Hallo allerseits.
Meine Frage (rein weil es mich interessiert, es ist keine Hausaufgabe oder sowas, aus dem Alter bin ich schon eine ganze Zeit raus!) betrifft folgenden Sachverhalt:
Ein gewisser doktor Faust ist des Lebens überdrüssig und fühlt sich im Allgemeinen ziemlich unbefriedigt. Er schließt mit dem Teufel, Mephistopheles, einen Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltet, dass Mephistopheles dem Dr. Faust Zufriedenheit und Glück verschafft, jedoch die Seele des Dr. Faust im Moment des erreichens der Zufriedenheit/des Glückszustandes, in den Besitz von Mephistopheles übergeht. Mephistopheles erfüllt dann auch seinen Teil des Vertrages. Als dieser nun aber die Seele des Dr. Faust einfordert, meldet sich Gott zu Wort, der ebenfalls Ansprüche auf die Seele des Dr. Faust erhebt, da diese wohl nie dem Dr. Faust gehörte.
Nehmen wir nun also an, Glück, Zufriedenheit und Seelen wären handelbare Güter, wie würde ein Prozess vor einem deutschen Gericht zu diesem Sachverhalt aussehen? Wie würden etwaige Schadensersatzansprüche des Mephistopheles gegenüber Dr. Faust aussehen, da ja kein Geld geflossen ist und Dinge wie Glück, Zufriedenheit und Seelen ausserhalb der Möglichkeiten des Menschen Dr. Faust, aber nicht ausserhalb der Möglichkeiten der übernatürlichen Wesen Mephistopheles und Gott liegen?
MfG,
TheSedated
Nehmen wir nun also an, Glück, Zufriedenheit und Seelen wären
handelbare Güter, wie würde ein Prozess vor einem deutschen
Gericht zu diesem Sachverhalt aussehen? Wie würden etwaige
Schadensersatzansprüche des Mephistopheles gegenüber Dr. Faust
aussehen, da ja kein Geld geflossen ist und Dinge wie Glück,
Zufriedenheit und Seelen ausserhalb der Möglichkeiten des
Menschen Dr. Faust, aber nicht ausserhalb der Möglichkeiten
der übernatürlichen Wesen Mephistopheles und Gott liegen?
du hast offenbar zu viel freizeit…
wieso sollte sich ein übernatürliches wesen auch an deutsche gerichte wenden ? jeder weiß doch, dass man in verfahren mit übernatürlichen beteiligten in die usa geht…
Nabend The Sedated,
wenn die Seele dess Dr. Faust nicht ihm selbst sondern Gott gehört, Faust aber eingewilligt hat diese Mephisto gegen einen Moment höchsten Glückes zu geben, wäre dies erstmal Betrug: Er versucht etwas zu verkaufen was ihm nicht gehört. Unterschlagung käme hier nicht in Frage, da der Tausch durch Gottes eingreifen ja nicht zustande kommt.
Die Frage ist ob Mephisto weiß dass die Seele nicht Eigentum seines Vertragspartners ist. Wäre dies offenkundig könnte er nicht auf Schadensersatz hoffen.
Weiterhin wäre zu prüfen ob Dr. Faust hätte wissen können, dass seine Seele nicht sein Eigentum ist. Ein Betrug liegt ja nur dann vor wenn man wissentlich falsche Angaben macht.
So, dass jetzt mal auf die schnelle.
Gute Nacht!
Charlie80
Nehmen wir nun also an, Glück, Zufriedenheit und Seelen wären
handelbare Güter, wie würde ein Prozess vor einem deutschen
Gericht zu diesem Sachverhalt aussehen?
Eigengestellt, da von Gott keine ladungsfähige Anschrift ermittelt werden konnte und auch nicht zweifelsfrei festeht, von wem er vertreten wird.

Lg,
Max
http://www.amazon.de/Strafakte-ber%C3%BChmte-Triebt%…
Behandelt aber, wenn ich mich recht entsinne, nur die strafrechtliche Seite.
Eigengestellt, da von Gott keine ladungsfähige Anschrift
ermittelt werden konnte
Der Weihnachtmmann bekommt auch tausende von Briefen jedes Jahr, warum sollte ein Brief an den lieben Gott die Post überfordern?
Gruß, FAQ1129
Hallo,
schöne und kreative Frage!!
Punkt 1: Ich würde sagen, dass Mephisto kein Eigentum an der Seele erlangen kann, weil sie dem Besitzer (Faust) nicht gehört, er also nicht Eigentümer ist und nicht darüber verfügen kann.
Punkt 2: Ein Schadensersatz könnte mE aus § 280 BGB hergeleitet werden, sofern die Parteien sich dem BGB unterwerfen, was ja doch fraglich sein dürfte (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html)
Der entstandene Schaden muss natürlich konkret belegt werden und wird dann nach §§ 249 ff BGB beglichen (das abstrakt zu subsumieren? Da passe ich). Vielleicht am ehesten immaterieller Schaden nach § 253 BGB?
lustige Grüße
who_knows