bisher tat, gelte ich grundsätzlich als Scheinselbständig und darf/kann mich nicht von der gesetzlichen Rente befreien lassen. (Auskunft der BfA Berlin)
Ich will aber aus der Ges. Rentenkasse heraus, weil ich mich bereits privat rentenversichert habe.
Also hat man mir geraten eine GmbH zu gründen.

Die Rentenkassen sind Pleite und die lassen keinen mehr raus!

Gruß,
celo

Langsam reiten!
Wenn du nicht mehr Angestellter bist, sondern einen Gewerbeschein hast und somit selbständig bist, dann ist das auch erstmal so. Also raus aus der GRV.
DIE müssen DIR nachweisen, daß du scheinselbständig BIST, und nicht umgekehrt! Das wollen die dir aber gerne mal auf die Nase binden, weil es für sie freilich so bequemer ist.

Beamte aller Art erzählen dir gerne mal nur die halbe Wahrheit. Wenn du also 3 Auftraggeber hast, und dein ehemaliger Arbeitgeber sorgt für sagen wir mal 50% deiner Aufträge, ist das m.E. nicht mehr scheinselbständig. Da gibt es aber niedergeschriebene Richtlinien, schau dir die mal an.

Im äußersten Notfall hilft ein Trick. Bevor du in deiner geplanten Branche selbständig tätig wirst, melde zunächst ein x-beliebiges anderes Gewerbe an. Meinetwegen Kamelhaardeckenverkauf über Ebay. Das müssen die Ämtler dann schlucken - es ist eine ganz andere Tätigkeit als bisher. Einen Monat später machst du dann eine Gewerbeummeldung, fertig.

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Hallo Vovin,

da erzählst Du sehr gute Neuigkeiten!

Darf ich bitte zu den Thesen (1) „Scheinselbständigkeit ist unter keinen Umständen widerlegbare Vermutung, sondern muss immer durch den Rentenversicherungsträger bewiesen werden“, (2) „Ein Statusfeststellungsverfahren - das in diesem Fall offenbar stattgefunden hat bindet niemanden“ und (3) „Ein vom Gegenstand her völlig anderes (Handels)gewerbe, welches unabhängig von der als scheinselbständig klassifizierten Tätigkeit betrieben wird, färbt quasi auf diese Tätigkeit ab und macht sie automatisch zur selbständigen Tätigkeit“ noch ein bissel Quellen (aus welchen Fundstellen im SGB abgeleitet?) und ggf. Rechtsprechung haben?

Alldieweil diese drei Thesen sehr vielen Leuten sehr viel Kopfzerbrechen ersparen, wäre sicher nicht bloß mir eine Begründung willkommen!

Schöne Grüße

MM

Hab mich mal rasch noch etwas schlauer gemacht.
Es gibt da einen sehr netten Fragebogen, der den Status recht flink klären dürfte:
http://www.juracity.de/scheinselbstaendigkeit.de/pru…

Überhaupt scheint diese Seite hier eine gute Infoquelle zu sein:
http://www.scheinselbstaendigkeit.de/
Da finden sich auch Gesetzestexte, Gerichtsurteile etc.

Fakt ist, eine ursprünglich vorgesehene „Vermutungsregelung“ wurde komplett gestrichen, und zwar schon Anno 2002.
Damit man als Scheinselbständig gilt, müssen mindestens 3 von 5 Kriterien erfüllt werden, wenn ich mich recht entsinne. Die wichtigsten Kriterien sind jedoch:

  • Bist du Weisungsgebunden? Beinhaltet: muss du Urlaub beim „Auftraggeber“ beantragen? Wenn ja, dann bist du so gut wie sicher scheinselbständig.
  • Wenn das nicht der Fall ist, ist die Faustregel: stammen weniger als 5/6 des Umsatzes von einem Unternehmen, bist du so ziemlich aus dem Schneider.

(3) „Ein vom
Gegenstand her völlig anderes (Handels)gewerbe, welches
unabhängig von der als scheinselbständig klassifizierten
Tätigkeit betrieben wird, färbt quasi auf diese Tätigkeit ab
und macht sie automatisch zur selbständigen Tätigkeit“

Das hab ich nicht gesagt, und wird wohl auch so nicht zutreffen. Aber: gesetzt den Fall, dein Angestelltenverhältnis endet Ende Dezember.
Anstatt nun sofort Anfang Januar als „freier Mitarbeiter“ weiterzumachen, legst du erstmal ne Pause in diesem Metier ein.
Stattdessen machst du ab 1. Januar irgendeinen Handelsjob. Dann bist du erstmal raus aus der alten Branche.
Ab 1. Februar wechselst du dann wieder. Kamelhaardecken abmelden, neues Gewerbe anmelden (bzw. Freiberufler oder was auch immer).
Ich hab das selber nicht ausprobiert, aber es könnte klappen.

Aber ich bin zuversichtlich, daß mittels o.g. Seite solche Winkelzüge überflüssig werden. :smile:

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