Golf IV als LKW anmelden

Siehe Titel. Ist das möglich? Ich dachte Rückbank raus und vielleicht eine Trennwand einbauen. Aber wie??
VG

Geht es um eine geringere Besteuerung?

Die Besteuerung erfolgt unabhängig von der „Zulassung als“.

Ein Umbau umfasst in der Regel die dauerhafte Entfernung der Rücksitze samt deren Halterungen und Sicherheitsgurte, eine dauerhafte Trennwand und ein Tausch der Seitenscheiben durch eingeschweißte Bleche.

Dann kommt das Finanzamt und schaut, ob das Fahrzeug für die Personen- oder Lastenbeförderung geeignet und bestimmt ist. Die Unterscheidung zwischen PKW und LKW ist nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die Gestaltung der Karosserie, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers anerkannt worden (BFH-Urteile in BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994, und in BFH/NV 2013, 165, jeweils m.w.N.).

Quelle: Urteil vom BFH https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201350174/

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Wobei meiner Ansicht nach eigentlich jeder Umbau, der den gesamten Raum hinter vorderen Sitzen zu speziellen Transportzwecken umfunktioniert reichen sollte - also z.B. ein fester Einbau eines Regelsystems mit Transportsicherungstechnik und gleichzeitig wie schon gesagt Ausbau Rückbank und zugehörige Gurte etc.
Aber Trennwand und Fenstertausch sind wohl Standardkriterien

Das tut aber überhaupt nihts zur Sache und Antwort auf die gestellte Frage denn wie Du selbst schreibst.

ist nur das maßgebend was X-Strom vor Dir schon schrieb.
Sprich: Deine Antwort war und ist…
:roll_eyes:ramses90

Gut daß Du noch sachlich was beitragen konntest.

So aufwändig muss es glaube ich nicht sein. Ich hatte damals bei meinem betagten MB 208 Bus dem ‚Bremer‘ die Rückbank ausgebaut und hinter den Vordersitzen eine Holzplatte eingezogen. Das reichte um ihn vom PKW zum LKW umzuwandlen.
Hier ist es eben kein Bus sondern ein ‚richtiger‘ PKW. Daher meine Frage.

Wen willst du überzeugen?

Der TÜV ist da das kleinere Problem. Das Finanzamt will dagegen überzeugt werden, dass du das Fahrzeug primär zum Lastentransport benutzen wirst. Denn der Steuervorteil „LKW“ definiert sich über den Zweck und kann auch trotz Zulassung als LKW verweigert werden.

Also: Geht es dir um die Zulassung oder geht es dir um die Besteuerung?

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Natürlich um Besteuerung. Ich benutzte das Teil als Handwerker.