GMBH-Verkauf + Pensionszusage

Hallo alle zusammen. Kann mir jemand nachfolgende Frage beantworten ?

Eine GmbH mit alleinvertretungsberechtigtem Geschäftsführer soll verkauft werden. Die GmbH hat dem GF eine Pensionszusage erteilt, hierfür zwei Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Beide Verträge wurden in den letzten 10 Jahren mit monatlich ~250 Euro „gefüttert“.

Nun soll die GmbH verkauft werden. Der alte Gesellschafter verfasst folgenden Gesellschafterbeschluss kurz vor Übertragung der GmbH an den neuen Gesellschafter:

_Unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften führte der alleinige Gesellschafter der o.g. Firma Herr XY eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung durch und fasste folgenden Beschluss:

Die GmbH tritt von der Pensionszusage, die mit Gesellschafterbeschluss vom [Datum] getroffen wurde, zurück.

Die zur Absicherung der Pensionszusage bei der XXX abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen werden auf Herrn XY übertragen. Die Vereinbarung tritt zum 31. des nächsten Monates in kraft._

Meine Frage:
Wir wird so ein Vorgang steuerlich behandelt, a) für die GmbH und b) für den Alt-Gesellschafter

Und, ist die Übertragung der Versicherungen (für die ja die GmbH gezahlt hat) überhaupt im gleichen Atemzug mit einem Verzicht auf die Pensionszusage möglich ? Beisst sich da die Katze nicht in den Schwanz, wenn einerseits verzichtet, aber andererseits die aufgelaufenen Ansprüche in Form der Verträge mitgenommen werden ?

Bin mal gespannt, wer sich damit auskennt.

LG Olli

Ich unterstelle mal, dass der GF nicht an der GmbH beteiligt ist. Nicht gesagt wurde auch, ob der GF mit dem Verfahren einverstanden ist und ob er im Unternehmn bleibt.

Die Pensionszusage ist nach meinem etwas alten Wissen unverfallbar, d.h. die GmbH kann sie nicht einfach zurückziehen. Der Käufer müßte sie erfüllen bzw. weiterführen.

Natürlich kann man sich einigen. Das Deckungskapital der Lebensversicherung ist eine steuerpflichtige Einmaleinnahme für den GF. Wenn der GF auch sofort Versicherungsnehmer wird, geht nicht mal eine Pauschalversteuerung für eine Direktversicherung.

Die GmbH muss die steuerlich gebildeten Pensionsrückstellungen gewinnbringend auflösen und kann im Gegenzug das Deckungskapital der Versicherung als Ausgabe verbuchen.

Der Alteigentümer hat m.E. steuerlich damit gar nichts zu tun.

Mal sehen, ob sich noch jemand meldet, der sich wirklich auskennt.

Steuerlich höchst kompliziert - rate undbedingt von Schnellschüssen ab.

Da kann leicht ein 6-stelliger Steuerbetrag anfallen, den man nicht mehr aus der Welt schaffen kann.

Meine Frage:

Wir wird so ein Vorgang steuerlich behandelt, a) für die GmbH

Gewinnerhöhend aufgelöst!

und b) für den Alt-Gesellschafter

Das ist ein lohnsteuertechnischer Wiederbeschaffungswert im Rahmen einer verdeckten Einlage! Kurz gesagt, der ALTE GF muss bluten …und zwar gewaltig!
Besser wäre es gewesen, in Abstimmung mit dem Finanzamt einen Nachtrag in der Zusage für eine Abfindung (m/ntel) in Höhe des Heubeck-Barwertes zu tätigen. Das hätte schon lange erfolgen müssen und wäre günstiger!

Gruß cooler

_Unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften
führte der alleinige Gesellschafter der o.g. Firma Herr XY
eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung durch und
fasste folgenden Beschluss:

Die GmbH tritt von der Pensionszusage, die mit
Gesellschafterbeschluss vom [Datum] getroffen wurde, zurück.

Die zur Absicherung der Pensionszusage bei der XXX
abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen werden auf Herrn XY
übertragen. Die Vereinbarung tritt zum 31. des nächsten
Monates in kraft._

Ach Du Sch… etwas schlimmeres hätte er wahrscheinlich nicht machen können. Da können mal schnell sechsstellige Beträge zusammen kommen.

Gruß

Jörg

Hallo,

Bin mal gespannt, wer sich damit auskennt.

Mein Gott!
Wie kann man ein steuerlich so hochbrisantes Ding mit enormen finanziellen Auswirkungen nur ohne ausreichende steuerliche Beratung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer im Schnellschuß durchziehen?

Das FA reibt sich die Hände.

Gruß:
Manni