Hallo,
folgender etwas umständlicher Fall, rein theoretisch natürlich.
Person A gehört eine GmbH deren Zweck es ist, Wohnungen zu Vermieten. Nun beantragte A gesetzliche Rente und bekam diese auch. Allerdings nur zu 1/3 auf Grund des Einkommens aus der GmbH. Nun kam der Bescheid, dass A mittlerweile zu viel Einkommen aus Gewerbebetrieben (der GmbH) hat, somit die Rente zu Unrecht gezahlt, zurückgefordert und sämtliche weiteren Renten nicht mehr gezahlt werden.
Person A hat zwei Kinder B und C. Nun will A die GmbH auf B und C übertragen und sich ein Nießbrauchsrecht auf die Immobilie eintragen lassen. Die Einnahmen aus Vermietung + Verpachtung würden somit A zustehen, richtig? Einnahmen aus V+V sind lt. Bescheid für Rentenanrechnung nicht relevant, A würde somit wieder Rente, diesmal nicht 1/3 sondern 100% bekommen, da er ja „keine“ Einnahmen hat.
B+C würden also Geschäftsführer / Teilhaber der Firma werden, könnten aber theoretisch nichts mit dem Eigentum der Firma (der Immobilie) anfangen, korrekt?
Erbrechtlich gesehen sind ja Betriebsvermögen von der ErbSt freigestellt (vorausgesetzt natürlich der 10-Jahresfrist usw.), gilt dies auch für Übertragung zu Lebzeiten? Oder fällt Schenkungssteuer an?
Vielen Dank schon mal 
Grüße
Maddin5000