GmbH-Übernahme mit Hindernissen ?

Hallo,

ich werde zum Juli die GmbH meinesjetzigen AG übernehmen.
Mein Chef will folgendes vereinbaren:

  1. Die Gewinne aus den Vormonaten will er noch
    „abschöpfen“, heißt sich auszahlen lassen.

  2. Er will zum Juli alle Konten leeren

  3. Er will neben einer Einmalzahlung eine
    monatliche „Abfindung“ in Form eines Beratervertrages
    Laufzeit 1 Jahr haben.

  4. Er will das KFZ, welches von der GmbH geleast wurde,
    weierfahren und mir die Leasingraten mir Punkt 3 verrechnen.

Meine Fragen hierzu:

Zu 1:
Darf er der Firma mitten im Geschäftsjahr überhaupt
Kapital entnehmen ? Ist dies nicht GmbH-Besitz, welches
er sich nur durch Gesellschafterbeschluss (alleiniger
Gesellschafter ist er selbst) ausschütten darf ?

Zu 2.
Gleiche Frage wie bei 1

Zu 3.
Gibt das nicht Ärger mit dem FA ? Hab mal was von einer
versteckten Kaufpreiszahlung gehört, die nicht rechtens
wäre. Ist das so ?

Zu 4.
Muß / Sollte ich das überhaupt mitmachen ? Was ist
bei einem Schaden am Fahrzeug, wie sieht`s beim
Ende des Leasingvertrages aus ? Kann ich dabei „nasse“ machen ?

Vielen Dank für die Antworten, welche
hoffentlich kommen :smile:)

Oliver

ich werde zum Juli die GmbH meinesjetzigen AG übernehmen.
Mein Chef will folgendes vereinbaren:

  1. Die Gewinne aus den Vormonaten will er noch
    „abschöpfen“, heißt sich auszahlen lassen.
  2. Er will zum Juli alle Konten leeren
  3. Er will neben einer Einmalzahlung eine
    monatliche „Abfindung“ in Form eines Beratervertrages
    Laufzeit 1 Jahr haben.
  4. Er will das KFZ, welches von der GmbH geleast wurde,
    weierfahren und mir die Leasingraten mir Punkt 3 verrechnen.

Hallo Oliver,

das Thema GmbH-Übernahme ist viel zu komplex, um es hier auch nur im Ansatz abhandeln zu können. An den Konten einer GmbH darf sich niemand bedienen. Mache solche „Spielchen“ unter keinen Umständen mit.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Kauf der GmbH-Anteile und Übernahme der Geschäftsführung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel, ganz unabhängig davon, daß der einzige Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist. Obwohl es nicht Gegenstand Deiner Frage ist, solltest Du Dir gründlich überlegen, von einer Person eine GmbH zu übernehmen, die von der Idee umgetrieben wird, einen Rollgriff auf die Geschäftskonten zu tun. So ein Mensch hat das Wesen einer Kapitalgesellschaft nicht begriffen, weiß nicht, was er tut und kennt die fatalen Folgen solchen Tuns nicht. Du solltest Dir wirklich überlegen, lieber eine neue Firma zu gründen (dabei auch zu klären, ob es eine GmbH sein muß), als von so einem unkundigen Laien eine Firma zu übernehmen und dessen Rechtsnachfolge anzutreten. Der Verdacht liegt nahe, daß der bisherige Geschäftsführer keine ordentliche Trennung von Privat- und Firmenfinanzen hatte und daß es bei der nächsten Buchprüfung teuren Ärger mit dem FA gibt.

Also: Der GF bekommt von der GmbH ein Festgehalt. Darüber hinaus kann er vom Gewinn etwas abbekommen. Das hat aber mit dem Abräumen von Konten nichts zu tun. Von einem Geschäftskonto darf nicht einfach so Geld verschwinden. Außerdem ist die Firma dann nicht mehr liquide und damit sehr schnell ein Fall für die Insolvenz. Du kannst natürlich privates Geld hinein geben, entweder als Gesellschafterdarlehen oder als Aufstockung des Stammkapitals. Bist Du Dir dieser zwingenden Formalismen bewußt? Falls nein, lasse die Finger von einer GmbH und überlege, weshalb es überhaupt die Rechtsform als Kapitalgesellschaft sein muß. In vielen Fällen hat das vermeintliche „Imagegründe“ oder war die Schnapsidee eines Steuerberaters. Abgesehen von Fällen, wo mit sehr hohen Beträgen (ich rede nicht von nur ein paar zig tausend Euro) für einzelne Geschäftsvorfälle hantiert wird, ist die Konstellation als geschäftsführender Alleingesellschafter zwar weit verbreitet, aber meistens eine unsinnige Konstruktion, die nur Aufwand ohne jeden Vorteil mit sich bringt.

