GmbH zahlt nicht trotz Mediafinanz Inkasso-Mahnung

Hallo,

Firma X hat eine Rechnung an eine GmbH vom 30.03.06 über EUR 232,- welche noch nicht bezahlt wurde.

Am 19.06.06 hat X die Angelegenheit an Mediafinanz zum Inkasso übergeben, dort wurden bis jetzt diverse schriftliche und Email-Mahnungen versendet, ohne Erfolg.

Was soll X tun um dies möglichst kostengünstig umzusetzen? Kann X Insolvenz für diese GmbH beantragen weil diese offensichtlich zahlungsunfähig bzw. zahlungsunwillig ist?

Grüße
Sven

Servus!

Zum Glpück ein rein fiktiver Fall,dann kann kir „Mediafinanz“,wer immer das sein mag, nun auch nicht böse sein.

Aber hätte X das Inkasso gleich einem Anwalt übrtragen, hätte dieser bestimmt weder mehrfach noch erfolglos gemahnt. Vor dem Insolvenzantrag kommt die Titulierung und Vollstreckungsversuche. Hätte der Anwalt bestimmt alles für nen schmalen Euro längst erledigt.

Nachtrag: was kostet ein manuelles Mahnverfahren beim Amtsgericht an Gebühren (Gerichtskosten) die man dort im Voraus bezahlen muss?

Der Anwalt kostet aber das Vielfache der eingeforderten Summe, was nicht gerade sinnvoll ist in diesem Fall!

Ich würde gern selber zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid abgeben, was kostet dieser an Gerichtskosten die man bei der Abgabe zahlen muss?

Der Anwalt kostet aber das Vielfache der eingeforderten Summe,
was nicht gerade sinnvoll ist in diesem Fall!

Es braucht doch den Gläubiger nicht zu bekümmern, wenn der Schuldner durch sein uneinsichtiges Verhalten Zusatzkosten zu tragen hat.

Gruss
Schorsch

Hallo!

zahlungsunfähig

Ja

bzw. zahlungsunwillig ist?

nein

Gruß
Tom

Der Anwalt kostet aber das Vielfache der eingeforderten Summe,
was nicht gerade sinnvoll ist in diesem Fall!

32,50 - 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
6,50 - Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

Macht netto EUR 39. Das „Vielfache“ beträgt 0,168. Und das ist auch noch komplett vom Gegner zu tragen,im gegensatz zu den Sätzen der Inkassobüros.

Ich

Wieso „ich“? Doch kein fiktiver Fall?

würde gern

Ach so, Konjunktiv. Nun ja, okay.

selber zum Amtsgericht gehen

Aha, und zu welchem?

und einen
Mahnbescheid abgeben,

Die nehmen da keine Mahnbescheide an. Leider!

was kostet dieser an Gerichtskosten die
man bei der Abgabe zahlen muss?

Unter EUR 23 läuft da gar nix. Und wer nun so gar keine Ahnung hat, wie das Verfahren läuft, kann das Geld auch in den Kamin werfen und in Wärme umwandeln, dort ist es nützlicher angelegt. Auch beim vermeintlch einfachen Mahnverfahren kann man tausende von Fehlern machen. Daher noch kurz die Anwaltskosten:

25,00 - Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
5,00 - Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

Abzüglich anteiliger Geschäftsgebühr (EUR 16,25) macht das dann EUR 13,75, die selbstverständlich auch vom Gegner zu tragen sind.

Das „Vielfache“ hier: 0,059.

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Hallo Geschädigte,

daß mit dem „Schmalen EURO“ ist so eine Sache.

Habe gerade von einem Fall gehört / gelesen bei dem ein RA für
einen Erfolg - Versprechenden Widerspruch über 372,45 EUR in einer
Vollstreckungssache Sage und Schreibe 7 x 300 , 00 EUR = 2.100,- EUR
und noch weiteres zusätzliches gezahltes Honorar abfordert in dem er
dieses in der Abrechnung nicht Erwähnt.

Das „Bild“ vom „Bösen“ kommt also nicht von Ungefähr.
Hinterher ist Mann / Frau natürlich immer Klüger.

Mit vielen Grüßen an all die Geschädigten verbleibt „KARL“

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