Hallo alle zusammen. Kann mir jemand nachfolgende Frage beantworten ?
Eine GmbH mit alleinvertretungsberechtigtem Geschäftsführer soll verkauft werden. Die GmbH hat dem GF eine Pensionszusage erteilt, hierfür zwei Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Beide Verträge wurden in den letzten 10 Jahren mit monatlich ~250 Euro „gefüttert“.
Nun soll die GmbH verkauft werden. Der alte Gesellschafter verfasst folgenden Gesellschafterbeschluss kurz vor Übertragung der GmbH an den neuen Gesellschafter:
_Unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften führte der alleinige Gesellschafter der o.g. Firma Herr XY eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung durch und fasste folgenden Beschluss:
Die GmbH tritt von der Pensionszusage, die mit Gesellschafterbeschluss vom [Datum] getroffen wurde, zurück.
Die zur Absicherung der Pensionszusage bei der XXX abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen werden auf Herrn XY übertragen. Die Vereinbarung tritt zum 31. des nächsten Monates in kraft._
Meine Frage:
Wir wird so ein Vorgang steuerlich behandelt, a) für die GmbH und b) für den Alt-Gesellschafter
Und, ist die Übertragung der Versicherungen (für die ja die GmbH gezahlt hat) überhaupt im gleichen Atemzug mit einem Verzicht auf die Pensionszusage möglich ? Beisst sich da die Katze nicht in den Schwanz, wenn einerseits verzichtet, aber andererseits die aufgelaufenen Ansprüche in Form der Verträge mitgenommen werden ?
Bin mal gespannt, wer sich damit auskennt.
LG Olli