Hallo,
ein Freund erzählte mir heute, die Firma in der er arbeitet, wird wohl Insolvenz beantragen.
Es handelt sich um eine GmbH (spricht man da überhaupt von Insolvenz?)
Kurzfristig zu retten wäre die Firma mit 100.000 €.
Nun sagt der Geschäftsführer, das bei einer GmbH keine privaten Gelder fliessen dürfen.
Stimmt das? Und wenn ja, warum?
Danke für Antworten
Gruß
roland
Hallo Roland,
ja, auch bei einer GmbH spricht man bei Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit von Insolvenz.
Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, von privater Seite Geld in die GmbH einzubringen. Das kann z. B. als Darlehen erfolgen. Oder als Stammkapital. Dabei wird das Stammkapital aufgestockt. Entweder die bisherigen Gesellschafter bezahlen die Aufstockung oder weitere Gesellschafter steigen mit ein.
Solange die Beschaffung frischen Geldes möglich ist, besteht kein Zwang, Insolvenzantrag zu stellen. Dennoch kann es Gründe geben, Insolvenzantrag zu stellen, um z. B. frisches Geld nicht in Altverbindlichkeiten fließen zu lassen. Eine Insolvenz kann auch ein Weg sein, sich von Personalbindungen zu trennen. Dabei ist abzuwägen, welche Außenwirkung eine Insolvenz nach sich zieht, welche Gläubiger womöglich Rechte am Inventar oder an Forderungen haben. Das ist eine komplexe Thematik, die sich hier ohne genaue Kenntnis aller Umstände nicht einmal ansatzweise klären läßt.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Kurzfristig zu retten wäre die Firma mit 100.000 €.
Nun sagt der Geschäftsführer, das bei einer GmbH keine
privaten Gelder fliessen dürfen.
die Aussage ist nicht nachvollziehbar: Eine Kapitalerhöhung ist immer möglich.
Gruß
Christian
Hallo,
Kurzfristig zu retten wäre die Firma mit 100.000 €.
Nun sagt der Geschäftsführer, das bei einer GmbH keine
privaten Gelder fliessen dürfen.
die Aussage ist nicht nachvollziehbar: Eine Kapitalerhöhung
ist immer möglich.
Danke Christian, das habe ich bisher auch immer gedacht und lag wohl richtig.
In der Firma scheint einiges im argen zu liegen, denn es wurden März und April keine Löhne gezahlt. Es sieht so aus, als ob man kein Interesse an der Rettung der Firma hätte, denn wenn man die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung hat und diese mit solchen falschen Aussagen verweigert wird, scheint da wirklich was nicht zu stimmen.
Gruß
roland
Konkursausfallgeld
Hi!
Das die Firma pleite gehen soll scheint ja offensichtlich daher schnell mal einen Tip!
Man bekommt bei Insolvenz vom Arbeitsamt bis zu drei Monate Konkursausfallgeld in voller (Brutto-)Höhe des normalen Arbeitslohnes, d. h. nicht nur das Nettogehalt! Die sgeschieht allerdings nur bei Konkursantrag der Firma und „nur“ rückwirkend für drei Monate, also sollte dein freund sos chnell wie möglich zum Arbeitsamt, denn ggf. muss er den Antrag stellen! Wenn er zu spät damit ist gibts halt weniger Geld und das AB kann euch Details über die Vorgehensweise sagen!
MfG
Bernd
@Bernd und Wolfgang
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht voreilig gehandelt, wenn ich Eure Antworten, ohne um Eure Erlaubnis zu bitten, per Email an meinen Freund weitergeleitet habe.
Gruß
roland