GMBH Stammeinlage als Betriebsausgabe absetzbar ?

hallo,

folgende situation :

ein freiberuflicher einzelunternehmer gründet mit weiterer person eine GmbH & CoKG.
der unternehmer legt 12.500euro stammkapital in die GmbH und 1000,- einlage in die CoKG.

frage 1:

kann der unternehmer die 12.500euro im jahr der neuen firmengründung als betriebliche ausgabe absetzen ?

frage 2:

falls zu frage 1 nicht möglich ist …
gesetzt den fall die GmbH geht insolvent, kann er dann die 12.500€ als betriebliche ausgabe im jahr der insolvenz absetzen ? … oder muss er den verlust der einlage über mehrere jahre verteilen, so wie bei einer AfA ?

frage 3:

gesetzt den fall der unternehmer verkauft seinen firmenanteil für 10.000€.
diese 10.000euro wird er doch wohl als betriebliche einnahme angeben müssen !?
kann er dann die 12.500euro stammeinlage gegenrechnen, so daß er einen verlust von 2.500 euro als betriebliche ausgabe verzeichnen kann ?

frage 4 :

folglich bezogen auf frage 3 …
der unternehmer verkauft seinen GmbH firmenanteil für 20.000€.
muss er dann 20.000,-€ als betriebliche einnahme verbuchen und kann die 12.500euro als ausgabe buchen, so daß er im jahr des firmenanteil-verkaufs quasi 7500euro gewinn buchen muss ?
… oder kann seine 12.500euro stammeinlage garnicht als ausgabe absetzen ?

frage 5 :
muss er unternehmer beim verkauf seines firmenanteils 19%MwSt aufschlagen, oder wird so ein firmenanteil-verkauf anders oder ganicht besteuert ?

vielen dank für infos,
beste grüße,
foh

Auch Hallo!

ein freiberuflicher einzelunternehmer gründet mit weiterer
person eine GmbH & CoKG.
der unternehmer legt 12.500euro stammkapital in die GmbH und
1000,- einlage in die CoKG.

Die Beteiligung könnte zu Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehören wenn gewisse Verbandelungen zwischen den Unternehmern bestehen, oder auch nicht wenn diese nicht bestehen. Die Antwort auf die Fragen ist die selbe wenn es auch u.U. in verschiedenen Bereichen des EStG geregelt ist:

frage 1:

kann der unternehmer die 12.500euro im jahr der neuen
firmengründung als betriebliche ausgabe absetzen ?

Nein

frage 2:

falls zu frage 1 nicht möglich ist …
gesetzt den fall die GmbH geht insolvent, kann er dann die
12.500€ als betriebliche ausgabe im jahr der insolvenz
absetzen ? … oder muss er den verlust der einlage über
mehrere jahre verteilen, so wie bei einer AfA ?

Im Jahr der Insolvenz, aber Teileinkünfteverfahren nur 60% abzugsfähig

frage 3:

gesetzt den fall der unternehmer verkauft seinen firmenanteil
für 10.000€.
diese 10.000euro wird er doch wohl als betriebliche einnahme
angeben müssen !?

Ja

kann er dann die 12.500euro stammeinlage gegenrechnen, so daß
er einen verlust von 2.500 euro als betriebliche ausgabe
verzeichnen kann ?

Ja, aber Teileinkünfteverfahren, nur 60% der 2500 € gewinnmindernd

frage 4 :

folglich bezogen auf frage 3 …
der unternehmer verkauft seinen GmbH firmenanteil für 20.000€.
muss er dann 20.000,-€ als betriebliche einnahme verbuchen und
kann die 12.500euro als ausgabe buchen, so daß er im jahr des
firmenanteil-verkaufs quasi 7500euro gewinn buchen muss ?

Korrekt, aber Teileinkünfteverfahren nur 60% der 7500 sind Gewinn

… oder kann seine 12.500euro stammeinlage garnicht als
ausgabe absetzen ?

doch, doch siehe oben

frage 5 :
muss er unternehmer beim verkauf seines firmenanteils 19%MwSt
aufschlagen, oder wird so ein firmenanteil-verkauf anders oder
ganicht besteuert ?

Nein, Ust-befreit.

