GmbH und Buchhaltung für sich

Hallo Zusammen,

vielleicht kann hier jemand weiterhelfen:

Herr A hat sich selbsständig gemacht mit einem 1-Mann-GmbH. Herr A hat auch einen Steuerberater.
Die Frage ist: muss oder sollte er eine „Buchhaltung“ über die Einnahmen für sich selbst führen? Vielleicht mit einer Excel Tabelle o.ä.?

Vielen Dank und viele Grüße

andrea

eine GmbH muss eine Bilanz erstellen und das sollte der Steuerberater tun - eine Excel-Tabelle ist da nicht ausreichend!

Lia

Herr A hat sich selbsständig gemacht mit einem 1-Mann-GmbH.

Welcher Art ist die Geschäftstätigkeit ?

Die Frage ist: muss oder sollte er eine „Buchhaltung“ über die Einnahmen für sich selbst führen?

Müssen muß er, aber selber machen sollte er nur, wenn er profunde Kenntnisse hat.

Vielleicht mit einer Excel Tabelle o.ä.?

Das dürfte in den allermeisten Fällen nicht reichen. Eine Buchhaltungs-SW sollte schon verwendet werden.

Gruß

Nordlicht

Ja oder…
Hallo.

Hallo Zusammen,
vielleicht kann hier jemand weiterhelfen:
Herr A hat sich selbsständig gemacht mit einem 1-Mann-GmbH.
Herr A hat auch einen Steuerberater.
Die Frage ist: muss oder sollte er eine „Buchhaltung“ über die
Einnahmen für sich selbst führen? Vielleicht mit einer Excel
Tabelle o.ä.?

Als GmbH und mit Steuerberater wird er ohnehin eine doppelte Buchhaltung führen. Damit hat er einen Überblick über seine Vermögenslage. Jetzt wird er vielleicht nicht monatlich bilanzieren, aber er kann ja monatlich trotzdem sich einen Bilanz oder gar Inventarausdruck geben lassen.
Natürlich kostet das.
Andererseits braucht er nicht unbedingt einen Steuerberater. Jetzt kommt es drauf an, was sich bei ihm geschäftlich/steuerlich so alles tut. Würde das eher, bei der Rechtsform Einzelunternehmer, in die Kategorie Einnahmen/Überschuss fallen, reicht auch ein Buchhaltungsdienst für die Belegerfassung. Daraus ergibt sich dann für den Unternehmer, mit entsprechender Sachkenntnis, seine Vermögenslage um den laufenden Überblick zu behalten. Für wirkliche steuerliche Beratung kann er dann immer noch den Steuerberater aufsuchen.

Ansonsten ist der Gedanke mit der Ecxel-Tabelle erstmal nicht schlecht. Immerhin spricht das für einen Unternehmer, welcher sich Gedanken macht den Überblick behalten zu wollen. Man könnte damit nebenbei eine Art Cash-Übersicht führen. So dass man wenigstens über Einnahmen, Ausgaben und Kontostände grob bescheid weiß.
Natürlich ist das mit der doppelten Buchführung nicht zu vergleichen.

Vielen Dank und viele Grüße
andrea

MfG

O si taccuisses!

Jetzt wird er vielleicht nicht monatlich
bilanzieren, aber er kann ja monatlich trotzdem sich einen
Bilanz oder gar Inventarausdruck geben lassen.
Natürlich kostet das.

Erkläre mir mal wie das geht… Keine monatliche Bilanzierung und dann doch monatliche Bilanz… Eine GmbH bilanziert. Und das das liebe lange Wirtschaftsjahr lang. Und die Kosten für die monatlichen Auswertungen sind in der Monatsrechnung enthalten, die man für die monatliche Buchhaltung zu zahlen hat und sind keine Extrakosten.

Andererseits braucht er nicht unbedingt einen Steuerberater.

Wenn man keine Ahnung hat, ist ein Steuerberater immer sinnvoll. Besonders bei einer GmbH.

