Hallo Moritz03,
gleichzeitig für zwei tätig zu sein, ist schon strategisch falsch. Ich rate, noch einmal den Businessplan zu überprüfen.
Gleich mit einer GmbH beginnen zu wollen ist, wenn die anfänglichen Gewinne weder sicher noch ausreichend hoch sind, sehr gefährlich. Umwandeln in eine GmbH kann man immer noch.
Wenn es möglich ist, dass der eingetragene Kaufmann zuerst gegründet wird, dürfte eine spätere Anstellung als Geschäftsführer (=GF) einer GmbH weniger problematisch sein.
Die Gründe:
a) Ein GF schuldet seinem Auftraggeber (=GmbH) die volle Arbeitskraft.
b) Stellt eine GmbH einen GF an, der bereits als selbstständiger eK tätig ist, muss das im Anstellungsvertrag geregelt werden.
c) Problematisch wird es wieder, wenn der GF gleichzeitig alleiniger Gesellschafter der GmbH ist. Die Probleme entstehen dann vor allem mit dem Finanzamt bezüglich der Gesamt-Vergütung des GF.
d) Durch die Personenidentität bei eK und GmbH kommt es zu einer Betriebsaufspaltung, die ebefalls eine Menge Probleme beinhaltet.
Deshalb: Unbedingt den Rat eines erfahrenen Steuerberaters einholen, der sich mit Existenzgründungen, GmbH und Betriebsaufspaltung auskennt.
MfG
Engpass
ich beabsichtige eine Existenzgründung mit zweierlei Standbeinen. Das erste Standbein ist als Geschäftsführer einer GmbH noch zu gründenden GmbH und zweitens als eingetragener Kaufmann in einem anderen, noch zu gründenen Geschäft. Meine Frage: Geht das überhaupt?