welche Rechte hat ein Gesellschafter ein GmbH noch, außer auf den Gewinnanteil?
Mir war so, dass er noch ein Mitspracherecht, Mitverwaltungsrecht sowas in der Art hat. Evtl. noch ein Auskunftsrecht?
Kennt sonst jemand eine Seite dazu? Ich hab schon im GmbHG nachgeschaut,aber wirklich fündig werde ich nicht. Kann es sein, dass dies über das Mitbestimmungsrecht läuft?
Der Gesellschafter einer GmbH nimmt seine Rechte in der Gesellschafterversammlung wahr. Dies ist das ‚höchste‘ Gremium, sie beschliesst die entscheidenden Dinge: Geschäftstätigkeit, Gewinnverwendung, Ein- und Abberufung der Gesellschafter, …
Das Mitbestimmungsgesetz gilt nur für den Aufsichtsrat, den eine GmbH auch haben kann (ab 500 Beschäftigte).
Wichtige Punkte:
Folgende Aufgabenbereiche obliegen jedoch zwingend allein der Versammlung der Gesellschafter (Beispiele):
Änderung des Gesellschaftsvertrages nach § 53 GmbHG
Beschlüsse über die Auflösung oder Umwandlung (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung der Gesellschaft)
Einforderung von Nachschüssen gem. § 26 Abs. 1 GmbHG
Fortsetzungsbeschluss über aufgelöste Gesellschaften
Die Frage, ob andere Personen als die Geschäftsführer Liquidatoren der Gesellschaft sein sollen
Gem. § 66 Abs. 3 GmbHG der Abberufung von Liquidatoren.
Googeln: Rechte GmbH-Gesellschafter
Dann müsste doch einige Informationen kommen.