GmbH Recht

Hallo zusammen!

Ich habe folgenden Artikel schon mal ein paar Wochen vorher gepostet. Die Situation wird im folgenden nochmal erklärt. Meine Frage die ich noch dazu hätte. Wenn nun die zwei Geschäftsführer der geplanten GmbH parallel dazu ihrer selbstständigen Tätigkeit nachgehen (gleiche Branche), gilt dann für diese unumstößlich das Wettebewerbsverbot oder kann man das durch bestimmte Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufheben?

Folgende Situation:

X und Y sind derzeit beide selbstständig im Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen. Das Unternehmen A bietet sich für X und Y als Kapitalgeber zur Gründung des Unternehmens B (GmbH) an, da es von den Fährigkeiten von X und Y überzeugt ist. Unternehmen A möchte 75% an der neuen Gesellschaft halten während X und Y die restlichen 25% stellen und als Geschäftsführer ein monatliches Fixgehalt + variablen Anteil erhalten. X und Y dürfen Ihre Geschäfte als Einzelunternehmer weiter führen.

Nun meine Frage:

Was gilt es hier in dieser Konstellation für beide Seiten zu beachten?

Beste Grüße,

Noah

Hallo,

grundsätzlich besteht da Gestaltungsfreiheit. In der Satzung sollte in so einem Fall dann geregelt werden, in welchem Umfang Wettbewerb gegenüber der GmbH zulässig sein soll.

Steuerlich ist es gleichwohl problematisch, da man auch bei einem erlaubten Wettbewerb regelmäßig die Frage hat, ob Aufwand der GmbH nicht zu Gunsten der Gesellschafter getätigt wurde und somit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.