GmbH-Probleme

Hallo, liebe Experten,

was passiert eigentlich in folgender Situation:

Ein GmbH-Geschäftsführer und Alleingesellschafter kommt mit seiner GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist aber nicht Konkurs.

Wegen der schon etwas länger andauernden Probleme mußte dieser GmbH Geschäftsführer zunächst seine private Bleibe aufgeben, kann sich aber in den Räumlichkeiten der Firma aufhalten und meldet sich auch da an.

Dann endet das Mietverhältnis für die Geschäftsräume (Mietvertrag wird einvernehmlich aufgelöst).

Der GmbH-Geschäftsführer kann zwar bei Lebenspartnerin unterschlüpfen, will sich da aber nicht anmelden, da Gerichtsvollzieher dann alles in der gemeinsamen Wohnung, was der Freundin gehört, pfänden kann.

Jetzt hat die GmbH keine Adresse, kann aber noch ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen, weil sie durchaus noch Vermögen hat.

Für das Finanzamt ist die GmbH über die Adresse des Steuerberaters erreichbar, sonst gibt es ein Postfach mit Nachsendeauftrag.

Was passiert? Muß die GmbH liquidiert werden? Begeht der GmbH-Geschäftsführer irgendwie eine Ordnungswidrigkeit oder schlimmer?

Das ist ein reales Problem und ich bin für Antworten oder Hinweise sehr dankbar!

Gruß, foc

hi foc,

hi,

eigentlich gehört diese frage eher ein forum für gesellschaftsrecht (versuche: http://foren.recht.de, da gesellschaftsrecht), aber meine meinung:

im gmbh gesetz steht nichts weiter, bei einer ein-mann gmbh kann es aber zu problemen kommen, wenn der GF gegen die grundsätz von treu und glauben verstößt. dies könnte eventuell sein, das er keine gmbh adresse mehr hat, aber interessant wäre, was als
sitz der gesellschaft ins HR eingetragen ist. hat er eine verlegung des sitzes der gesellschaft nicht eingetragen, kann er probleme mit dem registergericht bekommen - zwangsgelder - (lies §13h HGB und § 14HGB)!

wie seine persönlichen verhaeltnisse aussehen, ist zweifelslos irrelevant. immerhin ist die gmbh eine extra rechtspersönlichkeit, natürlich muss der geschäftsführer
(gesetzlicher vertreter der gmbh) gewissen verpflichtungen nachkommen.

wenn die gmbh jedoch noch ihrem zweck nachkommen kann, sehe ich kaum probleme…

vielleicht schreibt ja noch jemand was?

soweit

der shob

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