GmbH wie funktioniert das mit den Konten?

Hallo
wer kann mir helfen
habe folgendes Problem:
Selbstständiger A und Selbstständiger B möchten zusammen eine GmbH gründen.
kann jeder sein jetziges Konto behalten und es wird ein gemeinsames Konto gegründet?
oder müssen beide Selbstständigen Ihre jetzigen Konten auflösen und ein ganz neues gründen.
Vielen Danke im vorraus für die Hilfe.
Grüßle Katrin

Abend!

Selbstständiger A und Selbstständiger B möchten zusammen eine
GmbH gründen.
kann jeder sein jetziges Konto behalten und es wird ein
gemeinsames Konto gegründet?

Wenn man eine Kapitalgesellschaft gründet mit Zwang zur Bilanz und
doppelter Buchhaltung, mit doppeltem Boden und so, dann sollte man
tunlichst sowas sein lassen.
Die GmbH als juristische Person bekommt ihr eigenes Konto und ihr
geht allen Schwierigkeiten aus dem Weg.

Gruß
Stefan

Servus Katrin,

die beiden sollten sich von vornherein über eine Sache klar sein, die bei extrem vielen so mal eben aus dem Stegreif gegründeten GmbHs schief geht und alle möglichen ekligen Konsequenzen haben kann, wenn man sie nicht beachtet:

In dem Moment, wo die beiden die GmbH gegründet haben, sind sie zu dritt:

  • der eine Gesellschafter
  • der andere Gesellschafter
  • die GmbH

Die GmbH hat eine eigene Rechtsperson und ein eigenes Vermögen. Was der GmbH gehört, hat in den Taschen der Gesellschafter nichts zu suchen. Was den Gesellschaftern gehört, hat bei der GmbH nichts verloren.

Es gibt keine gemeinsame Kasse, kein gemeinsames Konto, keine Vermischung des Vermögens. Auch nicht im Geldbeutel, auch nicht in der Kasse, einfach überhaupt nicht.

Alles weitere unter den Stichworten „verdeckte Einlage“, „verdeckte Gewinnausschüttung“, „Durchgriffshaftung“, „Verwerfen von Aufzeichnungen bei schweren Mängeln“ - um mal ein Stolpersteine zu nennen, die gern genommen werden.

Kurz: Was der GmbH gehört, gehört der GmbH
Was Gesellschafter A gehört, gehört ihm.
Was Gesellschafter B gehört, gehört ihm.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

was für Konten meinst Du denn?

Das Rechnungswesen der Gesellschafter?
Deren Kapitalkonten als EKM?
Deren Bankkonten?

Egela welche Konten gemeint sind, es kommt auf den Weg in die GmbH an. Da gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten mit ganz verschiedenen Auswirkung…

Hallo,

von welchen verschiedenen Möglichkeiten auf dem Weg in eine GmbH sprichst du?
Wenn eine GmbH gegründet wird, ist das eine eigene Rechtsperson (wie das Martin May schon richtig geschrieben hat), und hat mit den Konten, Vermögensteilen oder Geldbörsen der Gesellschafter nichts zu tun. Die Gesellschafter leisten zwar eine Einlage, die sie von ihrem eigenen Bankkonto auf das der GmbH einzahlen, doch man darf nicht die GmbH-Seite mit der Gesellschafterseite vermischen.

Grüße
Werner

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Tach,

  1. Bargründung und asset deal

Alle Wirtschaftsgüter gehen über auf die GmbH und sind dort mit den AK anzusetzen. Kein Konto bleibt unverändert, Bankkonten bleiben bei den Gesellschaftern etc.

  1. Sachgründung, Einlagen zu Buchwerten nach § 20 UmwStG

Die GmbH übernimmt den Betrieb der Gesellschafter zu Buchwerten. Qua Rechtskraft tritt sie in die Position der Gesellschafter ein. Bankkonten des Betriebs werden Bankkonten der Gesellschaft, das Rechnungswesen wird 1:1 abgebildet. Eigenkapital der Geselslchafter wird zu Rücklagen der GmbH

  1. Sachgründung wie oben unter Aufdeckung der stillen Reserven
    wie 2…nur ändern sich die Bilanzansätze der mit stillen Reserven behaftenen Wirtschaftsgüter.

Tach,

Bei der ursprünglichen Frage ging es lediglich um die Bankkonten der beiden Selbständigen, denke ich. Die haben so oder so nichts mit mit der neuen GmbH zu tun.
Aber abgesehen davon, die Unterscheidung in Bar- und Sachgründung verstehe ich nicht ganz:

  1. Bargründung und asset deal

Alle Wirtschaftsgüter gehen über auf die GmbH und sind dort
mit den AK anzusetzen.

Das würde dann bedeuten, dass eine Maschine, die ursprünglich 100.000 gekostet hat und in der alten Firma bereits abgeschrieben worden ist, nun in der neuen wieder 100.000 wert ist. Oder aber du meinst, dass die AK der Maschine abzgl. Abschreibungen und zuzügl. Zuschreibungen gewertet wird. Das ist dann aber derselbe Wert wie der Buchwert, und folglich kein Unterschied zur Sachgründung.

Kein Konto bleibt unverändert

Welche Konten verändern sich wie? Sprichst du von Bestands- oder Eigenkapitalkonten oder beiden?

Bankkonten bleiben bei den Gesellschaftern etc.

Logisch.

  1. Sachgründung, Einlagen zu Buchwerten nach § 20 UmwStG

Die GmbH übernimmt den Betrieb der Gesellschafter zu
Buchwerten.

siehe Kommentar oben

Qua Rechtskraft tritt sie in die Position der Gesellschafter ein.

Ok, das ist aber kein Unterschied zur Bargründung.

Bankkonten des Betriebs werden Bankkonten der Gesellschaft

Ok, aber auch das ist bei der Bargründung nicht anders.

das Rechnungswesen wird 1:1 abgebildet.

Oben schreibst du, dass sich die Konten bei der Bargründung ändern, hier wird das Rechnungswesen jedoch 1:1 abgebildet. Möglichweise ist das (einer) der Unterschied(e). Kannst du das erklären?

Eigenkapital der Geselslchafter wird zu Rücklagen der GmbH

Das wusste ich nicht. Wenn also ein Gesellschafter eine GmbH A gründet, die seine GmbH B übernimmt, so wird das Eigenkapital der GmbH B für die GmbH A eine Rücklage, richtig?
Ist das bei der Bargründung anders?

  1. Sachgründung wie oben unter Aufdeckung der stillen
    Reserven
    wie 2…nur ändern sich die Bilanzansätze der mit stillen
    Reserven behaftenen Wirtschaftsgüter.

Tach,
also beim asset deal kauft die GmbH die Betriebe. Sie bezahlt den fair market value udn stille resreven, so vorhanden , werden aufgedeckt. Der Kaufpreis wird dan entsprechend als AK auf die assets verteilt. Also hat man bei manchen assets von den Buchwerten abweichende Ansätze.

Die Betriebe der EKM werden liquidiert.

Die Bankkonten der Gesellschafter gehen natürlich nicht automatisch über.

bei der Sachgründung wird das gezeichnete Kapital durch die Betriebe erbracht, nicht durch eine Bareinzahlung. Die Einlage wäre dann mit dem beizumessenden Wert (GB) bzw. dem gemeinen Wert (Steuer) anusetzen. Ggf. werden wieder stille Reserven aufgedeckt…siehe oben. Bankkonten müßten auf GmbH übergehen

Soweit § 20 UmwStG anwendbar ist, kann das zu Buchwerten geschehen. Dann sind die Betriebe 1:1 in die GmbH gewnadert.

So jedenfalls das deutsche Recht. In Österreich habt Ihr m. W. entsprechende Regelungen…jedenfall zur Umwandlung/Verschmelzung im Umgründungsgesetz

Hallo
viele Dank für die Hilfe auf meine Frage
also Selbstständiger A und B haben bereits jeder eine eigene Firma und ein Firmenkonto und möchten jetzt eine GmbH zusammen gründen weil sie sich zusammen schließen möchten und daher war meine frage ein gemeinsames GMBH Konto so wie Ihr mir das jetzt erklärt habt danke und beide können Ihre jetzigen Geschäftskonto behalten?
Grüßle Katrin

Hallo Katrin,

nach all den guten Infos hier … wenn es nun zur Sache geht mit dem „Baby“ GmbH … wie wäre es mit einer professionellen Hebamme?

Den Vergleich mit den drei Personen durch einen Vorschreiber fand ich klasse und extrem bildlich :smile:

Deine IHK, HK, AFA, Stadt ect. hilft Dir sicher erst mal kostenfrei/günstigst weiter … spezialisierte RAe sicher auch nur nicht ganz so *gemeinnützig* *grins*

vg
Steffi

Alles klar, mit den Begriffen Share Deal und Asset Deal kann ich mehr anfangen, nun kenne ich immerhin auch die deutschen Bezeichnungen.

Keine Ahnung, ob es dazu in Österreich andere Regelungen gibt als in Deutschland. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass (nicht nur wegen der EU) bereits vieles im Wesentlichen abgestimmt ist.

Grüße
Werner

Hallo,

wenn die beiden derzeitigen Firmen auch nach der Gründung der GmbH noch weiter existieren sollen, bleiben deren Bankkonten natürlich auch bestehen. In diesem Fall wird einfach nur eine zusätzliche Firma gegründet. Die beiden Selbständigen können natürlich selbst entscheiden, wie viel von den Assets der bisherigen Firmen in die neue übergeführt werden soll.
Wenn aber die alten Firmen aufgelöst und durch die neue ersetzt werden , dann sind natürlich auch die bestehenden Bankkonten weg.

Die neue GmbH bekommt aber in jedem Fall ein eigenes Bankkonto.

Grüße
Werner

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Werner,

das mit den deutschen Begriffen hast Du schön gesagt LOL

Und im Ertragsteuerrecht ist NICHTS abgestimmt

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