'Gnadenveranlagung' wie lange?

Liebe Steuer-Rater,

folgender Fall: Eine StPfl. mit Versorgungsbezügen, verstorben im August 2005, war seit Januar 2003 verwitwet. Für 2004 wurde per „Gnadenveranlagung“ der Splittingtarif angewendet. Für 2005 eine Situation, die mich ein wenig verwundert: Gemeinde stellt im Herbst 2004 Lohnsteuerkarte auch noch für 2005 mit der Klasse III aus, Landesamt Fellbach zieht Lohnsteuer brav nach Klasse III ab. Übersehe ich hier irgendwas, oder ist das tatsächlich so dumm gelaufen wie es aussieht?

Gibt es irgendeinen Grund, für 2005, das übernächste Jahr ab Tod des Gatten, noch Ehegattensplitting anzuwenden?

Schöne Grüße

MM

Nein, da gibt es keinen Grund, ansonsten gäbe es etwas, was ich in meiner langjährigen Laufbahn noch nicht gehört hätte.

Das Witwensplitting steht im § 32a (6) EStG und sieht nur für das folgende Jahr nach dem Tod des Ehegatte den Splittingtarif vor.

Hier hat die Gemeinde evtl. das Todesdatum nicht korrekt erfasst.

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