GmbH Stammkapital

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben vor ca. einem Jahr eine GmbH gegründet und 50 % des Stammkapitals eingezahlt (Nachweis über Einzahlung auf unser Bankkonto). Was müssen wir tun, wenn wir die restlichen 50 % auf das Stammkapital einzahlen wollen? Welche Nachweise benötigen wir dafür und welche Stelle müssen wir anlaufen (den Notar?)?

Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Antwort.

MfG, Nicole

Liebe Nicole,
ich frage zur Sicherheit immer vorher nach - handelt es sich um österreichisches Recht? Wenn sich Ihre Frage auf dt. Recht bezieht, so kontaktieren Sie bitte einen deutschen Kollegen

Freundliche Grüße
G.Huber

Hallo,
für die Einzahlung des restlichen Stammkapitals braucht es keinerlei Formalismus.

Einzahlungen sollte man aber a) eindeutig so bezeichnen und b) so dokumentieren, dass man den Nachweis auch nach vielen Jahen, wenn die Anteile vielleicht auf Dritte übergegangen sind, noch führen kann. Denn wenn die GmbH irgendwann in Zukunft einmal in die Insolvenz gehen würde, dann fragt der Insolvenzberater erst einmal, wer wann Gesellschafter war und ob er die Stammeinlage wirklich erbracht hat.

Viele Grüße
Wolfgang

Sorry ich kann Dir die Frage nicht beantworten - ich kenne mich leider nur im Steuerrecht aus - am besten Du fragst mal einen Juristen
Gruss
F.