GmbH Rechte

Hallo,

welche Rechte hat ein Gesellschafter ein GmbH noch, außer auf den Gewinnanteil?

Mir war so, dass er noch ein Mitspracherecht, Mitverwaltungsrecht sowas in der Art hat. Evtl. noch ein Auskunftsrecht?

Kennt sonst jemand eine Seite dazu? Ich hab schon im GmbHG nachgeschaut,aber wirklich fündig werde ich nicht. Kann es sein, dass dies über das Mitbestimmungsrecht läuft?

Weiß jemand mehr?

Würde mich über eine Antwort freuen!

Servus,

was ist Dir an §§ 45 - 48 GmbHG unklar geblieben?

Schöne Grüße

MM

Guten Tag,

Der Gesellschafter einer GmbH nimmt seine Rechte in der Gesellschafterversammlung wahr. Dies ist das ‚höchste‘ Gremium, sie beschliesst die entscheidenden Dinge: Geschäftstätigkeit, Gewinnverwendung, Ein- und Abberufung der Gesellschafter, …
Das Mitbestimmungsgesetz gilt nur für den Aufsichtsrat, den eine GmbH auch haben kann (ab 500 Beschäftigte).

Wichtige Punkte:
Folgende Aufgabenbereiche obliegen jedoch zwingend allein der Versammlung der Gesellschafter (Beispiele):

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages nach § 53 GmbHG
  • Beschlüsse über die Auflösung oder Umwandlung (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung der Gesellschaft)
  • Einforderung von Nachschüssen gem. § 26 Abs. 1 GmbHG
  • Fortsetzungsbeschluss über aufgelöste Gesellschaften
  • Die Frage, ob andere Personen als die Geschäftsführer Liquidatoren der Gesellschaft sein sollen
  • Gem. § 66 Abs. 3 GmbHG der Abberufung von Liquidatoren.

Googeln: Rechte GmbH-Gesellschafter
Dann müsste doch einige Informationen kommen.

Grüße
Uwe Schönbohm

Danke für die Antworten! :smile: