Hallo!
Ich möchte mit Freunden zusammen eine GmbH gründen.
Dazu ist ja bekanntlich eine Einlage von 25.000€ nötig.
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob:
- das Geld in barer (also auf einem Konto) oder sachbehafteter Form (zB. Investitionsgüter wie PCs etc.) die ganze Zeit in diesem Betrag im Unternehmen vorliegen muss
ODER
- ob man das Geld auch zum Vollzug des täglichen Geschäftes verwenden kann (wie zB. auch die Beschäftigung von Arbeitskräften zur Erstellung eines Produktes)
Vielen Dank für eure Hilfe
Nico Johannes
Hallo,
- das Geld in barer (also auf einem Konto) oder sachbehafteter
Form (zB. Investitionsgüter wie PCs etc.) die ganze Zeit in
diesem Betrag im Unternehmen vorliegen muss
es muß zum Zeitpunkt der Gründung vorhanden sein und zur freien Verfügung der Gesellschaft stehen. Es empfiehlt sich allerdings nicht, Sacheinlagen mit Gegenständen vorzunehmen, die innerhalb kurzer Zeit abzuschreiben sind (die genannten PCs fallen darunter), weil dann das EK im gleichen Zeitraum verschwindet.
- ob man das Geld auch zum Vollzug des täglichen Geschäftes
verwenden kann (wie zB. auch die Beschäftigung von
Arbeitskräften zur Erstellung eines Produktes)
Natürlich, dafür ist die Einlage ja da: Sie schafft das Eigenkapital (Passivseite) und die erste Liquidität (Aktivseite), die zum Betrieb des Unternehmens notwendig ist.
Vielen Dank für eure Hilfe
Mein Rat: Vor Gründung ein Gründerseminar der IHK o.ä. besuchen. Es scheint an den notwendigen Kenntnissen im Bereich Buchführung zu mangeln.
Gruß,
Christian
zu exc noch Folgendes:
Die Sacheinlage bedarf einer Wertbescheinigung. es muß also jemand dem man Fachkunde zutrau (WP, StB etc.) bestätigen, dass die Gegenstände den Wert der Einlage erreichen. Ohne eine solche Sachprüfung kann eine Sachgründung nicht eingetragen werden.
Im übrigen muß nur die Hälfte des Stammkapitals bei Gründung eingezahlt werden. Der Rest kann später gezahlt werden. Dann sind aber ausstehende Einlagen zu bilanzieren.
Mit dem Stammkapitla kann natürlich alles Mögliche gekauft wrden. Es muß nicht still auf dem Konto liegen…nur wenn die GmbH unmittelbar nach der Gründung den Kram vom geselschafter kauft ist das eine verdeckte Sachgründung und die Sachgründungsvorschrfiten müssen eingehalten werden. Das ist im übrigen mit das Erste was ein Insolvenzverwalter prüft…
zu exc noch Folgendes:
Die Sacheinlage bedarf einer Wertbescheinigung. es muß also
jemand dem man Fachkunde zutrau (WP, StB etc.) bestätigen,
dass die Gegenstände den Wert der Einlage erreichen. Ohne eine
solche Sachprüfung kann eine Sachgründung nicht eingetragen
werden.
Im übrigen muß nur die Hälfte des Stammkapitals bei Gründung
eingezahlt werden. Der Rest kann später gezahlt werden. Dann
sind aber ausstehende Einlagen zu bilanzieren.
Da ergänze ich doch auch gleich noch etwas: Sacheinlagen müssen vor Anmeldung vollständig erbracht werden. Das mit der Hälfte bezieht sich nur auf Stammkapital, das mit Bar- und Sacheinlagen begründet wird. Rein bar erbrachte Stammeinlagen müssen vor Anmeldung nur zu einem Viertel eingebracht werden (§ 7 (2) GmbHG).
Gruß,
Christian