Also, es existiert Gesellschaftervertra in § 15 im Todesfall KANN (nicht muss) der übrig gebliebene von den Erben die Anteile einziehen.
Da die Firma nun verkauft werden soll, möchte ich nachstehende Vereinbarung privat treffen, weil er im Falle des Todes schnell den anderen Teil übernimmt und z.B. den gesamten Kaufpreis erhält, die Erben davon jedoch nichts.
Was gilt mehr ?? Die private Vereinbarung oder immer noch der Gesellschaftsvertrag ??
Hier der vorgesehene Text, geht der so ???
„Wir sind überein gekommen, unsere Firma, die --_______ in _______, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (möglichst innerhalb eines Jahres) zu veräußern. Alle Erlöse aus dem Verkauf, sowie alle vereinbarten weiteren Zahlungen (ggf. Lizenzgebühren, Umsatzbe-teiligungen, usw) werden gemäß den jeweiligen Geschäftsanteilen zwischen ______ und _______ aufgeteilt. Geschäftsanteile dürfen bis zur vollständigen Abwicklung weder verkauft, verpfändet, abgetreten oder eingezogen werden, auch nicht im Falle des Todes eines der Gesellschafter.“
Unterschrift Unterschrift