GmBH / Personen-Kleingewerbe

Habe mal noch ne Frage zur Haftung und muss deshalb mal ganz plump fragen:

Welche Haftung decke ich eigentlich mit einer Berufshaft bzw. Vermögenshaftpflicht ab ?

Ist es aus Eurer Sicht nötig eine GmBH zu gründen, wenn man sich 100 % sicher ist seine Finanzen im Griff zu habe ?

Genauer, vor was genau schützt mich die GmbH-Gründung ?

Ich wäre für eine genaue Erläuterung sehr dankbar.

Gruß
Joyyy

Ist es aus Eurer Sicht nötig eine GmBH zu gründen, wenn man
sich 100 % sicher ist seine Finanzen im Griff zu habe ?

DAS haben schon viele gesagt und noch viel mehrere gedacht. Wenn man wirtschaftlich tätig ist, dann gibt es so viele Unwägbarkeiten, die gerade zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit absolut unwahrscheinlich erscheinen. Aber: unwahrscheinlich ist nie etwas, höchstens wenig wahrscheinlich.

Es kommt natürlich auf die Größe, den Umfang Deiner unternehmerischen Tätigkeit an. Ist Dein Gewerbe wenig kapitalintensiv und vor allem, kannst Du davon ausgehen, dass Deine Kunden pünktlich zahlen, dann ist es natürlich etwas anderes, als bei einem größeren Unternehmen was unmittelbar von der Weltkonjunktur abhängt.
Aber es gibt auch „nähere Fälle“. Nehmen wir den Heizungsbauer der sich selbstständig macht. Er geht mit allen Materialen bei den Lieferanten in Vorleistung, dann schreibt er dem Auftraggeber eine Rechnung, dieser kann die Heizung nicht bezahlen. Der Heizungsbauer kommt in finanzielle Schwierigkeiten, kann seine offenen Rechnungen bei den Lieferanten nicht begleichen … als nächtes kommt dann der Insolvenzverwalter. Hier ist es dann natürlich schon günstiger, wenn der Heizungsbauer nicht das Eigenheim (was er vielleicht mal geerbt hat) verkaufen muss, um seine Schulden begleichen zu können.

Genauer, vor was genau schützt mich die GmbH-Gründung ?

Die Haftung der Anteilseigner ist auf die Stammeinlage begrenzt. Will also heißen: Die Lieferanten könnten in dem obigen Fall nur die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen in Anspruch nehmen. Besitzt die GmbH des Heizungsbauers einen Transporter, der noch recht neu ist, muss dieser zu Geld gemacht werden. Aus dem Erlös erhalten die Gläubiger entsprechend ihrers Ranges in der Gläubigerliste ihren Anspruch, bzw. einen Teil davon.

Der „Pleitier“ sitzt während dessen daheim im Eigenheim und überlegt sich schon wieder, ab wann er ein neues Unternehmen in der Branche gründen darf :smile:)

Ich wäre für eine genaue Erläuterung sehr dankbar.

Genau genug ? :smile:

Servus,

zum beschriebenen Fall des Heizungsbauers gebe ich zu bedenken:

Als Einzelunternehmer hat er in dieser Bredouille die Chance, vorübergehend „unter Null“ zu arbeiten, und in der Kombination VoBa, anständige Lieferanten und ein nicht grad gähnend leeres Auftragsbuch wird er das unter Umständen auch gedeichselt kriegen.

Als Inhaber einer Einmann-GmbH macht er sich strafbar, wenn er bei bekannter Überschuldung nicht unverzüglich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Da hat er keine Wahl, egal wie sein Unternehmen im Zeitpunkt des Eintritts der Überschuldung sonst aufgestellt ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

zum beschriebenen Fall des Heizungsbauers gebe ich zu
bedenken:

Als Einzelunternehmer hat er in dieser Bredouille die Chance,
vorübergehend „unter Null“ zu arbeiten, und in der Kombination
VoBa, anständige Lieferanten und ein nicht grad gähnend leeres
Auftragsbuch wird er das unter Umständen auch gedeichselt
kriegen.

