wenn ich als GmbH Mwst. bezahl für ein Produkt von einer anderen GmbH und dieses Produkt weiterverkaufe ins Ausland (USA), wieviel Steuern bekomm ich zurück? Bekomm ich 19% zurück oder bleib ich (der Kunde) auf den Steuern sitzen?
beim Einkauf bezahlt man zwar erstmal die 19 % USt, kann sich diese durch eine Umsatzsteuererklärung , die man normalerweise monatlich machen sollte, vom Finanzamt aber zurückholen. Das nennt sich dann Vorsteuer ziehen.
Hallo Caddy,
wenn man als Unternehmen mit Vorsteuerabzug etwas mit Rechnung erwerben, dann bekommt man die Vorsteuer zurück. Bei einem weiterverkauf in die USA zahlt man in der Regel Einfuhrumsatzsteuer.
Man ist ja kein Kunde, sondern Unternehmer.
Gruß
Hallo,
wenn Du die Ware ins Ausland verkaufst, wird die MwsT, Dir in Deutschland mit der zuzahlenden MwsT verrechnet. Solltest Du mehr Mwst ausgeben, als wie Du eingenohmen hast, gibt Dir das Fianzamt eine Gutschrift.
Gruß Claus
Wer bei uns vorsteuerabzugsberechtigt ist, eine Gmbh
normalerweise ja, kann die ausgegebene Umsatzsteuer
in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, und
erhält diese auch zurück. Wenn nun das Produkt ins
Ausland verkauft wird, fällt dafür keine Umsatsteuer
an, das heisst der Preis wird netto angegeben. Alle
Steuern die für das exportierte Produkt erhoben werden,
fallen im Land an wo es hin exportiert wird. Sollten
bei uns Ausfuhrzölle oder andere Steurn anfallen, können diese nur als normale Ausgaben gebucht werden, nicht als Vorsteuern.
Hallo,
die beim Ankauf gezahlte Umsatzsteuer wird als Vorsteuer abgezogen.
Tätigt man dann eine Ausfuhrlieferung, so ist diese bei entsprechendem Nachweis umsatzsteuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Hi,
das Verkauf an ausländisches Unternehmen ist nach §1(1)Nr.1 UStG Steuerbar aber nicht Steuerpflichtig; $4Nr. 1a UStG iVm. &6 UStG, also die Rechnung soll ohne UST. erstellet werden. Die Ausschluß von Vorsteuer tritt hier nicht ein und die VoSt. von eingekaufte Ware kann abgezogen werden.
die Frage des Lieferortes und die damit zusammenhänge Frage, wo die Umsatzsteuer entsteht hat sich in 2010 was geändert. Leider habe ich noch keine Fortbildung zu dem Thema.
Falls Sie keine Antwort von anderen USern erhalten, sollten Sie sich in zwei Wochen nochmal melden.
Ich bräuchte allerdings Angaben um welches Produkt es sich handelt.
Anmerkung:
Weiß das Ihr Steuerberater nicht ?
Eigentlcih keine allzu schwere Frage
Hallo
Ohje da würde ich doch mal evtl das Finanzamt fragen
das ist eine gute Frage?
Leider kann ich sie dir nicht wirklich beantworten
tut mir leid
LG
Mausi123