Moin,
eine junge Dienstleistungs / Software GmbH ist mit dem lfd. Geschäftsjahr zufrieden.
Ein Kunde möchte noch etwas Software kaufen. Der Kunde will es unbedingt noch dieses jahr kaufen, die GmbH würde den Umsatz lieber erst nächste Jahr haben.
Idee: RG mit Datum 31.12. an Kunde = dieses jahr
Zahlung vom Kunden 15.01. = nächstes jahr
Wer die USt nicht gem. § 16 Abs 1 Satz 1 UStG berechnen muss, sondern auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten berechnen darf, steht in § 20 UStG.
Thesaurierte Gewinne werden bei der GmbH übrigens linear, ganz ohne den pösen progressiven Tarif versteuert, so dass es vollkommen schnurzpiepe ist, ob der Deckungsbeitrag aus dem Geschäft in diesem oder im nächsten Jahr anfällt.
Wenn du die Leistung noch in diesem Jahr erbringst, egal ob es eine Lieferung oder eine sonstige Leistung ist, dann wird diese auch in diesem Jahr erfasst, egal wann du die Rechnung schreibst oder nicht schreibst, da die GmbH zwingend bilanziert. Also mach dir keinen Kopf,