GmbH wurde übernommen = Rechtsansprüche verloren?

Folgender Fall:

Ein Kunde kauft bei einer GmbH eine Ware ein. Vor Ablauf der zwei Jahren möchte er seine Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln geltend machen und unterrichtet die Firma über den Mangel.

Die Firma erklärt, dass diese seit einem Jahr übernommen wurde und der Kunde sich bitte mit seiner Forderung an die neue Firma des alten Inhabers wendet.

Wie ist die Rechtliche Situation?
Der Kunde hat bei der GmbH etwas erworben und hat von dieser die Gewährleistung „erworben“. Wenn nun jemand eine Firma aufkauft übernimmt er nicht damit auch alle Recht und Pflichten (auch den bestehenden Kunden gegenüber)?

Freundliche Grüße

So würde ich mich nicht abspeisen lassen.

Bei Übernahme der Firma gehen Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Zwischen den Firmeninhabern können eventuell vertragliche Vereinbarungen für solche Fälle abgeschlossen sein, aber daß braucht den Kunden nicht zu interessieren. Das können die dann untereinander regeln.

Ansprechpartner und Verkäufer der Ware bleibt die juristische Person, also die alte GmbH auch mit neuem Eigentümer.

Rückmeldung des neuen Inhabers
Nachdem der Kunde den neuen Inhaber diesbezüglich folgendermaßen informiert hat:

====================== Kundennachricht======================
Sehr geehrter Herr XXXX,

erstmal herzlichen Glückwunsch zum Erwerb der XXX GmbH (mit allen daraus resultierenden Rechten und Pfichten der juristischen Person). Es ist festzuhalten, dass ich diese mangelhafte Ware nicht bei Herrn XXX z.B. durch ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft erworben habe sondern bei der XXX GmbH als juristischer Person. Daher habe ich meine Gewährleistungsansprüche auch gegen diese geltend zu machen.

Ich denke es ist nachvollziehbar, dass ein Kunde keine Lust hat auch noch wegen einer Mangelhaften Ware bei einem anderen Unternehmen welches ihm zu keiner Gewährleistung verpflichtet ist hausieren zu gehen.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Antwort auf Unkenntniss der Rechtslage resultierte und wir ohne meine Rechtsschutzversicherung zu bemühen, diese Angelegenheit bis zum 14.04.2009 durch meinen Verfahrensvorschlag (zusendung einer neuen ESD-Anlage und anschließender Rücksendung der Mangelhaften Ware) aus der Welt schaffen können.

Freundliche Grüße,
======================Ende der Kundennachricht======================

erhielt der Kunde folgende Rückmeldung:

======================Händlernachricht======================
Sehr geehrter XXXX,

danke für Ihre Mail.

Ich bin über die Rechtslage informiert.
Wie bereits mitgeteilt, habe ich TEILE der Firma gekauft.

Die Vorgängerfirma hieß XXX Handelsgesellschaft mbH,
meine Firma heißt XXX GmbH.
(XXX = der gleiche Name jedoch ohne „Handels-“)

Somit ist meine Firma nicht der Rechtsnachfolger.
Den Rechtsnachfolger habe ich Ihnen genannt.
Sie können gern Ihren Anwalt an den meiner Firma verweisen.
Er wird das entsprechend klären, die Kosten tragen natürlich Sie.

Deshalb noch einmal, wenden Sie sich an die Firma, die dafür zuständig ist.

Sie werden sicher nachvollziehen können, dass ich ungern meine Zeit für Geschäfte investiere, die
ich nicht getätigt habe.

Mit freundlichen Grüßen

======================Ende der Händlernachricht======================

Ist dies eine Grauzone bzw. Schlupfloch wodurch der Kunde jetzt seine Ansprüche verlohren hat? Nur weil dies die Firma XXX behauptet, bedeutet dies nicht gleich dass die andere diesem zustimmt…

hallo,

ob die gewährleistungsverpflichtete juristische person übernommen und dann lediglich umbenannt wurde, dürfte sich leicht beim zuständigen handelregister herausfinden lassen.

lohnen würde sich das sicherlich nur dann, wenn der gewährleistungsberechtigte beweisen könnte, dass die mängel bereits beim kauf vor fast zwei jahren vorlagen. in der regel wird er diesen beweis aber nicht führen können, womit die zweijährige gewährleistung wiedermal makulatur wäre.

lg dev

Hallo,

Vor Ablauf der
zwei Jahren möchte er seine Gewährleistungsansprüche aufgrund
von Mängeln geltend machen und unterrichtet die Firma über den
Mangel.

die faq:1152 sind dem Kunden bekannt? Bestehen denn überhaupt Ansprüche aus der Sachmangelhaftung, war also der Mangel bereits beim Kauf vorhanden? Und es geht auch nicht um Garantie, die normalerweise der Hersteller gibt?
Gruß
loderunner (ianal)

Sollte der Kunde eine Auspuffanlage mit der Bewerbung
zusätzlichen Pulverbeschichtung für lange Haltbarkeit
High Quality Materialien mit 100% Edelstahl Endrohr

für sein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen für den Sommer erworben haben und der Auspuff komplett verrostet ist sollte dieser Beweis relativ leicht zu erbringen sein.

Hallo,

Sollte der Kunde eine Auspuffanlage mit der Bewerbung
zusätzlichen Pulverbeschichtung für lange Haltbarkeit

was heißt ‚lange‘?

High Quality Materialien mit 100% Edelstahl Endrohr

was heißt ‚High Quality‘?
Das sind Werbeaussagen, sonst nichts.

Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Das muss der Kunde nachweisen, nicht einfach, dass das Ding kaputt ist.

Btw., selbstverständlich rostet auch Edelstahl. Vor allem dann, wenn er feucht ist in Verbindung mit normalem Stahl. Und selbstverständlich kann auch eine Pulverbeschichtung beschädigt werden.
Gruß
loderunner (ianal)

Bei ordungsgemäßem Betrieb und Pflege sollte sowas aber nicht innerhalb von 2 Jahren auftreten. Wenn man noch nachweisen (z.B. Scheckheft) oder glaubhaft versichern kann, daß man mit der Ware bestimmungsgemäß umgegangen ist, sollte sich doch ein Gewährleistungsanspruch durchsetzen lassen.

Hallo,

Bei ordungsgemäßem Betrieb und Pflege sollte sowas aber nicht
innerhalb von 2 Jahren auftreten.

Das ist ganz allein Deine private Meinung. Aus keinem einzigen Gesetzestext geht derartiges hervor.

Wenn man noch nachweisen (z.B. Scheckheft)

Bei einem Auspufftopf?

oder glaubhaft versichern kann, daß man mit
der Ware bestimmungsgemäß umgegangen ist, sollte sich doch ein
Gewährleistungsanspruch durchsetzen lassen.

Ah so. Ich behaupte, also bekomme ich.

Gruß
loderunner (ianal)