Na ja, mag sein. Aber meinst Du nicht, dass in dem Satz vielleicht doch ein bis zwei unsichere Komponenten zuviel enthalten sind ? Ich meine die Lieferanten müssen ja auch überleben und werden sicher auch mit -aus ihrer Sicht- zu hohen Forderungsausfallqouten zu kämpfen haben.

Als Inhaber einer Einmann-GmbH macht er sich strafbar, wenn er
bei bekannter Überschuldung nicht unverzüglich die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens beantragt. Da hat er keine Wahl, egal
wie sein Unternehmen im Zeitpunkt des Eintritts der
Überschuldung sonst aufgestellt ist.

Ja absolut richtig. Ich hatte das auch bei meiner Darstellung nicht angenommen. Der Satz mit dem „über ein neues Unternehmen nachdenken“ war nicht auf eine beabsichtigte Insolvenz gemünzt, sondern sollte eher humoristisch sein :smile:
Aber in der Bauwirtschaft ist die Zahlungsmoral, gerade von Privathaushalten zunehmend schlechter geworden. Da ist es sicher keine Seltenheit, wenn da mal einer -in dieser Branche- auf der Strecke bleibt.

Schöne Grüße

MM

Ja
Hallo Traders,

ja, das war ziemlich deutlich :smile:

Es ist schon klar, dass eine GmbH mehr Sicherheit bietet zum Schutz des Vermögens. Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen und meine Ausgaben beschränken sich auf Software, Benzin, Büromaterial und meine Einnahmen sind durch Verträge gesichert deren Gebühren ich selbst einziehe.

Also ziemlich übersichtlich.

Die Gefahren ergeben sich mehr oder weniger aus meiner Handlung. D.h. erledige ich meine Aufgabe nicht korrekt, könnte es hier Ärger geben. Diese Risiko decke ich jedoch alsbaldig über Haftpflicht ab.

Aber nochmal zur GmbH - Das Stammkapital ist, glaube ich 25.000 €. Wie kann ich das erbringen ?

Danke nochmal
joyyy

ja, das war ziemlich deutlich :smile:

Schön :smile:)

Es ist schon klar, dass eine GmbH mehr Sicherheit bietet zum
Schutz des Vermögens. Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen
und meine Ausgaben beschränken sich auf Software, Benzin,
Büromaterial und meine Einnahmen sind durch Verträge gesichert
deren Gebühren ich selbst einziehe.

Hm ja, okay ! Dann würde man wohl anstatt mit Kanonen mit einer GmbH auf Spatzen schießen :smile:

Aber nochmal zur GmbH - Das Stammkapital ist, glaube ich
25.000 €. Wie kann ich das erbringen ?

Das ist auf verschiedene Art und Weise möglich. Du kannst -falls vorhanden- 25.000 Euro in bar einzahlen. Bilanziell sieht es dann so aus, dass das Aktivkonto Kasse mit 25.000 Euro zu Buche steht, auf der Passivseite die Position Eigenkapital mit dem Unterpunkt Stammkapital ebenfalls in Höhe von 25.000 Euro.

Du kannst aber auch einen oder mehrere Vermögensgegenstände in die GmbH einbringen und damit Deiner Einlagepflicht nachkommen. Bsp.:

Du willst ein Sonnenstudio als GmbH führen :smile: Aber egal. Du hast zehn Sonnenbänke zu je 2.500 Euro erworben und überschreibst sie der GmbH. Das ist dann eine Sacheinlage.
Auf der Aktivseite steht dann die Position Anlagevermögen mit 25.000 Euro, auf der Passivseite wie oben ebenfalls die 25.000 Euro.

Danke nochmal
joyyy

Keine Ursache :smile:

Gruß
TraderS

Servus,

Aber meinst Du nicht, dass in dem Satz
vielleicht doch ein bis zwei unsichere Komponenten zuviel
enthalten sind ?

