Hi, ich habe jetzt genau das Gegenteil von dem Fall, den H.Haufe unten schildert.
Da habe ich eine Goldmünze ersteigert und entsprechend der Anweisung des Verkäufers (??) die Schuldsumme tunlichst überwiesen. Es kommt aber kein Gold - auch keine Nachricht.
Erst als ich erbost nach der Lieferung frage, wird mir in perfektem Englisch geantwortet (das Angebot und alle Angebote des Verkäufers sind in perfekter deutscher Sprache abgefasst), dass sein ebay Account gehackt worden sei, und er nix, aber auch gar nix machen kann.
Geht das ?? Ist nicht wenigstens ebay verantwortlich ??
Na ja, jetzt ist das Weihnachtsgeld vermutlich futsch.
Oder hat jemand von euch eine Idee, wie ich wenigstens wieder an meine Euros komme? Die Überweisung habe ich vor 16 Tagen getätigt, kann die Bank noch stornieren ???
Hi, ich habe jetzt genau das Gegenteil von dem Fall, den
H.Haufe unten schildert.
Da habe ich eine Goldmünze ersteigert und entsprechend der
Anweisung des Verkäufers (??) die Schuldsumme tunlichst
überwiesen. Es kommt aber kein Gold - auch keine Nachricht.
Erst als ich erbost nach der Lieferung frage, wird mir in
perfektem Englisch geantwortet (das Angebot und alle Angebote
des Verkäufers sind in perfekter deutscher Sprache abgefasst),
dass sein ebay Account gehackt worden sei, und er nix, aber
auch gar nix machen kann.
Geht das ?? Ist nicht wenigstens ebay verantwortlich ??
Nein, außer sie hätten es gewusst und nicht gehandelt.
Du kannst Ebay-Käuferschutz beantragen. Dadurch erhältst Du eine gewisse Summe minus Gebühr zurück. http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-process.html
Anzeigen kann man kostenlos stellen und es klingt nach Betrug.
Na ja, jetzt ist das Weihnachtsgeld vermutlich futsch.
Oder hat jemand von euch eine Idee, wie ich wenigstens wieder
an meine Euros komme? Die Überweisung habe ich vor 16 Tagen
getätigt, kann die Bank noch stornieren ???
Nein, das geht generell nicht. Nur fremde Abbuchungen können rückbelastet werden. Ansonsten s.o.
Oder hat jemand von euch eine Idee, wie ich wenigstens wieder
an meine Euros komme? Die Überweisung habe ich vor 16 Tagen
getätigt, kann die Bank noch stornieren ???
Also wie unten schon geschrieben wurde, kann man die Überweisung normalerweise nicht zurückholen. Aber wenn man bei der Bank mal ganz nett nachfragt und das Problem schildert, machen sie es evtl. doch. Bei mir persönlich hat das schonmal funktioniert (Sparkasse).
Aber immer schön freundlich und am besten bei ner netten Dame nachfragen, die werden bei solchen Problematiken schonmal eher emotional mitgerissen…
Der Verkäufer selber hat eine Adresse in Frankfurt aber einen indischen Namen, was mich nicht unbedingt irritierte, denn ich habe z.B. mit (deutschen) Vietnamsen sehr gute ebay Erfahrungen gemacht
Die Zahlungsaufforderung nannte als Empfänger einen gewissen SALIH DÖNMEZ, was auch nicht unbedingt falsch sein musste.
Irritierend hätte für mich eigentlich sein müssen, dass ich keine e-mail Adresse von ebay genannt bekam, nur ein ‚[Kontakt zu Verkäufer aufnehmen]‘.
Na ja, ich werde morgen mal versuchen, meine Bank zu überzeugen, dass man etwas tun sollte.
Danke für eure Antworten - nur so richtig geholfen ham se nich.
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Der Zweck heiligt die Mittel. Bankangestellte sind dem Kunden gegenüber meist auch sehr gemein und berechnend, wenn es darum geht, ihm das teurere Konto oder die völlig unnütze Versicherung anzudrehen. Da kann man auch schonmal zu solchen Mitteln greifen.
