GmbH-Stammeinlagel

Hallo,

ich diskutiere gerade mit meiner Arbeitskollegin folgenden Fall:

Sie sagt, man kann eine GmbH Gründen - 50% Stammeinlage in bar auf ein
Konto einzahlen und diesen Betrag am nächsten Tag einfach wieder abholen. Da nur ein Nachweis erbracht werden muss, dass das Geld einmal dagewesen ist (Kontoauszug)

Ich meine, die Stammeinlage muss etwas länger auf einem Konto bleiben und darf auch nur für Einrichtung und ähnliches verwandt werden, also
alles das was einen Gegenwert darstellt.

Wer hat Recht ?

Servus,

es ist ziemlich gleichgültig, ob man keinen Tag oder drei Wochen wartet: Wenn die Einlage an den Gesellschafter zurückgegeben wird, ist die Bargründung missglückt.

Eine missglückte Bargründung führt im Insolvenzfall zur Haftung durch den Gesellschafter, der seine Einlage nicht erbracht hat.

Steuerlich kann die GmbH in so einem Fall als Einzelunternehmen bzw. GbR behandelt werden, aber dieser Fall ist eher akademisch.

Schöne Grüße

MM

Man muss da zwei Dinge unterscheiden:

Einzahlen und am nächsten Tag wieder abheben führt m. E. zwar bei Eintragung zur wirksamen GmbH-Gründung. Die Rückzahlung der Stammeinlage läßt aber die Verpflichtung zur Einlage wieder aufleben.

Einzahlen und für Kauf verwenden ist grundsätzlich ok. Wenn aber vom Gesellschafter gekauft wird, kann das eine verdeckte Sachgründung sein. Dann wird es problematisch, weil die Bareinlage nicht geleistet wurde bzw. auch nicht beabsichtigt war UND die eigentlich beabsichtigte Sachgründung formfehlerhaft durchgeführt wurde.