GmbH und Firmenfahrzeug

Moin Moin,

muss eigentlich eine GmbH ein Firmenfahrzeug auch unter die 1% Regel stellen, oder gibt es dort keinen Selbstbehalt?

Vielen Dank für die Antworten

Martin

Hi !

Kann ein Pkw von einem Angestellten der GmbH auch für private Zwecke genutzt werden, so wird diese Privatnutzung dem Arbeitnehmer als zusätzlicher Lohn zugerechnet. Da die GmbH selbst ja nicht handeln kann, kann sie ein Fahrzeug auch nicht privat nutzen.

Es könnte lediglicg noch geprüft werden, ob es sich überhaupt um Betriebsvermögen der GmbH handelt. Wenn die betrieblichen Nutzungsanteile nämlich zu gering sind, dürfte es sich wohl eher um ein Privatfahrzeug handeln.

BARUL76

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Es könnte lediglicg noch geprüft werden, ob es sich überhaupt
um Betriebsvermögen der GmbH handelt. Wenn die betrieblichen
Nutzungsanteile nämlich zu gering sind, dürfte es sich wohl
eher um ein Privatfahrzeug handeln.

bei einem fahrzeug aus dem BV der gmbh, dass die gmbh dem AN zur verfügung stellt ist die betriebliche nutzung immer 100%.

was der AN damit macht ist egal…

gruß inder

Die betr. Nutzung aus Sicht der GmbH ist immer 100%. Insoweit sind Autos, die eine GmbH kauft, immer Betriebsvermögen der GmbH.

Wenn ein Auto einer GmbH von einem ArbN/GF der GmbH privat (mit-)benutzt wird, muss dieser diese Privatnutzung versteuern.

Entweder nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung oder nach Fahrtenbuch.