GOÄ 75 auf Arztrechnung gerechtfertigt?

Hallo,

folgende Situation:

Im Jahr 2005 war ich wegen konkreter Symptome zur Untersuchung bei einem Kardiologen. Die Sache verlief irgendwie im Sand, weil die Symptome von alleine verschwanden. Sache erledigt.

Nun war ich vor kurzem zum ersten Mal bei meinem neuen Hausarzt zur Generaluntersuchung. Er wollte meine Krankengeschichte wissen und ich berichtete von der Sache in 2005. Daraufhin meinte er, dass er sich gerne die Befunde des Kardiologen ansehen würde. Ich willigte ein, dass er sich diese zuschicken läßt.

Kurz darauf rief mich dann der K. an und wollte mir im Prinzip einen neuen Termin aufschwatzen - zur neuerlichen Untersuchung, damit der Hausarzt auch aktuelle Ergebnisse bekommt. Ich lehnte ab (der Mensch war mir ohnehin unsypmathisch).

Nach ein paar Tagen bekam ich dann vom K. eine Rechnung (bin privat versichert) mit zwei Posten:

  1. GOÄ 3 - Eingehende Beratung, auch tel. : 20,11€
  2. GOÄ 75 - Ausführlicher Bericht : 17,43€

Ich verzichte hier auf die Schilderung meiner ersten Gemütsregung ob dieser Rechnung… Auf jeden Fall schrieb ich dem K. einen höflichen Brief mit dem Hinweis, dass ich keine der Leistung bestellt bzw. erhalten habe und entsprechend die Rechnung nicht begleichen kann.

Daraufhin bekam ich eine korrigierte Rechnung, in der der nur noch Posten 2. erschien, dafür aber aber der handschriftliche Vermerk, dass der „Bericht erneut an Hausarzt gefaxt“ wurde.

Also, es geht mir natürlich nicht um die 17,43€, sondern ums Prinzip und die Selbstverständlichkeit, mit der hier Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen gestellt werden (Eingehende Beratung bei Telefonakquise, geht’s noch???)

Außerdem würde ich gerne wissen, ob GOÄ 75 hier überhaupt angemessen ist. Der HA wollte nur die alten Befunde haben, also nichts neu Geschriebenes (ich konnte dort noch nicht anfragen, was er konkret erhalten hat und ob der K. ggf. ungefragt einen Bericht geschrieben habe).

Ich sehe ein, dass der K. für seine Aufwände und Faxkosten entlohnt werden muss. Aber ist GOÄ 75 dafür vorgesehen? Bzw. ist es überhaupt üblich, dass bei Befundübermittlung zw. Kollegen dem Patienten (bzw. meist wohl der GKV) Kosten in Rechnung gestellt werden?

Danke für eine kleine Aufklärung, falls sich jemand damit auskennt. Außerdem möge diese kleine Schilderung als Ermutigung zur Prüfung und kritischen Hinterfragung von Arztrechnungen dienen (Beachte: Ich möchte nicht dazu aufrufen, den Ärzten durch unangebrachte Feilscherei das Leben schwer zu machen - Erbrachte Leistung sollte m.M. nach immer zeitnah bezahlt werden, selbst bei Ärzten :wink: )

Gruß,
Martin

Hallo,
Abrechnung Ziffer 75 ist angemessen.
Gruß J.K.

Hallo,
Abrechnung Ziffer 75 ist angemessen.
Gruß J.K.

Hallo,

ja die Abrechnung ist angemessen den schließlich wurde das auch von deinem Hausarzt verlangt.

Gruß

Auch wenn der Kardiologe in Deinen Augen „nichts gemacht“ hat, ist das Senden eines Berichtes oder Befundes (wie Du es auch immer nennen magst, auch ein Einzeiler ist ein Bericht!) an einen Kollegen selbstverständlich eine gebührenpflichtige Leistung.

Die Abrechnung der Beratung ist fragwürdig, wenn das Telefongespräch vom Arzt ausging und überhaupt nicht über medizinisches gesprochen wurde, sondern nur darüber, ob ein erneuter Termin vereinbart wird oder nicht. Wenn der Arzt aber z.B. gefragt hat, wie es Ihnen mittlerweile geht und ob sie noch Beschwerden haben, könnte man eine telefonische Beratung bereits wieder bejahen. Veranlasst haben sie das ganze auch, da sie ihren Hausarzt damit beuaftragt haben, einen Bericht von diesem Kardiologen anzufordern.

Hallo Martin,

ich bin andere Meinung als meine Vorantworter, eine genaue Begründung kann ich Dir aus rechtlichen Gründen hier aber jetzt nicht liefern.

Bitte beachte hier die FAQ 1129!.

Also vielleicht etwas allgemeiner formulieren?

Guten Tag,

Auch wenn der Kardiologe in Deinen Augen „nichts gemacht“ hat,

Nein, er jat ja was gemacht. Das entspricht meiner laienhaften Meinung nach nicht GOÄ75. Weder ich noch mein HA wollten einen Bericht *erstellt* haben, sondern die damaligen Befunde. Ich hätte ja auch persönlich hingehen können und sie mir aushändigen lassen.

ist das Senden eines Berichtes oder Befundes (wie Du es auch
immer nennen magst, auch ein Einzeiler ist ein Bericht!) an
einen Kollegen selbstverständlich eine gebührenpflichtige
Leistung.

Kein Problem. Aber nochmal: Ist GOÄ dafür gedacht?

Die Abrechnung der Beratung ist fragwürdig, wenn das
Telefongespräch vom Arzt ausging und überhaupt nicht über
medizinisches gesprochen wurde, sondern nur darüber, ob ein
erneuter Termin vereinbart wird oder nicht. Wenn der Arzt aber
z.B. gefragt hat, wie es Ihnen mittlerweile geht und ob sie
noch Beschwerden haben, könnte man eine telefonische Beratung
bereits wieder bejahen.

Auch wenn ich sonst kein Prinzipienreiter bin: das hätte ich gerichtlich klären lassen, wenn der Doc nicht in der 2. Rechnung ohnehin davon abgesehen hätte. Kein Arzt kann mich aus eigenem Antrieb anrufen, mich nach dem werten Wohlbefinden fragen und das dann in Rechnung stellen.

Veranlasst haben sie das ganze auch,

da sie ihren Hausarzt damit beuaftragt haben, einen Bericht
von diesem Kardiologen anzufordern.

Eben. Allerdings lässt sich daraus keiner NOtwenigkeit ableiten, mich anzurufen. Ergo kein Geld…

Danke euch für alle Meinungen!
Martin