Hallo Oliver, …
ein komplexes Ding so eine Firmenübernahme. Mal so eine Information zwischendurch: Ordentliche Betriebsübernahmen, bspw. im Rahmen der altersbedingten Unternehmensnachfolge können einen Zeitram von 3 - 5 Jahren einnehmen. Buy-outs/ins erscheinen hier schon einfacher, doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.
Die erste Frage muß schon lauten: Warum will Dein AG seine GmbH überhaupt veräußern? - Na, ist diese Frage einleuchtend?
Die nächste Frage: Bist Du überhaupt in der Lage, vom Know how her dieses Geschäftsumtrieb zu bewältigen (ich kenne ja nicht einmal die Branche)? - Du solltest Dich nicht in was reinreiten, von dem Du nicht voll überzeugt bist.
Zu den Vorstellungen Deines AG’s - Als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter kann man vieles machen. Sehr wohl muß überlegt sein, ob es legal ist. Wenn Du hier schon Bedenken hast, - lass es sein. Bedenken sind in der Praxis meist mehr als berechtigt.
Natürlich kann er auch außerordentliche Gesellschafterversammlungen einberufen und beschließen, natürlich kann er auch Geld entnehmen, natürlich kann er auch das Leasingfahrzeug führen, wenn er im Rahmen des Beratervertrages nachvollziehbar mit dem Unternehmen verbunden bleibt. Alles geht, - klammern wir mal das mit den Konten leeren aus -, nur es darf im Nachhinein nicht zum Schaden der Firma sein und nur den Hauch von Insolvenzvorbereitungen haben. Was verdeckte Gewinnausschüttungen anbetrifft, da dürfte man ihm bald auf die Spur kommen. Hier wird er sich wohl gut haben beraten lassen.
Dies bisher Gesagte war stark emotional, - ich möchte auch gerne auf die vielen konstruktiven Informationen von Wolfgang verweisen und diese nicht unbedingt wiederholen, der sehr kompetent auf Details eingegangen ist.
Es ist ein sehr umfassendes Feld, der Unternehmenskauf/verkauf. Etwas Bedenken habe ich noch bei Deinen Ausführungen zur Beratung. Verlasse Dich nicht „nur“ auf die Aussage von Steuerberatern. Bei den vielen Betriebsübernahmen, die ich begleitet habe, waren nahezu alle Unterlagen von Vorgängern getürkt, Firmenwerte viel zu hoch und oft willkürlich angesetzt.
Es gibt Formen, Wege und Möglichkeiten einer objektiven Unternehmensbewertung, bei denen Verkäufer und Käufer gemeinsam an einem Tisch sitzen, bei denen die Betriebsübergabe moderiert und nicht gedealt wird. Aber es gibt keine Vorschrift, wie so etwas von statten zugehen hat. Es beruht auf völliger Freiwilligkeit, ob sich Veräußerer und Nachfolger „gemeinsam“ auf so einen Übergabeprozess einigen. Das sind Tätigkeiten, die in der Regel Steuerberater nicht begleiten.
Wenn mir in diesem Sinne Eigenwerbung einmal veziehen wird, - ich habe in meinem Buch „Unternehmensentwicklung - Mit Strategie zu mehr Erfolg“ ISBN 3-920834-44-5 Buch anschauen auf vielen Seiten sehr ausgiebig über die Vorbereitungen, Durchführungen und Nachbereitungen von Unternehmensübergaben/nahmen geschrieben.
Die vielen Wenns und Abers aus über 15 Jahren prkatischen Erfahrungen mit Neugründungen, Buy-in’s und Buy-out’s. Du kannst Dir gerne im voraus die Inhalte der einzelnen Werke auf meiner WEB-Site zu Gemüte führen. Darüberhinaus wirst Du sonst noch viele Infos und Hinweise finden, die Dir sicherlich behilflich sein werden. Ansonsten wende Dich einfach an die nächste Buchhandlung.
Viel Erfolg bei Deinen weiteren Bemühungen
www.uvis.de - die Infos findest Du unter den Literaturtipps
Jürgen Arnold BDU/CMC
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