Gnadenbrot

Kann einem Hartz IV-Empfänger Leistungen verweigert werden, weil er 2 alte Pferde hat und für diese eine Haftpflichtvers. hat?

Mit welcher Begründung (Rechtsgrundlage) wurde die Leistung denn verweigert?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

die Leistungen wurden verweigert, weil sie im Antrag angegeben hat, dass sie für 2 alte Pferde, die bei ihr das Gnadenbrot bekommen auch noch eine Haftpflichtversicherung hat. Das ist dann ein verwertbares „Vermögen“ und sie hätte keinen Anspruch auf ALG II.

Gruß Lutz

Mit welcher Begründung (Rechtsgrundlage) wurde die Leistung
denn verweigert?

Gruß
Nelly

Wat???
Hi,

was ist Vermögen? Die Haftpflichtvers. oder die Pferde? Ich nehme an, letztere, aber deine Formulierung war etwas unklar :wink:
Also, ich verstehe nicht viel von Pferden, aber ich gehe mal davon aus, dass es irgendwelche Sachverständigen gibt, die ihr bescheinigen können, wie viel die Pferde wert sind. Und da man auch als ALG2-Bezieher ein gewisses Vermögen haben darf, dürfte der Wert der Pferde wohl kaum über der Freigrenze liegen. Also Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, Wert der Pferde nachweisen und dann müsste es klappen. Die Haftpflichtversicherung kann man ihr ja auch nicht verbieten. Die muss sie nur selbst zahlen.

Viel Glück
Nelly