Goldschmied: freier beruf oder gewerbe

Ich bin ausgebildete Goldschmiedin und stehe kurz vor einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I). Ich möchte dabei gern freiberuflich tätig werden, statt (Zwangs-)Mitglied der Handwerkskammer (HWK) zu werden und zudem als Gewerbetreibende zu gelten. Zum einen fielen dann Gewerbesteuer, eine Anmeldungsbebühr (Euro 80) und Jahresbeiträge (ca. Euro 140) bei der HWK an, zum anderen wäre mir mit einem „handwerklichen Gewerbe“ der Zutritt zur Künstlersozialkasse (KSK) verwehrt!
Meine Frage, ob der Goldschmiedeberuf nun als Handwerk und daher als Gewerbe, oder aber in der ebenfalls möglichen Umbenennung/Bezeichnung „freischaffender Schmuckgestalter/-designer“ nicht doch eher kreativ künstlerisch und damit freiberuflich einzuordnen wäre, konnte mir bisher niemand konkret beantworten.
Aus meinem eigenen Umfeld kenne ich aber sowohl Goldschmiede, die in die KSK aufgenommen wurden und als Freiberufler arbeiten, wie auch solche, denen diese Mitgliedschaft verwehrt wurde (und die damit dem Gewerbe und somit dem Handwerk zugeordnet wurden).
Die konkrete Arbeitspraxis beider vorgestellter „Modelle“ unterscheidet sich tatsächlich aber nicht im geringsten voneinander - beide entwerfen, fertigen an und verkaufen ihren Schmuck!
Ich würde mich über sachdienliche Antworten oder Informationen sehr freuen, da davon die Art und Weise meiner Gründung - und die daraus folgenden Konsequenzen wie weiter oben beschrieben - abhängen wird.
Vielen Dank im voraus!
Franz

Hallo Frau Franz, Leider sind sie bei mir an der falschen Adresse. Ich habe ein
Gewerbe angemeldet, fertige aber nicht nur Schmuck. Ich habe mich daher nicht
weiter mit dieser Frage beschäftigt. Ich würde es als Freiberufler, was Sie ja
offensichtlich erstrebenswerter finden, aber durchaus zunächst probieren.

Viel Erfolg. Viele Grüsse, Wiesemann

hallo, bitte mich nach urlaub ab 6.4. anrufen: +436763392422. vorher die anerkennung als künstlerin = freischaffender beruf anerkennen lassen, denn sonst stellt sich die frage gar nicht. das zuständige amt müsste ich auch erst recherchieren. lg
christa aus wien

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!
Ich habe mich nochmal bei einer „fähigen“ Steuerberaterin erkundigt und gehe nun ebenfalls davon aus, dass es unter der Bezeichnung „Design“ und Anfertigung von „Unikaten“ beim Finanzamt durchgehen sollte!

Frohe Ostern! Franz

Hallo Christa,

Vielen Dank! Ich glaube, dass wird nicht mehr nötig sein…
Ich habe mich nach langer Recherche bei einer „fähigen“ Steuerberaterin erkundigt und gehe nun davon aus, dass es unter der Bezeichnung „Design“ und Anfertigung von „Unikaten“ beim Finanzamt durchgehen sollte!
Trotzdem vielen Dank für die Mühe!

Frohe Ostern! Franz.