Jetzt kommt es drauf an, was sich bei ihm
geschäftlich/steuerlich so alles tut. Würde das eher, bei der
Rechtsform Einzelunternehmer, in die Kategorie
Einnahmen/Überschuss fallen, reicht auch ein
Buchhaltungsdienst für die Belegerfassung.

Im UP steht, dass es sich um eine GmbH handelt… Wie nun auf einmal EÜR? Bei einer GmbH?!? Und ein Buchhaltungsdienst darf die laufende Buchhaltung machen. Was aber ist mit dem Jahresabschluss und den dazugehörigen Steuererklärungen?!?

Ansonsten ist der Gedanke mit der Ecxel-Tabelle erstmal nicht
schlecht. Immerhin spricht das für einen Unternehmer, welcher
sich Gedanken macht den Überblick behalten zu wollen. Man
könnte damit nebenbei eine Art Cash-Übersicht führen. So dass
man wenigstens über Einnahmen, Ausgaben und Kontostände grob
bescheid weiß.

Um Jottes Willen, schweig… Ein UN, der sein Unternehmen, in diesem Falle eine GmbH (auch wenn es nur eine 1-Mann-GmbH ist) vernünftig führen will, macht sowas nicht mit Excel… Kontostände kann vom Kontoauszug ablesen. Wofür also eine Excel-Tabelle?!?

An den UP: Wenn schon ein Steuerberater mit von der Partie ist, dann mit diesem zusammen setzen und eine vernünftige Buchhaltung aufbauen.

Häufig sieht es so aus, dass ein Monatsordner angelegt wird, in dem zum einem die Ein- und Ausgangsrechnungen abgehefetet werden. Oft so, dass ein Register die unbezahlten Rechnungen beinhaltet, ein weiteres die bezahlten. In einem weiteren Register sind die Kontoauszüge abgeheftet. Diese sollte man regelmäßig abrufen/ abholen und chronologisch, die neuesten Auszüge nach oben, abheften. Dabei kann man auch schon mal kontrollieren, welche Rechnungen bezahlt wurden. Zu guter letzt die Barbelege, sofern nicht sogar ein Kassenbuch zu führen ist. Dies sollte man mit dem Steuerberater abklären. Dafür bekommt der Geld.

Der Steuerberater wird monatlich die Buchhaltung führen und dann dem Herrn A eine monatliche Auswertung zur Verfügung stellen. Diese beinhaltet auch wie es um das Unternehmen des Herrn A steht, um es mal platt auszudrücken. Nennt sich im Fach-Jargon BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung, die die monatlichen Umsätze und Betriebsausgaben enthält). Warum also die Mühe mit einer - sorry - albernen Excel-Tabelle machen, wenn man die Daten so oder so bekommt?

Mittlerweile besteht die Möglichkeit, dass der Steuerberater die Kontoauszüge der Bank direkt abrufen und in sein Programm einspielen kann. So kann dieser - wenn gewünscht - wöchentlich überprüfen, ob Kunden die Rechnungen des Herrn A bezahlt haben - wenn denn per Überweisung - und dem Herrn A eine Liste der noch unbezahlten Rechnungen zukommen lassen. Diese Liste ist auch bei der monatlichen Auswertung dabei. Diese Liste gibt es auch für die Rechnungen, die Herr A zu zahlen hat, sofern nicht bar beglichen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Gespräch mit dem Steuerberater suchen. Der kriegt Geld dafür und kann hier helfen, eine sinnvolle Buchhaltung aufzubauen, die beiden Seiten hilft. Herrn A, um den Überblick zu behalten. Dem Steuerberater, um die Buchhaltung schnell und effizient zu führen.

VG
e

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Vertrauen ist gut, Kontrolle besser…
Hallo,

Die Frage ist: muss oder sollte er eine „Buchhaltung“ über die
Einnahmen für sich selbst führen? Vielleicht mit einer Excel
Tabelle o.ä.?

Ob eine Excel-Tabelle für eine GmbH reicht, weiß ich nicht.

