Hallo Forum! 
Wenn ein maßgeblich beteiligter Gesellschafter seiner Gesellschaft unentgeltlich Büroräume zur Verfügung stellt (hier: häusliches Arbeitszimmer, in dem er unentgeltlich für die Gesellschaft tätig ist), dürfte es sich bei seinen Aufwendungen (hier: anteilige Mietkosten) um Werbungskosten handeln. Aber bei welcher Einkunftsart? Nichtselbständige Arbeit scheidet aus, da der Gesellschafter keinen Anstellungsvertrag mit der GmbH hat und keine Einnahmen bezieht. Bleibt eigentlich nur KAP, aber welcher Art bzw. welche Zeile auf der Seite 2? Da gibt’s es soviele! 
Gruß
Jens