GmbH - Stammeinlage und Vergütung

Guten Tag,

was ist denn die Mindeststammeinlage PRO Gesellschafter? Insgesamt sind es für eine GmbH 25,000 €. Aber ist es möglich, dass ein Gesellschafter die gesamten 25,000 € übernimmt und zwei andere Gesellschafter mit 0,00 € Stammeinlage im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass pro Gesellschafter mindestens 100 € übernommen werden müssen. Ist das korrekt?

Des Weiteren sollen eben diese 2 Gsellschafter auch Geschäftsführer werden. Nun wird ein Anstellungsvertrag geschlossen und jeder Gesellschafter-Geschäftsführer erhält z.B. 1000 € netto monatliche Vergütung - unabhängig, ob in den ersten 2-3 Monaten Gewinne eingefahren werden. Ist dies rechtens, oder muss man sich Sorgen machen, das dass FA darausfolgend eine verbotene Einlagenrückgewähr unterstellt - die ja eigentlich nicht zutreffend sein kann, da diese Gesellschafter ja außer ideellen Werten nichts eingebracht haben.

Vielen Dank für die Antwort

Hallo,

was ist denn die Mindeststammeinlage PRO Gesellschafter?

http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__5.html

Des Weiteren sollen eben diese 2 Gsellschafter auch
Geschäftsführer werden. Nun wird ein Anstellungsvertrag
geschlossen und jeder Gesellschafter-Geschäftsführer erhält
z.B. 1000 € netto monatliche Vergütung - unabhängig, ob in den
ersten 2-3 Monaten Gewinne eingefahren werden. Ist dies
rechtens, oder muss man sich Sorgen machen, das dass FA
darausfolgend eine verbotene Einlagenrückgewähr unterstellt -
die ja eigentlich nicht zutreffend sein kann, da diese
Gesellschafter ja außer ideellen Werten nichts eingebracht
haben.

Das Finanzamt hat mit Einlagenrückgewähr nichts am Hut, höchstens mit verdeckter Gewinnausschüttung. Wenn das ganze nicht nach Liebhaberei riecht, wirds da wohl keine Probleme geben.

Gruß
Christian