Ob Du Dich mit einem „Beratervertrag“ für den Altinhaber behängen willst, mußt Du selbst wissen. Ohne Detailkenntnis des Geschäfts kann ich dazu nichts sagen.

Die Überlassung eines Leasingfahrzeugs an einen dann ja völlig Betriebsfremden ist allemal windig. Wohin willst Du diese Geschäftsausgaben buchen und was willst Du einem Buchprüfer darüber erzählen? Ganz abgesehen davon, daß Du für den Zustand des Fahrzeugs letztlich gerade stehst.

Ein laufendes Geschäft aus Kundenstamm und Geschäftsinventar zu übernehmen, kann sehr lohnenswert sein. Aber sorge für den sauberen Abschluß des Geschäfts unter dem alten Geschäftsführer. Soll der doch seine GmbH liquidieren. Dann ist die Kraut-und-Rüben-Vermengung mit privater Kasse allein seine Sache und auch versteckte Altlasten gehen Dich nichts an. Du kannst Kunden, Inventar und die bestehende Organisation auch übernehmen, ohne solche Risiken einzugehen, indem Du eine Firma formal neu gründest. Und wenn eine GmbH zweckmäßig sein sollte, dann keine GmbH mit abgeräumten Konten. Sowas ist ein ganz schlechter Witz.

Ich würde gerne konkreter auf Deine Sorgen und Fragen eingehen, müßte aber näheres über Art und Umfang der geplanten Übernahme wissen. Deshalb nur ein paar allgemeine Sachen: Zum Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführung muss eine Bilanz erstellt werden. Sonst hast Du keine Ahnung, welche Art Job Du übernimmst. Der alte GF wird entlassen, der neue GF eingestellt. Die Geschäftskonten haben damit nichts zu tun. Sodann übernimmst Du die Gesellschafteranteile und bezahlst sie aus Deinem Privatvermögen. Das hat wieder rein nichts mit den Geschäftskonten zu tun. Da wechselt Geld den Besitzer, aber kein Geld der GmbH!

Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Mit Gesellschaftern, die Kapital einbringen, macht eine GmbH Sinn, ansonsten nur, wenn sehr große Geschäftsvolumina bewegt werden, die eine Haftungsbeschränkung gegenüber Kunden und Lieferanten rechtfertigen, z. B. im Hoch- und Tiefbau.

Gruß
Wolfgang

Nur noch ein paar Fragen …
Erstmal danke für dein ausführliches Feedback und
deine ehrliche Meinung hierzu. Ich sehe es ähnlich wie
du, werde besser eine eigenes Unternehmen gründen.

Hallo Oliver,

das Thema GmbH-Übernahme ist viel zu komplex, um es hier auch
nur im Ansatz abhandeln zu können. An den Konten einer GmbH
darf sich niemand bedienen. Mache solche „Spielchen“ unter
keinen Umständen mit.

Werde ich auch nicht, bin ja nicht vöölig deppert :wink:

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Kauf der GmbH-Anteile
und Übernahme der Geschäftsführung. Das sind zwei völlig
unterschiedliche Paar Stiefel, ganz unabhängig davon, daß der
einzige Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist.
Obwohl es nicht Gegenstand Deiner Frage ist, solltest Du Dir
gründlich überlegen, von einer Person eine GmbH zu übernehmen,
die von der Idee umgetrieben wird, einen Rollgriff auf die
Geschäftskonten zu tun. So ein Mensch hat das Wesen einer
Kapitalgesellschaft nicht begriffen, weiß nicht, was er tut
und kennt die fatalen Folgen solchen Tuns nicht.

Ich denke da schätzt du meinen Chef schlecht ein. Wenn
sich einer auskennt im Geldeintreiben, dann ist er es.
Doch oftmals am Rande der Legalität, was noch einen
Grund dafür darstellt, eine eigene Fa. zu gründen.

Du solltest
Dir wirklich überlegen, lieber eine neue Firma zu gründen
(dabei auch zu klären, ob es eine GmbH sein muß), als von so
einem unkundigen Laien eine Firma zu übernehmen und dessen
Rechtsnachfolge anzutreten. Der Verdacht liegt nahe, daß der
bisherige Geschäftsführer keine ordentliche Trennung von
Privat- und Firmenfinanzen hatte und daß es bei der nächsten
Buchprüfung teuren Ärger mit dem FA gibt.

Da hätte ich auch Angst vor, zumal er mit den Zahlen immer
noch hintern Berg hält, offensichtlich mir eine finanzielle
Prüfung schwer machen will. Kommt mir alles sehr komisch vor.

Also: Der GF bekommt von der GmbH ein Festgehalt. Darüber
hinaus kann er vom Gewinn etwas abbekommen. Das hat aber mit
dem Abräumen von Konten nichts zu tun. Von einem
Geschäftskonto darf nicht einfach so Geld verschwinden.

