GmbH Steuern ins Ausland

Hallo,

wenn ich als GmbH Mwst. bezahl für ein Produkt von einer anderen GmbH und dieses Produkt weiterverkaufe ins Ausland (USA), wieviel Steuern bekomm ich zurück? Bekomm ich 19% zurück oder bleib ich (der Kunde) auf den Steuern sitzen?

Danke im Voraus

Caddy

Hallo Caddy,

beim Einkauf bezahlt man zwar erstmal die 19 % USt, kann sich diese durch eine Umsatzsteuererklärung , die man normalerweise monatlich machen sollte, vom Finanzamt aber zurückholen. Das nennt sich dann Vorsteuer ziehen.

Viele Grüße,
C.

Hallo Caddy,

du zahlst beim Kauf die Umsatzsteuer, welche dann als Vorsteuer angerechnet wird und du über die Umsatzsteuererklärung wieder bekommst.

Viele Grüße
benhed

Hallo Caddy,
wenn man als Unternehmen mit Vorsteuerabzug etwas mit Rechnung erwerben, dann bekommt man die Vorsteuer zurück. Bei einem weiterverkauf in die USA zahlt man in der Regel Einfuhrumsatzsteuer.
Man ist ja kein Kunde, sondern Unternehmer.
Gruß

Hallo,
wenn Du die Ware ins Ausland verkaufst, wird die MwsT, Dir in Deutschland mit der zuzahlenden MwsT verrechnet. Solltest Du mehr Mwst ausgeben, als wie Du eingenohmen hast, gibt Dir das Fianzamt eine Gutschrift.
Gruß Claus

Wer bei uns vorsteuerabzugsberechtigt ist, eine Gmbh
normalerweise ja, kann die ausgegebene Umsatzsteuer
in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, und
erhält diese auch zurück. Wenn nun das Produkt ins
Ausland verkauft wird, fällt dafür keine Umsatsteuer
an, das heisst der Preis wird netto angegeben. Alle
Steuern die für das exportierte Produkt erhoben werden,
fallen im Land an wo es hin exportiert wird. Sollten
bei uns Ausfuhrzölle oder andere Steurn anfallen, können diese nur als normale Ausgaben gebucht werden, nicht als Vorsteuern.

Hallo,
die beim Ankauf gezahlte Umsatzsteuer wird als Vorsteuer abgezogen.
Tätigt man dann eine Ausfuhrlieferung, so ist diese bei entsprechendem Nachweis umsatzsteuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen

Hi,
das Verkauf an ausländisches Unternehmen ist nach §1(1)Nr.1 UStG Steuerbar aber nicht Steuerpflichtig; $4Nr. 1a UStG iVm. &6 UStG, also die Rechnung soll ohne UST. erstellet werden. Die Ausschluß von Vorsteuer tritt hier nicht ein und die VoSt. von eingekaufte Ware kann abgezogen werden.

Hallo,

Tut mir leid, aber da kenne ich mich auch nicht aus.

Gruß
monika61

da könnte ich nur Vermutungen anstellen, sorry aber da setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater auseinander

Hallo mr_caddy,

beim Einkauf von Gütern in einer GmbH sind die 19 % MWST ( = Vorsteuer ) in jedem Fall absetzbar und gegen die MWST - Zahlungen aufzurechnen.

Dies gilt nach meiner Kenntnis für alle Güter, egal was mit ihnen geschieht.

Ob bei einer Ausfuhr nach USA Ausfuhrumsatzsteuer anfällt, kann ich leider nicht beurteilen.

Frage doch einfach Deinen Steuerberater oder das Finanzamt.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

die Frage des Lieferortes und die damit zusammenhänge Frage, wo die Umsatzsteuer entsteht hat sich in 2010 was geändert. Leider habe ich noch keine Fortbildung zu dem Thema.

Falls Sie keine Antwort von anderen USern erhalten, sollten Sie sich in zwei Wochen nochmal melden.
Ich bräuchte allerdings Angaben um welches Produkt es sich handelt.

Anmerkung:
Weiß das Ihr Steuerberater nicht ?
Eigentlcih keine allzu schwere Frage

Hallo mr_caddy,

es werden die MwSt. zurück erstattet, die in ihrer Buchhalung vorhanden sind.

Es ist unintressant wie hoch im einzelnen Ländern die MwSt. sind.

Relevant für das Finanzamt sind die Einnahmen (Umsatzsteuer) und die Ausgaben (MwSt.).

Mfg
Angela06

Hallo
Ohje da würde ich doch mal evtl das Finanzamt fragen
das ist eine gute Frage?
Leider kann ich sie dir nicht wirklich beantworten
tut mir leid
LG
Mausi123