Der Anwalt kostet aber das Vielfache der eingeforderten Summe,
was nicht gerade sinnvoll ist in diesem Fall!
32,50 - 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
6,50 - Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Macht netto EUR 39. Das „Vielfache“ beträgt 0,168. Und das ist auch noch komplett vom Gegner zu tragen,im gegensatz zu den Sätzen der Inkassobüros.
Ich
Wieso „ich“? Doch kein fiktiver Fall?
würde gern
Ach so, Konjunktiv. Nun ja, okay.
selber zum Amtsgericht gehen
Aha, und zu welchem?
und einen
Mahnbescheid abgeben,
Die nehmen da keine Mahnbescheide an. Leider!
was kostet dieser an Gerichtskosten die
man bei der Abgabe zahlen muss?
Unter EUR 23 läuft da gar nix. Und wer nun so gar keine Ahnung hat, wie das Verfahren läuft, kann das Geld auch in den Kamin werfen und in Wärme umwandeln, dort ist es nützlicher angelegt. Auch beim vermeintlch einfachen Mahnverfahren kann man tausende von Fehlern machen. Daher noch kurz die Anwaltskosten:
25,00 - Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
5,00 - Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Abzüglich anteiliger Geschäftsgebühr (EUR 16,25) macht das dann EUR 13,75, die selbstverständlich auch vom Gegner zu tragen sind.
Das „Vielfache“ hier: 0,059.