Hab ich ihm schon gesagt … will er aber nichts von wissen.

Außerdem ist die Firma dann nicht mehr liquide und damit sehr
schnell ein Fall für die Insolvenz. Du kannst natürlich
privates Geld hinein geben, entweder als
Gesellschafterdarlehen oder als Aufstockung des Stammkapitals.
Bist Du Dir dieser zwingenden Formalismen bewußt? Falls nein,
lasse die Finger von einer GmbH und überlege, weshalb es
überhaupt die Rechtsform als Kapitalgesellschaft sein muß. In
vielen Fällen hat das vermeintliche „Imagegründe“ oder war die
Schnapsidee eines Steuerberaters. Abgesehen von Fällen, wo mit
sehr hohen Beträgen (ich rede nicht von nur ein paar zig
tausend Euro) für einzelne Geschäftsvorfälle hantiert wird,
ist die Konstellation als geschäftsführender
Alleingesellschafter zwar weit verbreitet, aber meistens eine
unsinnige Konstruktion, die nur Aufwand ohne jeden Vorteil mit
sich bringt.

Ob Du Dich mit einem „Beratervertrag“ für den Altinhaber
behängen willst, mußt Du selbst wissen. Ohne Detailkenntnis
des Geschäfts kann ich dazu nichts sagen.

Lieber nicht … je eher ich den Vogel los bin, desto besser.

Die Überlassung eines Leasingfahrzeugs an einen dann ja völlig
Betriebsfremden ist allemal windig. Wohin willst Du diese
Geschäftsausgaben buchen und was willst Du einem Buchprüfer
darüber erzählen? Ganz abgesehen davon, daß Du für den Zustand
des Fahrzeugs letztlich gerade stehst.

Ein laufendes Geschäft aus Kundenstamm und Geschäftsinventar
zu übernehmen, kann sehr lohnenswert sein. Aber sorge für den
sauberen Abschluß des Geschäfts unter dem alten
Geschäftsführer. Soll der doch seine GmbH liquidieren. Dann
ist die Kraut-und-Rüben-Vermengung mit privater Kasse allein
seine Sache und auch versteckte Altlasten gehen Dich nichts
an. Du kannst Kunden, Inventar und die bestehende Organisation
auch übernehmen, ohne solche Risiken einzugehen, indem Du eine
Firma formal neu gründest. Und wenn eine GmbH zweckmäßig sein
sollte, dann keine GmbH mit abgeräumten Konten. Sowas ist ein
ganz schlechter Witz.

Hast Recht … aber deshalb hab ich ja auch gefragt.
Wollte nur eine Bestätigung meiner Meinung haben.

Ich würde gerne konkreter auf Deine Sorgen und Fragen
eingehen, müßte aber näheres über Art und Umfang der geplanten
Übernahme wissen. Deshalb nur ein paar allgemeine Sachen: Zum
Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführung muss eine Bilanz
erstellt werden. Sonst hast Du keine Ahnung, welche Art Job Du
übernimmst. Der alte GF wird entlassen, der neue GF
eingestellt. Die Geschäftskonten haben damit nichts zu tun.
Sodann übernimmst Du die Gesellschafteranteile und bezahlst
sie aus Deinem Privatvermögen. Das hat wieder rein nichts mit
den Geschäftskonten zu tun. Da wechselt Geld den Besitzer,
aber kein Geld der GmbH!

Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Mit
Gesellschaftern, die Kapital einbringen, macht eine GmbH Sinn,
ansonsten nur, wenn sehr große Geschäftsvolumina bewegt
werden, die eine Haftungsbeschränkung gegenüber Kunden und
Lieferanten rechtfertigen, z. B. im Hoch- und Tiefbau.

Ja, ich werde das mit der GmbH wohl besser sein lassen.
Mal sehen was meine Steuerberater dazu meint, ich werde
die Tage mal zu ihm gehen.

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank.
Olli

Kleine Anmerkung: Fördermittel
Hallo Wusel,

wenn Du Deine eigene Firma gründest hast Du auch mehr Möglichkeiten beim beantragen von Fördermittel. Nicht alle Fördermittel kann man zur Übernahme einer GmbH nutzen.

Dies nur nebenbei.

Gruß

Friedrich

Hallo Friedrich,

vorsicht mit Fördermittel. Es gibt viele Fördermittel, die teilweise vorher beantragt und genemigt werden müssen, bevor ein Vertrag unterschrieben werden darf. An dieser Stelle erst einmal Informationen einholen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder (soweit Fit) bei der Hausbank.

Die IHKs beraten an der Stelle auch kompetent.