Ich meine, daß die Frage „Rechtsform für Neugründung: Einzelunternehmen oder Einmann-GmbH“, bevor es den § 35 EStG gab (ist wenige Jahre her) aus dem steuerlichen Kontext heraus mit bloß ganz wenigen Zahlen sehr einfach beantwortet werden konnte.

Daß aber unter dem Aspekt, daß die Frage der Gewerbesteuerbelastung bei der Entscheidung für eine der genannten Optionen heute bloß noch eine marginale Bedeutung hat, so daß die Frage der Haftung wieder in den Vordergrund rückt, wo sie auch hingehört, keinerlei generell gültige Antworten möglich sind.

Ich habe gar nicht so wenige Einzelunternehmen in den Fingern gehabt, die - ungetürkt, ohne Schwarzgeld-Festgeldkonto bei einer anderen Bank im Hintergrund - jahrelang mit sechsstelliger Unterdeckung beim Eigenkapital gearbeitet haben, was im Fall der Einmann-GmbH nicht möglich gewesen wäre. Die stillen Reserven spielen in derlei Fällen keine Rolle, im Gegenteil: So riesig, wie sich Inhaber von KMU diese vorstellen, sind sie in aller Regel nicht. Im Gegenteil.

Konkretes Beispiel: Textil-Einzelhandel aller Größenordnungen ächzt derzeit unter dem langen kalten Frühling - das zieht sich durch bis zu Großhandel und Herstellern; da ist jeder, der überhaupt noch in der Lage ist, etwas an den Kunden zu bringen, ein gern gesehener Zielüberzieher, solang der Großhändler das selber aushält: Voraussetzung, er macht nicht bloß Worte, sondern auch Umsatz.

Unabhängig davon wird, Rating hin oder her, der Einzelunternehmer bei entsprechend spezialisierten Banken viel eher ernst genommen: Die Tatsache, daß er sich sozusagen mit Haut und Haaren engagiert, ist etwas wert. Mit einer Einmann-GmbH als KMU beim alten „Bonitäts-Platzhirsch“ Creditreform eine 1 als erste Ziffer zu kriegen, ist faktisch unmöglich, und wer eine 2 kriegt, darf sich gründlich auf die Schulter klopfen.

Wenn freilich sichtbares Vermögen da ist, welches außerhalb des Unternehmens eine im Fall des Falles alternative Existenz sichern kann, ist der Weg über die GmbH oder die GmbH & Co KG sicherlich geeignet, die Vermögenssphären voneinander zu halten.

Das Konzept „Einzelunternehmen wird respektiert“ ist freilich genausowenig ein Patentrezept wie das Konzept „Haftungsbeschränkung durch GmbH-Gründung“. Es spricht bloß eben dafür, den Einzelfall detailliert anzuschauen - was wir hier im Forum nicht leisten dürfen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Das Konzept „Einzelunternehmen wird respektiert“ ist freilich
genausowenig ein Patentrezept wie das Konzept
„Haftungsbeschränkung durch GmbH-Gründung“. Es spricht bloß
eben dafür, den Einzelfall detailliert anzuschauen…

So isses. Auf dem Sektor Rechtsform wird manches einäugig betrachtet. Es beginnt bei seltsamen Vorstellungen, eine „richtige Firma“ haben zu wollen und deshalb eine GmbH zu gründen. Manche insbesondere Sachgründung läuft fast zwangsläufig in die Vermögenslosigkeit und in die Insolvenzverschleppung. Mancher Unbedarfte gründet eine Kapitalgesellschaft und behandelt deren Kasse und Bankkonten als persönliches Eigentum mit beliebiger privater Verfügbarkeit. Ein Buchhalter, der das eines Tages in halbwegs akzeptabler Form darstellen soll, hat seine helle Freude.

