Gold in Zahnprothesen/Rechnung

Hi,
wird in einer Rechnung für Zahnprothesen angegeben wieviel Gold verarbeitet wurde (bzw. in einem Kostenvoranschlag wieviel vermutlich verarbeitet wird)?

Grüsse und Danke für Antworten.

Es wäre mir neu, das in Zahnprothesen Gold verarbeitet wird.

Ansonsten ist der Kostenvoranschlag ein Schätzpreis.

In der endgültigen Rechnung detailliert vom Labor. Aber auch da ist es nicht das Gold das du vom Schmuck her kennst.

Hi Mim77;
im Heil-und Kostenplan (HKP)kann die Menge des zu verarbeitenden Goldes für den geplanten Zahnersatz nur geschätzt werden.Wieviel letztendlich verarbeitet wurde ergibt sich aus der Rechnung des zahntechnischen Labors.
Gruß,Ztug

In meinen diversen Rechnungen stand nichts über Menge und Zusammensetzung (Goldgehalt).

In meinem Fall wäre es wichtig gewesen, denn das „hochwertige“ Gold, von dem mein ZA sprach, bestand zum größten Teil aus Palladium, worauf ich allergisch reagierte.

Löchere deinen ZA VORHER mit deinen Fragen, auch wenn das vielen ZA nicht paßt. Schließlich bist du es, der dann zahlt.

Wenn es hinterher Komplikationen geben sollte und dein ZA dich abwimmelt, sprich rechtzeitig mit deiner Krankenkasse. Ich weiß nicht, wie lange die Reklamationsfrist heute ist. Da müßtest du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen. Aber ich wünsche dir, daß bei dir alles ordentlich gemacht wird!

LG, Hannelore

Moin Moin,

In meinen diversen Rechnungen stand nichts über Menge und
Zusammensetzung (Goldgehalt).

Tut es nie.

In meinem Fall wäre es wichtig gewesen, denn das „hochwertige“
Gold, von dem mein ZA sprach, bestand zum größten Teil aus
Palladium, worauf ich allergisch reagierte.

Hat wohl damit zu tun das das Gold was in Zahnersatz kein reines Gold verarbeitet wird sonder Legierungen, darin ist unter anderem auch Palladium enthalten. War die Allergie davor schon bekannt? Wenn ja dann hätte dies, dem Zahnarzt mitgeteilt werden sollen. Es wäre ein ganz anderes Material verwendet worden.

Löchere deinen ZA VORHER mit deinen Fragen, auch wenn das
vielen ZA nicht paßt. Schließlich bist du es, der dann zahlt.

Eine Möglichkeit, die andere wäre mit dem zuständigen Techniker zu sprechen, die wissen nämlich zu 100% was sie verarbeiten.

Wenn es hinterher Komplikationen geben sollte und dein ZA dich
abwimmelt, sprich rechtzeitig mit deiner Krankenkasse. Ich
weiß nicht, wie lange die Reklamationsfrist heute ist. Da
müßtest du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen. Aber ich
wünsche dir, daß bei dir alles ordentlich gemacht wird!

Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, nur da wohl gemerkt.
Leider wüsste ich nicht was eine Allergie die evtl. nicht bekannt war oder verschwiegen wurde mit der Gewährleistung zu tun hätte.
Gruß

LG, Hannelore

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