Servus,
Aber meinst Du nicht, dass in dem Satz
vielleicht doch ein bis zwei unsichere Komponenten zuviel
enthalten sind ?
Ich meine, daß die Frage „Rechtsform für Neugründung: Einzelunternehmen oder Einmann-GmbH“, bevor es den § 35 EStG gab (ist wenige Jahre her) aus dem steuerlichen Kontext heraus mit bloß ganz wenigen Zahlen sehr einfach beantwortet werden konnte.
Daß aber unter dem Aspekt, daß die Frage der Gewerbesteuerbelastung bei der Entscheidung für eine der genannten Optionen heute bloß noch eine marginale Bedeutung hat, so daß die Frage der Haftung wieder in den Vordergrund rückt, wo sie auch hingehört, keinerlei generell gültige Antworten möglich sind.
Ich habe gar nicht so wenige Einzelunternehmen in den Fingern gehabt, die - ungetürkt, ohne Schwarzgeld-Festgeldkonto bei einer anderen Bank im Hintergrund - jahrelang mit sechsstelliger Unterdeckung beim Eigenkapital gearbeitet haben, was im Fall der Einmann-GmbH nicht möglich gewesen wäre. Die stillen Reserven spielen in derlei Fällen keine Rolle, im Gegenteil: So riesig, wie sich Inhaber von KMU diese vorstellen, sind sie in aller Regel nicht. Im Gegenteil.
Konkretes Beispiel: Textil-Einzelhandel aller Größenordnungen ächzt derzeit unter dem langen kalten Frühling - das zieht sich durch bis zu Großhandel und Herstellern; da ist jeder, der überhaupt noch in der Lage ist, etwas an den Kunden zu bringen, ein gern gesehener Zielüberzieher, solang der Großhändler das selber aushält: Voraussetzung, er macht nicht bloß Worte, sondern auch Umsatz.
Unabhängig davon wird, Rating hin oder her, der Einzelunternehmer bei entsprechend spezialisierten Banken viel eher ernst genommen: Die Tatsache, daß er sich sozusagen mit Haut und Haaren engagiert, ist etwas wert. Mit einer Einmann-GmbH als KMU beim alten „Bonitäts-Platzhirsch“ Creditreform eine 1 als erste Ziffer zu kriegen, ist faktisch unmöglich, und wer eine 2 kriegt, darf sich gründlich auf die Schulter klopfen.
Wenn freilich sichtbares Vermögen da ist, welches außerhalb des Unternehmens eine im Fall des Falles alternative Existenz sichern kann, ist der Weg über die GmbH oder die GmbH & Co KG sicherlich geeignet, die Vermögenssphären voneinander zu halten.
Das Konzept „Einzelunternehmen wird respektiert“ ist freilich genausowenig ein Patentrezept wie das Konzept „Haftungsbeschränkung durch GmbH-Gründung“. Es spricht bloß eben dafür, den Einzelfall detailliert anzuschauen - was wir hier im Forum nicht leisten dürfen.
Schöne Grüße
MM