Hallo, liebe Experten,
was passiert eigentlich in folgender Situation:
Ein GmbH-Geschäftsführer und Alleingesellschafter kommt mit seiner GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist aber nicht Konkurs.
Wegen der schon etwas länger andauernden Probleme mußte dieser GmbH Geschäftsführer zunächst seine private Bleibe aufgeben, kann sich aber in den Räumlichkeiten der Firma aufhalten und meldet sich auch da an.
Dann endet das Mietverhältnis für die Geschäftsräume (Mietvertrag wird einvernehmlich aufgelöst).
Der GmbH-Geschäftsführer kann zwar bei Lebenspartnerin unterschlüpfen, will sich da aber nicht anmelden, da Gerichtsvollzieher dann alles in der gemeinsamen Wohnung, was der Freundin gehört, pfänden kann.
Jetzt hat die GmbH keine Adresse, kann aber noch ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen, weil sie durchaus noch Vermögen hat.
Für das Finanzamt ist die GmbH über die Adresse des Steuerberaters erreichbar, sonst gibt es ein Postfach mit Nachsendeauftrag.
Was passiert? Muß die GmbH liquidiert werden? Begeht der GmbH-Geschäftsführer irgendwie eine Ordnungswidrigkeit oder schlimmer?
Das ist ein reales Problem und ich bin für Antworten oder Hinweise sehr dankbar!
Gruß, foc