Aber jeder Unternehmer sollte einen ständigen Überblick über seine Finanzen haben. Könnte ja im schlimmsten Fall sein, dass der Steuerberater schlecht ist oder nicht ganz saubere Ziele verfolgt, und dann steht man mit dem Schaden da.

Mit ein bisschen Übung ist das gar nicht soooo schwer.

Gruß sgw

Bei einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt, also der

>> UG haftungsbeschränkt UG haftungsbeschränkt wird kommen, habe ich schon mal geschaut und dies gefunden, ich denke, es genügt für den Anfang, wir lassen dann noch mal die Steuerberaterin prüfen, wenn das Okay kommt, dann wird damit weitergearbeitet!

http://www.buhl.de/produkte/alle/wiso-buchhaltung-20…

(erstes Suchergebnis, wir forschen weiter …)

Bei einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt,
also der

>> UG haftungsbeschränkt

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Hallo ebib,

Dafür …

UG ist UG. Die kann aus einem oder mehreren Gesellschaftern
bestehen und nicht nur aus einem gesellschafter. Vorteil ist,
dass man hier mit weniger Stannkapital eine
haftungsbeschränkte Unternehmung gründen kann. Als Pendant zur
Limited sozusagen.

Es gibt aber auch GmbHs mit einem Gesellschafter. Und das ist
trotzdem keine UG nur weils nur ein Gesellschafter ist.

… hatte ich den Wiki-Link dazugesetzt, da ist dies alles haargenau so beschrieben!

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Schön, dass dies im Link steht… Dann sollte man es nicht so vor den Link setzen…

Sorry!

Nachtrag:

Natürlich ist auch möglich, eine Ein-Mann-GmbH mit genügend Stammkapital als echte GmbH zu gründen, an der Art der Buchführungspflicht ändert sich dann aber nichts …

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Servus,

die externe Erledigung der FiBu ist für eine Verfolgung der offenen Forderungen viel zu langsam und auch (das spricht nicht gegen Steuerkanzleien, ich hab selber sehr viele FiBus auf diese Weise erledigt) viel zu ungenau.

Wer sich als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH nicht an die Buchführung rantraut (das kann u.U. ganz nützlich sein, sich auf andere Schwerpunkte zu verlegen - obwohl dem Unternehmer bei extern erledigter FiBu sehr viele, teilweise sehr wichtige Informationen verloren gehen), sollte sich zu allermindest einen Überblick über die Entwicklung der Umsätze und der offenen Forderungen verschaffen, den er eigenhändig und zeitnah (am besten tagesgenau) führt.

Eine Tabelle mit den Spalten Datum - Kunde - Betrag Forderung - Datum Fälligkeit - Datum Zahlungseingang ist dafür ein sehr gutes Instrument. Excel passt ganz gut, weil man da bei Bedarf leicht filtern und sortieren kann und Summen ohne weitere Operationen schlicht per Anzeige auf dem unteren Rahmen kriegt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Das habe ich auch nicht „bemängelt“. Sondern nur die Aussage:

Bei einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt,
also der
>> UG haftungsbeschränkt

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Selbst wenn im Link dann was anderes steht, ist dies doch
etwas irritierend.

Stimmt, ich wollte auf das Eingangsposting eingehen und habe mich ein wenig missverständlich ausgedrückt …

mea culpa, mea maxima culpa …

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Alles gut!!!
:wink:

Manchmal ist es halt eine Sache mit der Textakrobatie :wink:

Schönen Abend!

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.
Hallo ebib, hier sind mal deine Besorgnisse gegen meine Aussagen klar zu stellen. Dann kannst du es auch verstehen.
Zunächst mal möchte ich voran stellen, dass es bei einer typischen Ein-Mann-GmbH eher nicht um die großen Geschäftsaktivitäten und Geschäftsvorfälle handelt, wie es bei einer Big-Business-GmbH der Fall ist.