Gruß

Jörg

das waren knapp und klare antworten.
vielen dank !!

das teileinkünteverfahren klingt für mich aber nicht logisch und nicht fair. was soll das ???

a)
wenn ich das richtig verstehe, ist das gut im fall von verkauf mit gewinn, weil man 40% nicht als betriebseinnahme buchen muss.
sind diese 40% dann sowas wie ein geschenk von mutter ?
muss man die dann auch in der EkSt nicht als einnahme buchen ?
bleibt von jedlicher steuer also völlig befreit ???

b)
sehr schlecht wirkt sich das im falle von insolvenz, oder verkauf mit verlust aus, weil man von den 100% investition nur 60% als betriebliche ausgabe / verlust verrechnen kann.
die anderen 40% sind so, als hätte ich das geld bar aus der hosentasche verloren !?
habe ich das so richtig verstanden ?

c)
was ist denn wenn der unternehmer mit der GmbH insolvent geht,
also 12.500 sind wech, davon kann er 60% = 7500 als betriebsausgabe berücksichtigen.
sein betrieb hat im jahr der GmbH-insolvenz aber z.B. nur 12.500 betriebsgewinn gehabt. somit wirkt sich der verlust bei der EkSt wohl kaum vorteilhafzt aus.

hat der unternehmer dann wenigstens die möglichkeit den verlust auf folgende jahre zu verteilen ?

beste grüße,
foh

das teileinkünteverfahren klingt für mich aber nicht logisch
und nicht fair. was soll das ???

Steuer ist nicht immer logisch.

a)
wenn ich das richtig verstehe, ist das gut im fall von verkauf
mit gewinn, weil man 40% nicht als betriebseinnahme buchen
muss.
sind diese 40% dann sowas wie ein geschenk von mutter ?
muss man die dann auch in der EkSt nicht als einnahme buchen ?
bleibt von jedlicher steuer also völlig befreit ???

Die 40% bleiben einfach bei Berechnung der Steuer außen vor.

b)
sehr schlecht wirkt sich das im falle von insolvenz, oder
verkauf mit verlust aus, weil man von den 100% investition nur
60% als betriebliche ausgabe / verlust verrechnen kann.
die anderen 40% sind so, als hätte ich das geld bar aus der
hosentasche verloren !?
habe ich das so richtig verstanden ?

Ganz klar. Bei Gewinnen ist das Teileinkünfteverfahren von Vorteil, bei Verlusten von Nachteil.

c)
was ist denn wenn der unternehmer mit der GmbH insolvent geht,
also 12.500 sind wech, davon kann er 60% = 7500 als
betriebsausgabe berücksichtigen.
sein betrieb hat im jahr der GmbH-insolvenz aber z.B. nur
12.500 betriebsgewinn gehabt. somit wirkt sich der verlust bei
der EkSt wohl kaum vorteilhafzt aus.

hat der unternehmer dann wenigstens die möglichkeit den
verlust auf folgende jahre zu verteilen ?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn die Beteiligung im Betriebsvermögen ist könnte da etwas mit Teilwertabschreibeungen möglich sein, das geht aber zu sehr in die Tiefe.

schwitzende Grüße

Jörg

Die 40% bleiben einfach bei Berechnung der Steuer außen vor.

d.h. man addiert 40% des gewinns/verlusts dann einfach vom betriebsgewinn nach der EÜR !?
… naja, ich werde sehen wenn es denn soweit kommt …

Ganz klar. Bei Gewinnen ist das Teileinkünfteverfahren von
Vorteil, bei Verlusten von Nachteil.

wie gemein. dann wird man als verlierer sozusagen gleich doppelt „bestraft“.

hat der unternehmer dann wenigstens die möglichkeit den
verlust auf folgende jahre zu verteilen ?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn die Beteiligung im
Betriebsvermögen ist könnte da etwas mit
Teilwertabschreibeungen möglich sein, das geht aber zu sehr in
die Tiefe.

ich habe leider keine ahnung ob die GmbH betreiligung im beriebsvermögen oder im privatvermögen des unternehmers liegt.

wie kann ich das feststellen ?
in den steuererklärungen sehe ich dazu keine hinweise.
nur die 1000,- einlage der KoKG wurde als ausgabe in der EkSt aufgeführt.

frohes schwitzen,
foh

Nachdem ich mir den ganzen Thread nochmal durchgelesen habe ist mir aufgefallen, dass es sich ja um eine GmbH & Co. KG und nicht um eine GmbH handelt. Das ändert nichts an den bisherigen Aussagen aber

Der GmbHanteil befindet sich auf jeden Fall im betriebsvermögen, nämlich im Sonderbetriebsvermögen des Freiberuflers an der KG.

nur die 1000,- einlage der KoKG wurde als ausgabe in der EkSt
aufgeführt.

Das kann nicht sein. In den Steuererklärungen wird ein Gewinn oder verlustanteil angesetzt, die Einlagezahlung begründet keine direkte steuerliche Abzugsfähigkeit.

Gruß

Jörg