GmbH übertragen

wird eine GmbH - Famielienbetrieb an einem der Söhne übertragen, haben die restlichen Geschwister einen Anspruch auf eine Auszahlung?

wird eine GmbH - Famielienbetrieb an einem der Söhne
übertragen, haben die restlichen Geschwister einen Anspruch
auf eine Auszahlung?

Ist es nachts kälter als draußen?

Die Frage kann man genauso wenig beantworten wie Deine.

Gruß

S.J.

vielleicht gibt es ja doch jemanden der sie beantworten kann.
Was ist an der Frage nicht verständlich?

haben die Geschwister einen Anspruch ja oder nein?

Was ist an der Frage nicht verständlich?

Verständlich, aber nicht beantwortbar.

haben die Geschwister einen Anspruch ja oder nein?

Vielleicht. Das hängt von 1001 Faktoren ab.

Gruß,
Max

Es geht wohl um vorweggenommene Erbfolge, oder?

Üblicherweise wird dann ein Anteil oder die Anteile auf einen geeigneten Nachfolger übertragen und die anderen bekommen etwas anderes. Sowas wird meist in einem Erbvertrag geregelt.

Beim Erwerb von Todes wegen, kommt es aufs Testament des Erblassers an. Soweit jeder Erbberechtigte seinen Pflichtteil bekommt, kann der Erblasser im Übrigen mit dem Erbe machen was er will…bevorteilen und benachteilen ganz nach seinem Gusto…sehr gerecht oder sehr ungerecht sein.

Was ganz anderes ist es, falls er seinen Anteil an den Nachfolger verkauft. Sowas kommt auch vor.

vielleicht gibt es ja doch jemanden der sie beantworten kann.

Sicher nicht.

Was ist an der Frage nicht verständlich?

Alles

haben die Geschwister einen Anspruch ja oder nein?

Wem gehört die GmbH?
Was verstehst Du unter „Übertragen“?
Auf welcher Grundlage erfolgt diese „Übertragung“? Kauf? Schenkung? Erbschaft? Leibrente?

Fragen über Fragen…

Ohne diese Infos kann Deine Frage nicht beantwortet werden.

nein, der GmbH Inhaber hat seine Firma auf einen der Söhne übertragen, die anderen 2 gingen leer aus, auch keine Pflichtteilsauszahlung - angeblich bei einer GmbH nicht üblich
mittlerweile ist der ehemalige Inhaber verstorben, und die Firma leider Pleite, der eine Sohn der sie übernommen hat, hat sie ausgeschlachtet und alles verkauft

so weit ich weis, hat der Inhaber keine Gegenleistung bekommen,
also gehe ich von einer Schenkung aus.

nein, der GmbH Inhaber hat seine Firma auf einen der Söhne
übertragen,

Wann?

mittlerweile ist der ehemalige Inhaber verstorben,

Wann?

und die
Firma leider Pleite, der eine Sohn der sie übernommen hat, hat
sie ausgeschlachtet und alles verkauft

Wann?

nein, der GmbH Inhaber hat seine Firma auf einen der Söhne
übertragen,

Wann?

2000

mittlerweile ist der ehemalige Inhaber verstorben,

Wann?

2001

und die
Firma leider Pleite, der eine Sohn der sie übernommen hat, hat
sie ausgeschlachtet und alles verkauft

Wann?

2001 - 2009

mittlerweile ist der ehemalige Inhaber verstorben,

Wann?

2001

Wann haben die nicht beschenkten davon erfahren?

Dann nicht

so weit ich weis, hat der Inhaber keine Gegenleistung
bekommen,
also gehe ich von einer Schenkung aus.

So lange die Informationen hier nur stückchenweise und über verschiedene Beiträge verteilt kommuniziert werden, ist mir das eindeutig zu anstrengend.

1 Like

mittlerweile ist der ehemalige Inhaber verstorben,

Wann?

2001

Wann haben die nicht beschenkten davon erfahren?

vom Tot ihres Vaters? na sofort

sorry, aber ich weis ja nicht welche Informationen hier nötig sind

mittlerweile ist der ehemalige Inhaber verstorben,

Wann?

2001

Wann haben die nicht beschenkten davon erfahren?

vom Tot ihres Vaters? na sofort

Dann ist die Sache inzwischen verjährt. Man hätte innerhalb von drei Jahren nach dem Bekanntwerden des Todesfalles einen Pflichtteilsergänzungsanspruch anmelden müssen. Siehe: http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
Aber: ianal.