Gruss Bernhard

Hallo Oliver, …

ein komplexes Ding so eine Firmenübernahme. Mal so eine Information zwischendurch: Ordentliche Betriebsübernahmen, bspw. im Rahmen der altersbedingten Unternehmensnachfolge können einen Zeitram von 3 - 5 Jahren einnehmen. Buy-outs/ins erscheinen hier schon einfacher, doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Die erste Frage muß schon lauten: Warum will Dein AG seine GmbH überhaupt veräußern? - Na, ist diese Frage einleuchtend?

Die nächste Frage: Bist Du überhaupt in der Lage, vom Know how her dieses Geschäftsumtrieb zu bewältigen (ich kenne ja nicht einmal die Branche)? - Du solltest Dich nicht in was reinreiten, von dem Du nicht voll überzeugt bist.

Zu den Vorstellungen Deines AG’s - Als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter kann man vieles machen. Sehr wohl muß überlegt sein, ob es legal ist. Wenn Du hier schon Bedenken hast, - lass es sein. Bedenken sind in der Praxis meist mehr als berechtigt.

Natürlich kann er auch außerordentliche Gesellschafterversammlungen einberufen und beschließen, natürlich kann er auch Geld entnehmen, natürlich kann er auch das Leasingfahrzeug führen, wenn er im Rahmen des Beratervertrages nachvollziehbar mit dem Unternehmen verbunden bleibt. Alles geht, - klammern wir mal das mit den Konten leeren aus -, nur es darf im Nachhinein nicht zum Schaden der Firma sein und nur den Hauch von Insolvenzvorbereitungen haben. Was verdeckte Gewinnausschüttungen anbetrifft, da dürfte man ihm bald auf die Spur kommen. Hier wird er sich wohl gut haben beraten lassen.

Dies bisher Gesagte war stark emotional, - ich möchte auch gerne auf die vielen konstruktiven Informationen von Wolfgang verweisen und diese nicht unbedingt wiederholen, der sehr kompetent auf Details eingegangen ist.

Es ist ein sehr umfassendes Feld, der Unternehmenskauf/verkauf. Etwas Bedenken habe ich noch bei Deinen Ausführungen zur Beratung. Verlasse Dich nicht „nur“ auf die Aussage von Steuerberatern. Bei den vielen Betriebsübernahmen, die ich begleitet habe, waren nahezu alle Unterlagen von Vorgängern getürkt, Firmenwerte viel zu hoch und oft willkürlich angesetzt.

Es gibt Formen, Wege und Möglichkeiten einer objektiven Unternehmensbewertung, bei denen Verkäufer und Käufer gemeinsam an einem Tisch sitzen, bei denen die Betriebsübergabe moderiert und nicht gedealt wird. Aber es gibt keine Vorschrift, wie so etwas von statten zugehen hat. Es beruht auf völliger Freiwilligkeit, ob sich Veräußerer und Nachfolger „gemeinsam“ auf so einen Übergabeprozess einigen. Das sind Tätigkeiten, die in der Regel Steuerberater nicht begleiten.

Wenn mir in diesem Sinne Eigenwerbung einmal veziehen wird, - ich habe in meinem Buch „Unternehmensentwicklung - Mit Strategie zu mehr Erfolg“ ISBN 3-920834-44-5 Buch anschauen auf vielen Seiten sehr ausgiebig über die Vorbereitungen, Durchführungen und Nachbereitungen von Unternehmensübergaben/nahmen geschrieben.

Die vielen Wenns und Abers aus über 15 Jahren prkatischen Erfahrungen mit Neugründungen, Buy-in’s und Buy-out’s. Du kannst Dir gerne im voraus die Inhalte der einzelnen Werke auf meiner WEB-Site zu Gemüte führen. Darüberhinaus wirst Du sonst noch viele Infos und Hinweise finden, die Dir sicherlich behilflich sein werden. Ansonsten wende Dich einfach an die nächste Buchhandlung.

Viel Erfolg bei Deinen weiteren Bemühungen
www.uvis.de - die Infos findest Du unter den Literaturtipps

Jürgen Arnold BDU/CMC

  • Geschäftsleitung -

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Hallo Bernhard,

Die IHKs beraten an der Stelle auch kompetent.

Wobei ich die Beratung bei dem RKW (Rationalisierungskuratorium der Wirtschaft) besser fand (übrigens förderungsfähig)

Grüsse

Sven

ABLEHNEN !!!
Hallo Wusel,

habe mir alles gründlich durchgelesen, da sollten bei dir schon von allein die Alarmglocken schrillen.

Abzocke hoch 3 kann ich da nur sagen, er versucht dich über den Tisch zu ziehen! Es werden gern neue GF gesucht wenn der Karren schon tief im Dreck steckt.

Gehe auf keinen Fall auf den Deal ein oder du wirst es bereuen und an meine Worte denken!