GmbH Publizitätspflicht und Kosten

Hallo !
Im Zuge der Gründung einer GmbH habe ich einige Fragen zur Publizitätspflicht:

Als kleine GmbH, wo muss man Publizieren (Bilanzen etc.)? Muss dies der Bundesanzeiger sein oder gibt es auch kleinere Ausgaben, auf lokale Ebenen beschränkt ?

Und im gleichen Zug stellt sich die Frage, was es kostet, im Bundesanzeiger (oder wenn möglich in einem kleineren Rahmen) zu publizieren, ebenso wie oft dies geschehen muss (1x jährlich die Bilanzen, wenn Änderungen bei Geschäftsführerschaft/Prokurist, etc… welche weiteren Anlässe ?) ?

Vielleicht kann mir da ja jemand behilflich sein, vielen Dank schonmal im Voraus !

DB

Als kleine GmbH, wo muss man Publizieren (Bilanzen etc.)? Muss
dies der Bundesanzeiger sein oder gibt es auch kleinere
Ausgaben, auf lokale Ebenen beschränkt ?

Hallo Dirk,
Du kannst publizieren, wo es dir beliebt; nur muss man sich bald dafuer entscheiden. Wir haben das saechsische Amtsblatt gewaehlt, weil das am billigsten ist. Zur Gruendung kommt es allerdings in den Bundesanzeiger, klar.
Zu den Kosten:
Am Notar kommt keiner vorbei, hat bei uns (im lustigen Osten!!!) knapp 800 DM gekostet. Davon 288 DM fuer den Gesellschaftsvertrag und 288 DM fuer die Einsetzung des Geschaeftsfuehrers. Die Anmeldung ans Handlsregister hat dann nochmals DM 530 gekostet, inkl. 240 DM fuer die Bekannmachung in der Leipziger Volkszeitung (Damit man fortan mit Werbung zugemuellt wird) und 160 fuer den Bundesanzeiger.
Fehlen noch DM 50 fuer die Gewerbeanmeldung, dann bist Du bei DM 1400,–
Das kann per Gesellschaftvertrag auch die Firma, sprich das Stammkapital - bezahlen.
Aber Obacht, nach der Anmeldung kommen viele, viele falsche Rechnungen von irgendwelchen Schurken, die sich als Handelsregister ausgeben und meist nur durch „Offerte“ sich von der Landesjustizkasse unterscheiden. Also aufgemerkt!

Viel Spass,

Martin Schubert.
Geschaeftsfuehrer Advanced Acoustix GmbH, Leipzig