Oder hat jemand von euch eine Idee, wie ich wenigstens wieder
an meine Euros komme? Die Überweisung habe ich vor 16 Tagen
getätigt, kann die Bank noch stornieren ???
Also wie unten schon geschrieben wurde, kann man die
Überweisung normalerweise nicht zurückholen. Aber wenn
man bei der Bank mal ganz nett nachfragt und das Problem
schildert, machen sie es evtl. doch. Bei mir persönlich hat
das schonmal funktioniert (Sparkasse).
Eine Überweisung läßt sich in der Regel nach schon nach ein paar Stunden nicht mehr zurückrufen. Überhaupt die Möglichkeit in den Raum zu stellen, daß das nach 16 Tagen möglich sein könnte, ist schon hochgradig unseriös.
Eine Überweisung läßt sich in der Regel nach schon nach ein
paar Stunden nicht mehr zurückrufen. Überhaupt die Möglichkeit
in den Raum zu stellen, daß das nach 16 Tagen möglich sein
könnte, ist schon hochgradig unseriös.
Tja, tut mir leid, daß ich so unseriös war, von meiner nicht-theoretisch-versteiften Praxiserfahrung zu berichten.
Überweisungsrückruf
Diese Praxiserfahrung hast Du entweder (absichtlich oder unabsichtlich) falsch oder übertrieben dargestellt oder schlicht erfunden.
Es ist technisch unmöglich, eine Überweisung, die bereits das andere Institut erreicht hat, ohne Zustimmung des Zahlungsempfängers wieder zurückzuholen. Mal ganz abgesehen davon, daß die Kündigung eines Überweisungsvertrages nach § 676a (4) BGB zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt ist und das Kreditinstitut des Zahlungsempfänger (bei dem Du also auch keine Mitarbeiterinnen becircen kannst) eine Rückbuchung gar nicht mehr vornehmen darf (vgl. AGB Ziffer 8.1).
Die Entschuldigung war insofern angemessen, auch wenn Du es mutmaßlich anders gemeint hast.
Gruß
Christian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Diese Praxiserfahrung hast Du entweder (absichtlich oder
unabsichtlich) falsch oder übertrieben dargestellt oder
schlicht erfunden.
Ich glaub jetzt hakts aber. Daran war gar nichts erfunden. Es handelte sich bei mir um einen eBay-Betrug und meine Sachbearbeiterin hat das Geld nach ca. 1 Woche zurückgeholt.
Aber Du musst das natürlich besser wissen, als ich.
Es ist technisch unmöglich, eine Überweisung, die bereits das
andere Institut erreicht hat, ohne Zustimmung des
Zahlungsempfängers wieder zurückzuholen.
Na wenn Du das sagst.
Mal ganz abgesehen davon, daß die Kündigung eines
Überweisungsvertrages nach §676a (4) BGB zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr erlaubt ist und das
Kreditinstitut des Zahlungsempfänger (bei dem Du
also auch keine Mitarbeiterinnen becircen kannst)
eine Rückbuchung gar nicht mehr vornehmen darf
(vgl. AGB Ziffer 8.1).
Entschuldige bitte, daß ich davon jetzt gähne. Ich bin fasziniert von Deinem theoretischen Wissen. Ehrlich.
Die Entschuldigung war insofern angemessen, auch
wenn Du es mutmaßlich anders gemeint hast.
Davon kannst Du ausgehen. Diskussion ist hiermit für mich beendet. Ich habe meine persönliche Erfahrung geschildert, die auf Tatsachen beruht. Daher brauche ich mich von Dir nicht belehren lassen. Und mir eine Lüge zu unterstellen empfinde ich als Frechheit. --> *plonk*
Diese Praxiserfahrung hast Du entweder (absichtlich oder
unabsichtlich) falsch oder übertrieben dargestellt oder
schlicht erfunden.
