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Hallo ebib, hier sind mal deine Besorgnisse gegen meine Aussagen klar zu stellen. Dann kannst du es auch verstehen.
Zunächst mal möchte ich voran stellen, dass es bei einer typischen Ein-Mann-GmbH eher nicht um die großen Geschäftsaktivitäten und Geschäftsvorfälle handelt, wie es bei einer Big-Business-GmbH der Fall ist.
Jetzt wird er vielleicht nicht monatlich
bilanzieren, aber er kann ja monatlich trotzdem sich einen
Bilanz oder gar Inventarausdruck geben lassen.
Natürlich kostet das.
Erkläre mir mal wie das geht… Keine monatliche Bilanzierung
und dann doch monatliche Bilanz… Eine GmbH bilanziert.
Ja sie bilanziert. Aber man kann jeden Monat einen Abschluss machen oder eben jährlich. Monatlich wird hier wohl nicht der Fall sein. Also konnte er sich dennoch monatlich den Bilanzausdruck geben lassen. Der verschafft ihm einen Überblick. Es handelt sich um eine Funktion der Buchhaltungssoftware, ohne dass die Konten abgeschlossen sein müssen.
Und das das liebe lange Wirtschaftsjahr lang.
Natürlich, das hatte ich auch nicht ausgeschlossen.
Und die Kosten für
die monatlichen Auswertungen sind in der Monatsrechnung
enthalten, die man für die monatliche Buchhaltung zu zahlen
hat und sind keine Extrakosten.
Wenn das so vereinbart! Vielleicht ist es das bei dir oder dir bekannten Unternehmen oder Steuerberatern. Aber das muss es nicht!
Andererseits braucht er nicht unbedingt einen Steuerberater.
Wenn man keine Ahnung hat, ist ein Steuerberater immer
sinnvoll. Besonders bei einer GmbH.
Das kann man so nicht pauschal sagen. Es liegt hier keine Aussage zur Sachkenntnis des Fragestellers vor. Der generelle Hinweis zur Beauftragung eines Steuerberater ist in nicht wenigen Fällen überzogen.
Oftmals werden hier nur buchhalterische Leistungen erbracht ohne eine wirkliche steuerliche Beratungsleistung. Vielleicht weil letztere gar nicht notwenig ist, das mag sein. Aber in einfachen Geschäftsfällen genügt dann auch ein Buchhaltungsdienst. Den Jahresabschluss und Steuererklärungen ans FA, für welche im übrigen auch der Steuerberater nicht haftet, ist dies natürlich nicht möglich.
Jetzt kommt es drauf an, was sich bei ihm
geschäftlich/steuerlich so alles tut. Würde das eher, bei der
Rechtsform Einzelunternehmer, in die Kategorie
Einnahmen/Überschuss fallen, reicht auch ein
Buchhaltungsdienst für die Belegerfassung.
Im UP steht, dass es sich um eine GmbH handelt… Wie nun auf
einmal EÜR? Bei einer GmbH?!? Und ein Buchhaltungsdienst darf
die laufende Buchhaltung machen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ebib.
Hier noch mal die Gelegenheit zum lesen. Es heißt, Zitat: „Würde das eher, bei der Rechtsform Einzelunternehmer, in die Kategorie Einnahmen/Überschuss fallen, reicht auch ein…“
Na bist du drauf gekommen?
Was aber ist mit dem
Jahresabschluss und den dazugehörigen Steuererklärungen?!?
Geht nicht bei einem Buchhaltungsdienst. Und?
Ansonsten ist der Gedanke mit der Ecxel-Tabelle erstmal nicht
schlecht. Immerhin spricht das für einen Unternehmer, welcher
sich Gedanken macht den Überblick behalten zu wollen. Man
könnte damit nebenbei eine Art Cash-Übersicht führen. So dass
man wenigstens über Einnahmen, Ausgaben und Kontostände grob
bescheid weiß.
Um Jottes Willen, schweig… Ein UN, der sein Unternehmen, in
diesem Falle eine GmbH (auch wenn es nur eine 1-Mann-GmbH ist)
vernünftig führen will, macht sowas nicht mit Excel…
Kontostände kann vom Kontoauszug ablesen. Wofür also eine
Excel-Tabelle?!?
Um einen allgemeinen Überblick zu behalten! Und wenn du wirklich Ahnung hättest, wüstest du, dass man mit einer Tabellkalkulation sogar doppelte Buchführung machen kann! Denn das wurde früher noch in Büchern gemacht! Dagegen wäre Excel sogar eine Rechenhilfe. natürlich genügt dies nicht mehr heutigen Anforderungen an die AO.
An den UP: Wenn schon ein Steuerberater mit von der Partie
ist, dann mit diesem zusammen setzen und eine vernünftige
Buchhaltung aufbauen.
Komisch dass man den Steuerberater so was sagen müsste. Ist das nicht sein Job?
Häufig sieht es so aus, dass ein Monatsordner angelegt wird,
in dem zum einem die Ein- und Ausgangsrechnungen abgehefetet
werden. Oft so, dass ein Register die unbezahlten Rechnungen
beinhaltet, ein weiteres die bezahlten. In einem weiteren
Register sind die Kontoauszüge abgeheftet. Diese sollte man
regelmäßig abrufen/ abholen und chronologisch, die neuesten
Auszüge nach oben, abheften. Dabei kann man auch schon mal
kontrollieren, welche Rechnungen bezahlt wurden. Zu guter
letzt die Barbelege, sofern nicht sogar ein Kassenbuch zu
führen ist. Dies sollte man mit dem Steuerberater abklären.
Dafür bekommt der Geld.
Und eben diese Kurzübersicht will der Fragesteller für sich haben. In einer Excel-Tabelle. Was spricht dagegen, wenn er sich diese anlegt. Was nur was?
Der Steuerberater wird monatlich die Buchhaltung führen und
dann dem Herrn A eine monatliche Auswertung zur Verfügung
stellen. Diese beinhaltet auch wie es um das Unternehmen des
Herrn A steht, um es mal platt auszudrücken. Nennt sich im
Fach-Jargon BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung, die die
monatlichen Umsätze und Betriebsausgaben enthält). Warum also
die Mühe mit einer - sorry - albernen Excel-Tabelle machen,
wenn man die Daten so oder so bekommt?
Wenn der Fragesteller das wüsste, hätte er wohl nicht hier nachgefragt. Und auf eine monatliche Auswertung als Alternative, habe ich doch von Anbeginn hingewiesen.
…
Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Gespräch mit dem Steuerberater
suchen. Der kriegt Geld dafür und kann hier helfen, eine
sinnvolle Buchhaltung aufzubauen, die beiden Seiten hilft.
Herrn A, um den Überblick zu behalten. Dem Steuerberater, um
die Buchhaltung schnell und effizient zu führen.
Du hast es immer noch nicht verstanden-
VG
e
Da kann man nichts machen. Also schweig selber.
MfG