GOÄ 5298 /Warum lehnt die Krankenkasse dieses ab?

Bei mir wurde meine Hüfte (Übersicht und axial rechts) geröntgt. Nun übernimmt die Krankenkasse die Ziffern 5035, trotz Begründung (Lauenstein rechts)und 5298 nicht. Da mein Arzt eine Röntgengemeinschaft hat und digital röntgt, soll die 5298 zulässig sein.Mit welcher Begründung kann ich bei meiner Krankenkasse Einspruch erheben?
Vielen Dank im voraus.

Leider bin ich für Ihre Anfrage nicht der Experte.Ich kann Ihnen daher darüber keine Auskunft geben.

MfG

Andreas

Hallo,

Rufe bei Deiner Krankenkasse in der Leistungsabteilung an und hinterfrage den Grund. Das heißt, warum, weswegen die nicht bezahlen. Die sollen Dir die Ablehnung schriftlich zukommen lassen.

Dann zitiere Deinen zuständigen Versicherungsvertreter zu Dir und schildere ihm, Dein Problem! Er soll die Vertragsbestandteile des Tarifes erläutern, was bezahlt wird, und oder was nicht erstattet wird. Es kommt auf Deinem Tarif an, den Du bei der Krankenversicherung hast. Vielleicht hast du einen Tarif bzw. Ergänzungstarif, der ggf. die Kosten, die sog. Restkosten übernehmen kann oder aber wird.

Frage, wie es mit einer Kulanzleistung aussieht.

Tipp, falls Du wieder einmal zum Doktor gehst und etwas oder was größeres zu machen ist, in der Leistungsabteilung anrufen, ob die Kosten erstatte werden. Am Besten, eine Kostenübernahme Dir geben lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang