Goldkauf über den Thresen

Hallo,

Hans im Glück möchte etwas Gold kaufen. Die Aufgeldtabelle zeigt für 100-Gramm-Barren hervorragende Konditionen an.
Hans läuft also zum Händler. Der wird den Personalausweis sehen wollen.

Und weiter?
Darf oder muss der Händler die Daten dauerhaft speichern? Werden sie weitergegeben? Wenn ja: Immer oder erst bei konkretem Verdacht?

Wie wahrscheinlich ist es, dass Hans nach dem Kauf von zwei Schlapphüten mit grimmigem Gesicht nach der Herkunft des Geldes gefragt wird?

Hallo,

die Daten werden aufgezeichnet und sind fünf Jahre aufzubewahren:
§ 8 GwG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Einen Weitergabeautomatismus gibt es nicht.

Gruß
C.

1 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.