Eine Firma hat mehrere Rechnungen an eine GmbH geschickt, keine wurde bezahlt. Auf ein Schreiben ihres Anwalts und eines Ortstermins des GV kam heraus, dass die GmbH angeblich nicht mehr existiert. Aus dem Handelsregister ist sie aber nicht gelöscht. Der Sitz der GmbH ist die Privatadresse des Mannes, mit dem die Firma persönlich zu tun hatte. Der eigentliche? Geschäftsführer ist nicht auffindbar. Jetzt die Frage: Wie kommt die Firma an ihr Geld?
Eine Firma hat mehrere Rechnungen an eine GmbH geschickt,
keine wurde bezahlt. Auf ein Schreiben ihres Anwalts und eines
Ortstermins des GV kam heraus, dass die GmbH angeblich nicht
mehr existiert.
Hat die Firma denn gegen die GMBH bereits einen Titel???
Aus dem Handelsregister ist sie aber nicht
gelöscht. Der Sitz der GmbH ist die Privatadresse des Mannes,
mit dem die Firma persönlich zu tun hatte. Der eigentliche?
Geschäftsführer ist nicht auffindbar. Jetzt die Frage: Wie
kommt die Firma an ihr Geld?
Falls ein Titel vorhanden ist, GV mit der Zwangsvollstreckung beauftragen, wenn diese „fruchtlos“ verlaufen ist, beim zuständigen Amtsgericht gegen die GMBH das Insolvenzverfahren beantragen.
Wenn noch kein Titel vorliegt, müssten Sie die Forderungen ja erst gerichtlich geltend machen, um die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Dies kann man auch vorerst ohne Rechtsanwalt.
Titel liegt vor.
Titel liegt vor.
Wenn GV bereits versucht hat zu vollstrecken, liegt ja entsprechendes Protokoll des GV vor und damit dann Antrag auf Insovenz gegen das Unternehmen stellen.
Falls sich heraus stellt, dass bereits im „Vorfeld“ eine Zahlungsunfähigkeit bestanden hat und der Geschäftsführer verspätet eine Inso beantragt hat, haftet der GF für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.