GmbH Rückstellung

Hallo Experten.

Nach dem Urteil vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
und ein bischen verständlicher auch hier nachzulesen http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/16/0,3672,3905776,…
Kann eine GmbH den gesamten theoretischen Rentenversicherungsanspruch
als Rückstellung in der Bilanz ausweisen?
Immerhin ist die GmbH der Schuldner und nicht der Geschäftsführer.

Da die Rentenversicherungen sich noch nicht geäußert haben und
der Gesetzgeber sich mit einer Begründung zurückhält, würde ich
dazu tendieren, eine GmbH ist dazu verpflichtet eine solche Rückstellung zu bilden.

Wie seht ihr das?

Gruß
Stefan

Servus Stefan,

den Rentenversicherungsanspruch sicherlich nicht, aber die Beiträge, für die das Risiko der Nachforderung besteht - falls es besteht.

Aus der Sicht des Fiskus täte ich hier aber eine hinreichende Konkretisierung des Risikos im Sinn eines (früher) Statusfeststellungs- oder (jetzt) Clearingverfahrens bei der Rentenversicherung sehen wollen.

Schöne Grüße

MM

Auch hallo.

Nach dem Urteil vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
und ein bischen verständlicher auch hier nachzulesen
http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/16/0,3672,3905776,…

Kann eine GmbH den gesamten theoretischen
Rentenversicherungsanspruch
als Rückstellung in der Bilanz ausweisen?
Immerhin ist die GmbH der Schuldner und nicht der
Geschäftsführer.

Wenn man sich den Beitrag unter http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/060306.html so betrachtet, wird die Lage mal wieder komplizierter. Und ja: "Alle möglicherweise betroffenen Personen sollten sich schnellstens mit der Problematik befassen und Rückstellungen für die zu erwartenden Beitragsnachforderungen bilden.
"

mfg M.L.

Danke für den Link (owT)
.

Hallo Martin!

den Rentenversicherungsanspruch sicherlich nicht, aber die
Beiträge, für die das Risiko der Nachforderung besteht - falls
es besteht.

Meinte ich auch. :smile:

Aus der Sicht des Fiskus täte ich hier aber eine hinreichende
Konkretisierung des Risikos im Sinn eines (früher)
Statusfeststellungs- oder (jetzt) Clearingverfahrens bei der
Rentenversicherung sehen wollen.

Das sehe ich nicht so ganz.
Eine frühere Statusfestellung ist doch unerheblich, es geht lediglich
darum, hat der GF Rentenversicherung gezahlt oder nicht.
Ein heutiges Clearingverfahren würde ich für ungeschickt und auch
nicht für nötig halten.
In dem Augeblick, in dem der GF die Bilanz unterschreibt, besteht ein
Risiko Beiträge rückwirkend zahlen zu müssen (wenn auch gering). Als
ordentlicher und ehrlicher Kaufmann ist die GmbH dazu verpflichtet
Rückstellungen dafür zu bilden.

Es geht doch nicht um selbstständig oder nicht des GFs. Das ist und
beleibt Sache des GF und hat mit der GmbH erstmal nichts zu tun.
Einzig das Risiko, dass die GmbH für mögliche Beiträge haftet
muß doch dazu führen Rückstellungen zu bilden.

Gruß
Stefan

Bitte :smile:. Hier ist noch ein Bericht
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/435032/
Autor: Johannes Fiala

Servus Stefan,

Ein heutiges Clearingverfahren würde ich für ungeschickt und
auch nicht für nötig halten.

das ist der Haken in derlei Situationen: Man schwenkt auf diese Weise die Fahne „Hallo! Wir haben da ein Problem!“.

Dennoch halte ich das alleinige Berufen auf die Maßgeblichkeit der HB für den steuerlichen Ertrag für ein bissel dünn: Wenn ich mir anschau, welche Summen da auf dem Spiel stehen, rechne ich mit einer ziemlich schnellen Reaktion aus Richtung BMF, die die Kiste ziemlich einengen wird.

Daß Beurteilungen durch die Versicherungsträger aus der Zeit vor dem Urteil nicht viel weiter bringen, ist klar.

Schöne Grüße

MM

Abend Martin,

Danke für deine Einschätzung.

Obwohl ich da ein wenig anderer Meinung bin. :smile:

Letztendlich folgt meine Argumentation genau der Begründung des
Urteils.

Urteil:
Da der GF/GS Angestellter der GmbH ist, hat er nur einen Auftraggeber, die GmbH.
Der GF/GS kann keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter haben,
da sie Angestellte der GmbH sind und nicht des GF/GS.

Daraus würde ich folgern das der dumme abhängig beschäftigte GF/GS
natürlich auch keine Haftung gegenüber der Rentenversicherung hat und
damit die GmbH in vollem Umfang verantwortlich ist.
Sollte diese Ansicht weiter bestehen, dann betrifft es nicht nur
kleine (wenige) GmbHs, sondern alle!

Womit dann natürlich auch eine Rückstellung zwingend erforderlich
wäre.

Mal so kurz überschlagen:

  • ca. 1 mio GmbH.
  • geschätzt (von mir) ca. 2 GF pro GmbH
  • 2 mio GFs
  • 5 Jahre (60 Monate) mal ca. 1k€/Monat sind 60k€ pro GF
  • 120 miliarden Euro für die Rentenkasse (naja sagen wir die Hälfte
    der Rest meldet Insolvenz an)

Allein wenn diese Sume nur zurückgestellt wird, von wegen „Angst
fressen Seele auf“, dann entgeht dem Fiskus ca. 50 miliarden Steuern
(40% von 120).

Bin mal gespannt ob es noch mehr Meinungen gibt und wie es weiter geht.

Gruß
Stefan

PS: Ich bin zwar möglicherweise auch betroffen aber es wäre nur
extrem ärgerlich (puh).