Rückmeldung des neuen Inhabers
Nachdem der Kunde den neuen Inhaber diesbezüglich folgendermaßen informiert hat:
====================== Kundennachricht======================
Sehr geehrter Herr XXXX,
erstmal herzlichen Glückwunsch zum Erwerb der XXX GmbH (mit allen daraus resultierenden Rechten und Pfichten der juristischen Person). Es ist festzuhalten, dass ich diese mangelhafte Ware nicht bei Herrn XXX z.B. durch ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft erworben habe sondern bei der XXX GmbH als juristischer Person. Daher habe ich meine Gewährleistungsansprüche auch gegen diese geltend zu machen.
Ich denke es ist nachvollziehbar, dass ein Kunde keine Lust hat auch noch wegen einer Mangelhaften Ware bei einem anderen Unternehmen welches ihm zu keiner Gewährleistung verpflichtet ist hausieren zu gehen.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Antwort auf Unkenntniss der Rechtslage resultierte und wir ohne meine Rechtsschutzversicherung zu bemühen, diese Angelegenheit bis zum 14.04.2009 durch meinen Verfahrensvorschlag (zusendung einer neuen ESD-Anlage und anschließender Rücksendung der Mangelhaften Ware) aus der Welt schaffen können.
Freundliche Grüße,
======================Ende der Kundennachricht======================
erhielt der Kunde folgende Rückmeldung:
======================Händlernachricht======================
Sehr geehrter XXXX,
danke für Ihre Mail.
Ich bin über die Rechtslage informiert.
Wie bereits mitgeteilt, habe ich TEILE der Firma gekauft.
Die Vorgängerfirma hieß XXX Handelsgesellschaft mbH,
meine Firma heißt XXX GmbH.
(XXX = der gleiche Name jedoch ohne „Handels-“)
Somit ist meine Firma nicht der Rechtsnachfolger.
Den Rechtsnachfolger habe ich Ihnen genannt.
Sie können gern Ihren Anwalt an den meiner Firma verweisen.
Er wird das entsprechend klären, die Kosten tragen natürlich Sie.
Deshalb noch einmal, wenden Sie sich an die Firma, die dafür zuständig ist.
Sie werden sicher nachvollziehen können, dass ich ungern meine Zeit für Geschäfte investiere, die
ich nicht getätigt habe.
Mit freundlichen Grüßen
======================Ende der Händlernachricht======================
Ist dies eine Grauzone bzw. Schlupfloch wodurch der Kunde jetzt seine Ansprüche verlohren hat? Nur weil dies die Firma XXX behauptet, bedeutet dies nicht gleich dass die andere diesem zustimmt…