GNU Public License

Hallo,

Da mein Beitrag anscheinend nicht in die Software Kategorie fällt (obwohl es genau darum geht), probiere ich es mal im Rechtsforum.

Es geht um ein Design des Joomla CMS. Dies steht unter GPL. Wenn eine geänderte Software (in dem Fall das Design einer Website)
öffentlich zugänglich ist, muss nach GPL der (geänderte) Sourcecode
öffentlich gemacht werden? Oder gibt es da noch eine freie
Wahlmöglichkeit?

Wenn der (geänderten) Sourcecode veröffentlicht werden muss, wo tut man das denn in der Regel uploaden/veröffentlichen?

mfg
Grabner

Moin,

Es geht um ein Design des Joomla CMS. Dies steht unter GPL.
Wenn eine geänderte Software (in dem Fall das Design einer
Website) öffentlich zugänglich ist, muss nach GPL der (geänderte)
Sourcecode öffentlich gemacht werden? Oder gibt es da noch eine freie
Wahlmöglichkeit?

Eine mit Webseite is m.E. nicht eine Veröffentlichung des CMS an sich, da zum CMS mehr gehört als der Benutzer sieht und hier das CMS nur Mittel zum Zweck ist. In diesem Sinne ist es m.E. nur als Benutzung eines GPL-lizensierten Programms anzusehen und nicht als Weiterverbreitung.

Anders sieht es aus, wenn die Modifikationen am Sourcecode anderen Leuten zugänglich gemacht werden sollen (also nach dem Motto „hier habe ich einige Änderungen eingebaut, probier das doch auch 'mal bei Dir“ - dann ist es absolut notwendig, dass der anderen Person, der die Software weitergeben wird, die Lizenz (GPL) mitgeteilt wird und auf Nachfrage auch der (vollständige) Quellcode zugänglich gemacht wird. Eine vorgeschriebene Form gibt es dafür nicht, geschieht aber üblicherweise per Download eines zip-Archivs o.ä., welches alle Dateien enthält, die für eine Installation notwendig sind.

Aber: IANAL

Gruß,
Ingo

Da es sich ja um eine Website handelt die von Usern benutzt wird (aber nicht selbst am Code geändert wird), reicht es demnach aus auf Anfrage den Code zu Verfügung zu stellen.

Vielen Dank für deine Antwort!

LG
Grabner

Moin,

Da es sich ja um eine Website handelt die von Usern benutzt
wird (aber nicht selbst am Code geändert wird), reicht es
demnach aus auf Anfrage den Code zu Verfügung zu stellen.

Das reicht bei einer GPL immer. Man muß nur klar und deutlich sagen wie der Code erhältlich ist (bspw. „Der Code wird auf anfrage gemailt“ o.ä).

Gruß,
Ingo