GoÄ Ziffer 2191 und 2083

Hallo liebe GoÄ Kundige,

mir wurde ein neues Kreuzband eingesetzt - atroskopisch. Es wurde als Sehentransplantat sowohl die Gracilisehne asls auch die Semitendinosus verwendet.
Nun kam die Rechnung:
Der Arzt hat sich sowohl Ziffer 2191 mit 3,5 fachem Satz berechnet als auch 2083 zweifgach, Meine Krankenkasse hat nun sowohl 2191 erstattet als auch (kulanterweise, wie sie betomnen) einmal die 2083, da bei einer atroskopischen OP eigentlich auch schon sämtliche Sehnenentnahmen mit in 2191 enthalten seien.
Der Arzt stellt sich natürlich auf einen anderen Standpunkt und sagte, dass er sich neben 2191 auch noch zweifach 2083 abrechnen dürfe.
Taj - und ich sitze nun zwischen den Stühlen und weis nicht, was ich tun soll.
Arztrechnung ist hinsichtlich des umstrittenen Punktes noch nicht bezahlt. Im Streit sind 2652, 46 EUR (3,5facher Satz für einfach 2083).
Weder Arzt noch Krankenkasse wollen einlenken.
Wer kann mir helfen und hat evtl. einen guten Hinweis (Kommentarstelle GoÄ Kommentar oder ähnliches ) für mich?

Guten Tag,

Ihr Arzt ist im Recht, schauen sie mal hier

http://books.google.de/books?id=9tTQr3DeK6oC&pg=PA76….

Gruß

In dem Link von lucia ist ja auch Pos. 2083 drin. Den sollte man der PKV mal schicken, aber bitte nicht „Krankenkasse“ schreiben. Ich komme aber nur auf ca. 335 EUR strittigen Betrag.

Upps, ja: Tippfehler. Es geht (wegen § 6 a GoÄ) um 252,46 EUR.
Werde morgen mal mit der PKV telefonieren und mal fragen, ob ich es mal faxen darf. Aber die berufen sich halt auf dieses Urteil:
http://www.jusmeum.de/urteile/ag_essen/6f0a1a20e6a4a…

Wohingegen sich die Verrechnungsstelle auf dieses hier beruft:
http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/1300_0_3334

Beide Seiten betonen, dass AG-Urteile keine Bindungswirkung haben.

Und ich sitze nun zwischen den Stühlen und frage mich, was ich machen soll.
Macht Ärztekammer Sinn? Ist das eigentlich kostenlos?

Hallo,

Arztrechnung ist hinsichtlich des umstrittenen Punktes noch
nicht bezahlt. Im Streit sind 2652, 46 EUR (3,5facher Satz für
einfach 2083).

Ziffer 2083…Einfacher Satz=96,17. Mal 3,5 =336,59…Da passt irgend etwas nicht…
http://www.pkv.de/recht/rechtsquellen/gebuehrenordnu…
Grüße J.K.

o.k., dann warst Du ja schon viel weiter als wir hier.

Die PKV fragen, ob sie Rechtsschutz gewährt, wenn die Zahlung verweigert wird und der Arzt klagt. (Ich bezweifle, ob der wg. 350 EUR klagt.)

Was bedeutet denn das: Rechtsschutz durch die Krankenkasse? (Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht).
Vielen Dank,

Ja, habe ja schon geschrieben, dass es ein Tippfehler war: Es sind wegen §6a GoÄ gut 250,00 EUR.

Sie kann aber eine Kostengarantie für die Kosten des Rechtsstreits übernehmen, einen erfahrenen Anwalt suchen und auch mit dem zusammenarbeiten. Das gibt es und das darf die PKV auch.

Aha, da lernt man ja immer noch dazu! Gut zu wissen. Ich habe heute nur in einem Telefonat mit der PKV gefragt habt, ob sie aus Kulanz evtl. die Hälfte zahlen würden, da es für die ja auch besser wäre, als wenn ich (und die dann von mir streitverkündete PKV) verklagte werden würden. Und das haben sie es zumindest von sich aus nicht erwähnt.
Naja, morgen faxe ich denen erstmal den Auschnitt aus dem GoÄ Kommentar und dann frage ich gleich mal nach.

Ganz herzlichen Dank jedenfalls für den Super Tip!!!

Hi Lucia,

hast Du den OP-Bericht gelesen? Du weißt doch gar nicht, was der Arzt gemacht hat!

Und Recht sprechen in Deutschland die Gerichte und nicht Kommentare, Ärztekammern oder Versicherungen.

Die Rechtsprechung ist hier unterschiedlich (neben dem Urteil AG Essen, gibts da auch das darin erwähnte des LG München und noch eine Menge mehr).

Also einfach zu sagen „der Arzt hat Recht“ ist hier erstens nicht erlaubt (keine Rechtsberatung!) und zweitens haltlos. Kann sein, muss aber nicht.

Schöne Grüße!