Hallo,
folgende Situation:
Im Jahr 2005 war ich wegen konkreter Symptome zur Untersuchung bei einem Kardiologen. Die Sache verlief irgendwie im Sand, weil die Symptome von alleine verschwanden. Sache erledigt.
Nun war ich vor kurzem zum ersten Mal bei meinem neuen Hausarzt zur Generaluntersuchung. Er wollte meine Krankengeschichte wissen und ich berichtete von der Sache in 2005. Daraufhin meinte er, dass er sich gerne die Befunde des Kardiologen ansehen würde. Ich willigte ein, dass er sich diese zuschicken läßt.
Kurz darauf rief mich dann der K. an und wollte mir im Prinzip einen neuen Termin aufschwatzen - zur neuerlichen Untersuchung, damit der Hausarzt auch aktuelle Ergebnisse bekommt. Ich lehnte ab (der Mensch war mir ohnehin unsypmathisch).
Nach ein paar Tagen bekam ich dann vom K. eine Rechnung (bin privat versichert) mit zwei Posten:
- GOÄ 3 - Eingehende Beratung, auch tel. : 20,11€
- GOÄ 75 - Ausführlicher Bericht : 17,43€
Ich verzichte hier auf die Schilderung meiner ersten Gemütsregung ob dieser Rechnung… Auf jeden Fall schrieb ich dem K. einen höflichen Brief mit dem Hinweis, dass ich keine der Leistung bestellt bzw. erhalten habe und entsprechend die Rechnung nicht begleichen kann.
Daraufhin bekam ich eine korrigierte Rechnung, in der der nur noch Posten 2. erschien, dafür aber aber der handschriftliche Vermerk, dass der „Bericht erneut an Hausarzt gefaxt“ wurde.
Also, es geht mir natürlich nicht um die 17,43€, sondern ums Prinzip und die Selbstverständlichkeit, mit der hier Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen gestellt werden (Eingehende Beratung bei Telefonakquise, geht’s noch???)
Außerdem würde ich gerne wissen, ob GOÄ 75 hier überhaupt angemessen ist. Der HA wollte nur die alten Befunde haben, also nichts neu Geschriebenes (ich konnte dort noch nicht anfragen, was er konkret erhalten hat und ob der K. ggf. ungefragt einen Bericht geschrieben habe).
Ich sehe ein, dass der K. für seine Aufwände und Faxkosten entlohnt werden muss. Aber ist GOÄ 75 dafür vorgesehen? Bzw. ist es überhaupt üblich, dass bei Befundübermittlung zw. Kollegen dem Patienten (bzw. meist wohl der GKV) Kosten in Rechnung gestellt werden?
Danke für eine kleine Aufklärung, falls sich jemand damit auskennt. Außerdem möge diese kleine Schilderung als Ermutigung zur Prüfung und kritischen Hinterfragung von Arztrechnungen dienen (Beachte: Ich möchte nicht dazu aufrufen, den Ärzten durch unangebrachte Feilscherei das Leben schwer zu machen - Erbrachte Leistung sollte m.M. nach immer zeitnah bezahlt werden, selbst bei Ärzten )
Gruß,
Martin