Jetzt wird er vielleicht nicht monatlich
bilanzieren, aber er kann ja monatlich trotzdem sich einen
Bilanz oder gar Inventarausdruck geben lassen.
Natürlich kostet das.

Erkläre mir mal wie das geht… Keine monatliche Bilanzierung
und dann doch monatliche Bilanz… Eine GmbH bilanziert.

Ja sie bilanziert. Aber man kann jeden Monat einen Abschluss machen oder eben jährlich. Monatlich wird hier wohl nicht der Fall sein. Also konnte er sich dennoch monatlich den Bilanzausdruck geben lassen. Der verschafft ihm einen Überblick. Es handelt sich um eine Funktion der Buchhaltungssoftware, ohne dass die Konten abgeschlossen sein müssen.

Und das das liebe lange Wirtschaftsjahr lang.

Natürlich, das hatte ich auch nicht ausgeschlossen.

Und die Kosten für
die monatlichen Auswertungen sind in der Monatsrechnung
enthalten, die man für die monatliche Buchhaltung zu zahlen
hat und sind keine Extrakosten.

Wenn das so vereinbart! Vielleicht ist es das bei dir oder dir bekannten Unternehmen oder Steuerberatern. Aber das muss es nicht!

Andererseits braucht er nicht unbedingt einen Steuerberater.

Wenn man keine Ahnung hat, ist ein Steuerberater immer
sinnvoll. Besonders bei einer GmbH.

Das kann man so nicht pauschal sagen. Es liegt hier keine Aussage zur Sachkenntnis des Fragestellers vor. Der generelle Hinweis zur Beauftragung eines Steuerberater ist in nicht wenigen Fällen überzogen.
Oftmals werden hier nur buchhalterische Leistungen erbracht ohne eine wirkliche steuerliche Beratungsleistung. Vielleicht weil letztere gar nicht notwenig ist, das mag sein. Aber in einfachen Geschäftsfällen genügt dann auch ein Buchhaltungsdienst. Den Jahresabschluss und Steuererklärungen ans FA, für welche im übrigen auch der Steuerberater nicht haftet, ist dies natürlich nicht möglich.

Jetzt kommt es drauf an, was sich bei ihm
geschäftlich/steuerlich so alles tut. Würde das eher, bei der
Rechtsform Einzelunternehmer, in die Kategorie
Einnahmen/Überschuss fallen, reicht auch ein
Buchhaltungsdienst für die Belegerfassung.

Im UP steht, dass es sich um eine GmbH handelt… Wie nun auf
einmal EÜR? Bei einer GmbH?!? Und ein Buchhaltungsdienst darf
die laufende Buchhaltung machen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ebib.
Hier noch mal die Gelegenheit zum lesen. Es heißt, Zitat: „Würde das eher, bei der Rechtsform Einzelunternehmer, in die Kategorie Einnahmen/Überschuss fallen, reicht auch ein…“
Na bist du drauf gekommen?

Was aber ist mit dem
Jahresabschluss und den dazugehörigen Steuererklärungen?!?

Geht nicht bei einem Buchhaltungsdienst. Und?

Ansonsten ist der Gedanke mit der Ecxel-Tabelle erstmal nicht
schlecht. Immerhin spricht das für einen Unternehmer, welcher
sich Gedanken macht den Überblick behalten zu wollen. Man
könnte damit nebenbei eine Art Cash-Übersicht führen. So dass
man wenigstens über Einnahmen, Ausgaben und Kontostände grob
bescheid weiß.

Um Jottes Willen, schweig… Ein UN, der sein Unternehmen, in
diesem Falle eine GmbH (auch wenn es nur eine 1-Mann-GmbH ist)
vernünftig führen will, macht sowas nicht mit Excel…
Kontostände kann vom Kontoauszug ablesen. Wofür also eine
Excel-Tabelle?!?

Um einen allgemeinen Überblick zu behalten! Und wenn du wirklich Ahnung hättest, wüstest du, dass man mit einer Tabellkalkulation sogar doppelte Buchführung machen kann! Denn das wurde früher noch in Büchern gemacht! Dagegen wäre Excel sogar eine Rechenhilfe. natürlich genügt dies nicht mehr heutigen Anforderungen an die AO.