Ich glaub jetzt hakts aber. Daran war gar nichts erfunden. Es
handelte sich bei mir um einen eBay-Betrug und meine
Sachbearbeiterin hat das Geld nach ca. 1 Woche zurückgeholt.
Diese Praxiserfahrung hast Du entweder (absichtlich oder
unabsichtlich) falsch oder übertrieben dargestellt oder
schlicht erfunden.
Ich glaub jetzt hakts aber. Daran war gar nichts erfunden. Es
handelte sich bei mir um einen eBay-Betrug und meine
Sachbearbeiterin hat das Geld nach ca. 1 Woche zurückgeholt.
Wenn dieser Sachverhalt den Tatsachen entsprechen würde, wäre damit unser Wirtschaftssystem lahmgelegt. Gut, daß sich das so nicht abgespielt hat.
Aber Du musst das natürlich besser wissen, als ich.
So ist es, in der Tat.
Es ist technisch unmöglich, eine Überweisung, die bereits das
andere Institut erreicht hat, ohne Zustimmung des
Zahlungsempfängers wieder zurückzuholen.
Na wenn Du das sagst.
Ob ich das sage oder nicht, spielt keine Rolle. Es ist so.
Mal ganz abgesehen davon, daß die Kündigung eines
Überweisungsvertrages nach §676a (4) BGB zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr erlaubt ist und das
Kreditinstitut des Zahlungsempfänger (bei dem Du
also auch keine Mitarbeiterinnen becircen kannst)
eine Rückbuchung gar nicht mehr vornehmen darf
(vgl. AGB Ziffer 8.1).
Entschuldige bitte, daß ich davon jetzt gähne. Ich bin
fasziniert von Deinem theoretischen Wissen. Ehrlich.
Danke.
Die Entschuldigung war insofern angemessen, auch
wenn Du es mutmaßlich anders gemeint hast.
Davon kannst Du ausgehen. Diskussion ist hiermit für mich
beendet. Ich habe meine persönliche Erfahrung geschildert, die
auf Tatsachen beruht. Daher brauche ich mich von Dir nicht
belehren lassen. Und mir eine Lüge zu unterstellen empfinde
ich als Frechheit.
Ich habe Lüge nur als eine von drei Alternativen genannt. Die anderen beiden sind Mißverständnis und Unwissenheit.
Diese Praxiserfahrung hast Du entweder (absichtlich oder
unabsichtlich) falsch oder übertrieben dargestellt oder
schlicht erfunden.
Ich glaub jetzt hakts aber. Daran war gar nichts erfunden.
Somit bleiben ja noch mehrere andere Möglichkeiten, aufgrund derer die Darstellung nicht stimmt. Vielleicht war es ja doch eine Lastschrift? exc hat Dich nicht der Lüge bezichtigt, dass ist Deine Interpretation.
Es
handelte sich bei mir um einen eBay-Betrug und meine
Sachbearbeiterin hat das Geld nach ca. 1 Woche zurückgeholt.
Aber Du musst das natürlich besser wissen, als ich.
Das tut er ziemlich sicher auch.
Wenn Du weiter über Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit eines Überweisungsrückrufes diskutieren möchtest, dann eröffne am besten einen Thread im entsprechenden Brett. Hier im Zusammenhang mit ebay gilt es als erwiesen , dass man Überweisungen nur unter ganz bestimmten, sehr selten zutreffenden Bedingungen ganz kurzfristig nach ihrem Erfolgen zurückholen kann.
Hallo,
unser Hauptartikel wurde mal kopiert und in einem gehackten Konto eingestellt. Wir haben das recht schnell gemerkt und an Ebay gemeldet. Auch hatten wir uns mit der Besitzerin des Kontos in Verbindung gesetzt. Die war völlig überrascht …
Ebay hat trotzdem nicht allzuviel unternommen, die gefälschten Auktionen konnten in Ruhe auslaufen. Die Käufer erwarteten von uns eine Lieferung und die arme Frau mit dem gehackten Konto war mit den Nerven am Ende.