Liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
A ist 100% Gesellschafter und Gechäftsführer einer GmbH. A verstirbt und die Familie des Versorbenen erbt als Erbengemeinschaft die GmbH.
Die Famile gibt jedoch das operative Geschäft der GmbH auf wodurch letztendlich nur noch ein Vermögen von 100.000,- in bar übrigbleibt.
Ist es generell möglich, dass ein Familienmitglied die GmbH fortführt und versucht als Angestellter dieser GmbH dieses Vermögen zu verwalten (gewinnbringed)?
Wäre es in weiter Folge möglich, dass die übrigen Familienmitglieder ihre privaten Immobilien in die Gesellschaft per Sacheinlage einbringen, sodass die Gesellschaft dann zum einen Zinseinkünfte aus Bankguthaben und zum anderen Einkünfte aus Mieteinnahmen hat?
Macht das grundsätzlich Sinn?
LG PP
Liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
A ist 100% Gesellschafter und Gechäftsführer einer GmbH. A
verstirbt und die Familie des Versorbenen erbt als
Erbengemeinschaft die GmbH.
Die Famile gibt jedoch das operative Geschäft der GmbH auf
wodurch letztendlich nur noch ein Vermögen von 100.000,- in
bar übrigbleibt.
Ist es generell möglich, dass ein Familienmitglied die GmbH
fortführt und versucht als Angestellter dieser GmbH dieses
Vermögen zu verwalten (gewinnbringed)?
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müssen sich natürlich die Erben dahingehend einigen, was ich mal voraussetze.
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geht das selbstverständlich grundsätzlich. Es gehört zu den Aufgaben einer GmbH ihr Vermögen zu verwalten (u. ggf. zu mehren).
Wäre es in weiter Folge möglich, dass die übrigen
Familienmitglieder ihre privaten Immobilien in die
Gesellschaft per Sacheinlage einbringen, sodass die
Gesellschaft dann zum einen Zinseinkünfte aus Bankguthaben und
zum anderen Einkünfte aus Mieteinnahmen hat?
Macht das grundsätzlich Sinn?
LG PP
- Das macht m. E. weder steuerlich noch technisch Sinn:
Ein Bsp. (bestimmte Nebenbedingungen nicht berücksichtigend)
Bringt jemand ein Immobilie, die er vor mehr als 10 Jahren für 100.000 Euro gekauft hat in eine GmbH ein wird diese Immobilie Teil des Betriebsvermögens. Das heißt, wird diese Immobilie irgendwann veräußert und dabei ein Überschuß (Gewinn) erzielt, ist dieser bei der GmbH voll steuerpflichtig. Würde dieselbe Person die Immobilie verkaufen (ohne die GmbH), wäre der Gewinn komplett steuerfrei.
Erbschaftssteuerlich erscheint die Lösung auch nicht sinnvoll…
Die GmbH-Konstruktion ist nur für Profis sinnvoll, die z. B. persönliches Vermögen verschleiern wollen/müssen oder z. B. risikobehaftete Immobiliengeschäfte tätigen und dabei das persönliche Haftungsrisiko beschränken möchten (z. B. Kauf eines alten Tankstellengrundstückes, von dem nicht sicher ist, ob es belastet ist)…