Andererseits gibt es Konstellationen, die sich als Einzelunternehmung nicht darstellen lassen, wenn es etwa um die Beschaffung von (Eigen-)Kapital geht. Banken haben nun mal keine Neigung, bei ihren KMU-Kunden als Unternehmer einzusteigen und die Kreditfinanzierung von nicht banküblich besicherten Vorhaben, insbesondere Neugründungen, ist schwierig, oft nicht die beste und schon gar nicht die einzige Möglichkeit. Die gleiche Bank, die eine Kreditfinanzierung ablehnt, setzt sich als Gesellschafterin eines Beteiligungsunternehmens ins Boot der Neugründung. Diese Neugründung ist dann aber kein Einzelunternehmen, sondern eine Kapitalgesellschaft, vorzugsweise eine (kleine) AG.

Viele Banken verfügen gar nicht über die personellen Ressourcen für die Prüfung von Unternehmensfinanzierungen. Dann passiert das, was einige Beiträge weiter oben eine Fragestellerin erlebte: Die Bank kann das Vorhaben nicht beurteilen und läßt deshalb die Finger davon. In der inzwischen recht breiten Szene der Beteiligungsgesellschaften - etliche davon auf bestimmte Branchen spezialisiert - passiert das nicht. Es kann aber passieren, daß das Vorhaben einfach zu klein ist, um wirtschaftlich sinnvoll geprüft und in den Folgejahren begleitet zu werden.

Was ich zum Ausdruck bringen wollte: Finanzierungsfragen sind im Unternehmen i. d. R. täglich zu bewältigen. Wer deren Lösung in Bankkrediten sucht, steht in der persönlichen Haftung, GmbH hin oder her, sonst rückt keine Bank etwas heraus. Weil Banken regelmäßig zu den größten Gläubigern gehören, erweist es sich als Schuß in den Ofen, wenn die Rechtsform der GmbH nur aus Gründen der Haftungsbeschränkung gewählt wurde. Deshalb wird in den meisten Fällen die Einzelunternehmung mit ihrem geringen administrativen Aufwand die optimal angepaßte Rechtsform sein. Zudem läßt sich ein Einzelunternehmen im Notfall über die Runden bringen, wenn der Gf einer GmbH längst den Gang zum Amtsgericht antreten muß. Dagegen ist eine Kapitalgesellschaft regelmäßig interessant, wenn es um die Finanzierung des Unternehmens durch Gesellschafter/Aktionäre geht, die dem Unternehmen Eigenkapital geben. Dieser Gesichtspunkt kommt in diesem Brett bei so gut wie allen Fragen zur Wahl der Rechtsform gar nicht vor. Statt dessen ist hauptsächlich von Haftungsbeschränkung die Rede, die in der Praxis von größeren Kreditgebern von vornherein ausgehebelt wird.

Gruß
Wolfgang

Servus Wolfgang,

(schön Dich wieder zu lesen!),

Deshalb wird in den meisten Fällen die
Einzelunternehmung mit ihrem geringen administrativen Aufwand
die optimal angepaßte Rechtsform sein.

Dickes Ja! - Kürzlich wurden Aspekte hiervon in dem etwas verunglückten Thread „Was kostet eine GmbH?“ behandelt. Es geht ja nicht nur um die Kosten, die an der Administration dieser Rechtsform hängen - die von Dir beschriebene Handhabung von Hosentaschenkasse und Bankkonto hab ich als externer Buchhalter hie und da bloß bearbeiten können mit dem tröstlichen Gedanken „Aber das gibt Rache! Das zahlt er mir alles…!“, sondern auch um den Hirnschmalz, den der Gründer hier in Themen packen muss, die zwar bedeutend sind, aber wohl nicht zu seinem Kerngeschäft gehören. Das ist Hirnschmalz, der im Zweifelsfall für das, was er eigentlich tun will, fehlt - seis Akquisition, seis die eigenen Produkte, seis die Organisation der produktiven Abläufe in seiner Bude: Es gibt sehr viel, was man mit Zeit und Energie anfangen kann.

Schöne Grüße

MM