An den UP: Wenn schon ein Steuerberater mit von der Partie
ist, dann mit diesem zusammen setzen und eine vernünftige
Buchhaltung aufbauen.

Komisch dass man den Steuerberater so was sagen müsste. Ist das nicht sein Job?

Häufig sieht es so aus, dass ein Monatsordner angelegt wird,
in dem zum einem die Ein- und Ausgangsrechnungen abgehefetet
werden. Oft so, dass ein Register die unbezahlten Rechnungen
beinhaltet, ein weiteres die bezahlten. In einem weiteren
Register sind die Kontoauszüge abgeheftet. Diese sollte man
regelmäßig abrufen/ abholen und chronologisch, die neuesten
Auszüge nach oben, abheften. Dabei kann man auch schon mal
kontrollieren, welche Rechnungen bezahlt wurden. Zu guter
letzt die Barbelege, sofern nicht sogar ein Kassenbuch zu
führen ist. Dies sollte man mit dem Steuerberater abklären.
Dafür bekommt der Geld.

Und eben diese Kurzübersicht will der Fragesteller für sich haben. In einer Excel-Tabelle. Was spricht dagegen, wenn er sich diese anlegt. Was nur was?

Der Steuerberater wird monatlich die Buchhaltung führen und
dann dem Herrn A eine monatliche Auswertung zur Verfügung
stellen. Diese beinhaltet auch wie es um das Unternehmen des
Herrn A steht, um es mal platt auszudrücken. Nennt sich im
Fach-Jargon BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung, die die
monatlichen Umsätze und Betriebsausgaben enthält). Warum also
die Mühe mit einer - sorry - albernen Excel-Tabelle machen,
wenn man die Daten so oder so bekommt?

Wenn der Fragesteller das wüsste, hätte er wohl nicht hier nachgefragt. Und auf eine monatliche Auswertung als Alternative, habe ich doch von Anbeginn hingewiesen.


Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Gespräch mit dem Steuerberater
suchen. Der kriegt Geld dafür und kann hier helfen, eine
sinnvolle Buchhaltung aufzubauen, die beiden Seiten hilft.
Herrn A, um den Überblick zu behalten. Dem Steuerberater, um
die Buchhaltung schnell und effizient zu führen.

Du hast es immer noch nicht verstanden-

VG
e

Da kann man nichts machen. Also schweig selber.
MfG

Hai!

Die Frage ist: muss oder sollte er eine „Buchhaltung“ über die
Einnahmen für sich selbst führen?

Zusätzlich für sich selbst, auf jeden Fall!

Gar nicht mal nur zur Kontrolle was der Steuerberater da getan hat,
zum Einen ist es wirklich viel zu langsam (wie eins tiefer schon
geschierben wurde) und zum Anderen kann man gleich ein wenig
vorausschauende Liquiditätsplanung mit einflechten.

Welche Rechnungen werden wann erwartet und wann gezahlt (Debitoren und
Kreditoren).

Ein Liquiditätsplanung solltest du sowieso machen und die kannst nur
du sinnvoll erstellen, da hilft kein externer Steuerberater.

Gruß, der Plem

Hallo,

vielen Dank für eure zahlreiche Antworten. Ich habe es falsch ausgedrückt, es ist ein GmbH, aber keine Angestellte außer Herr A.

Ich weiß jetzt auch, was zu tun ist. Also einen Steuerberater gibt es, er wird auch die Bilanz machen. Und es wird eine Excel Tabelle geführt (wie von Blumepeter empfolen), wo es einem für sich selbst, um den Überblick zu behalten.

Vielen Dank noch mal und viele Grüße
andrea

So manch einer…
…hier im Forum hat Recht, wenn er sagt, dass du derjenige bist, der den größten Mist fabriziert…

Aber woher sollst du auch wissen was du sagt, bevor du hörst, was du denkst…

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