Golf IV: dritte Kopfdichtung durch

Hallo Leute

Habe 6/2000 einen Giolf IV mit 1,6l, 74kW gebraucht beim Händler gekauft, Laufleistung ca 89000 km.
Nach ca. 3 Monaten hatte ich leichten Kühlmittelverlust, nach einigem hin und her wurde die Kopfdichtung erneuert (auf Garantie).
Fast genau 12 Monate, im August 2001, später wieder das Problem: Kühlmittel verschwand, wieder Kopfdichtung (auch auf Garantie).
Auf Nachfragen nach der Ursache wurde ich mit Materialfehler der Kopfdichtung vertröstet.
Aber im November, vor ca. 3 wochen wieder der selbe Schlamassel.
Jetzt hab ich keine Garantie mehr, sagt der Händler, da ich bei der letzten Rreparatur nichts dazubezahlt habe und es somit keine Garantie auf Garantie gibt.

Der Punkt meiner Ansicht nach ist nur:
Ist das nicht ein Folgeschaden, d.h. wurde der Schaden nicht beim ersten korrekt behoben?
Es geht jetzt darum was und ob ich bezahlen muss.
Wie siehts rechtlich aus?
Bringen Beschwerden und Leserbriefe bei VAG Deutschland, AutoBild, AutoMotor Sport etc. was?

Gruß (ein entnervter) Michael

Hallo.

Nach ca. 3 Monaten hatte ich leichten Kühlmittelverlust, nach
einigem hin und her wurde die Kopfdichtung erneuert (auf
Garantie).
Fast genau 12 Monate, im August 2001, später wieder das
Problem: Kühlmittel verschwand, wieder Kopfdichtung (auch auf
Garantie).
Auf Nachfragen nach der Ursache wurde ich mit Materialfehler
der Kopfdichtung vertröstet.
Aber im November, vor ca. 3 wochen wieder der selbe
Schlamassel.
Jetzt hab ich keine Garantie mehr, sagt der Händler, da ich
bei der letzten Rreparatur nichts dazubezahlt habe und es
somit keine Garantie auf Garantie gibt.

Quatsch mit Soße. Der Händler muß für seine Nachbesserungsversuche genauso garantieren wie VW für seine Produkte.

Der Punkt meiner Ansicht nach ist nur:
Ist das nicht ein Folgeschaden, d.h. wurde der Schaden nicht
beim ersten korrekt behoben?

Aber ja.

Es geht jetzt darum was und ob ich bezahlen muss.

Nix und nein.

Wie siehts rechtlich aus?
Bringen Beschwerden und Leserbriefe bei VAG Deutschland,
AutoBild, AutoMotor Sport etc. was?

Die Beschwerden selbst erstmal nicht (Munition zurückhalten), kleine Winke mit der Bahnschranke schon eher. Ich denke aber, wenn Du mit der Schiedsstelle drohst, wird das schon reichen. Der Händler redet nämlich absolute Sch**** und weiß das auch.

Viel interessanter finde ich die Frage, welche technische Ursache der ganze Schlamassel haben könnte. Ich vermute jetzt mal ins Blaue rein, daß die Kopfdichtung beim ersten Mal nicht gleich komplett durchknallte. Das bedeutet, daß Undichtigkeiten punktuell aufgetreten sind und der Zylinderkopf nicht mehr plan war, als die Dichtung ersetzt wurde. Die beste und neueste Dichtung kann, wenn sie nicht plan liegt, nicht lange halten.

Jetzt gleite ich noch weiter ins Reich der Vermutungen ab : Wenn der Händler festgestellt hat, daß der Kopf nicht mehr plan ist, könnte seine Überlegung gewesen sein, daß die neue Dichtung billiger kommt als den Kopf komplett zu überdrehen (wenn er denn so überhaupt noch zu retten ist). Mit etwas Glück hält eine erneuerte Dichtung so lange, daß sie aus der Garantie herausfällt, und den (teuren) Kopfschaden darf er Dir dann mit Fug, wenn schon nicht mit Recht, aufhucken.

Die andere Möglichkeit ist, daß der Händler bzw. sein Meister keine Ahnung haben, was da los ist, und sich ihr technisches Wissen im Wechseln von Dichtungen erschöpft.

Wenn Du jemanden kennst, der einfach mal den Plansitz des Zylinderkopfes nachschauen kann, dann nimm ihn zum nächsten Werkstattermin mit (nicht selber den Kopf abmachen, sonst ist die Garantie hinüber!!!). Stahllineal auflegen, wenn die Dichtung runter ist, müßte schon reichen …

Gruß kw

Kopfdichtung ??
Hallo Michael,

mein Vorredner kw hat schon alles gesagt eigentlich.

Was mich an Deiner Story nervt: Wer sagt denn, daß es die ZKD als Verursacher ist ??

Im zweifelsfall: Gutachter hinzuziehen, oder den Wagen gen osten verkaufen, da stört sowas nicht.

gruß

dennis

Hallo Michael,

das könnte auch die Wasserpumpe sein. Den Fall hatte ich schon bei einem Golf II. Schau dir doch dein Auto mal von unten an!

mfg Christoph

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

falsch
Hallo Oki-irgendwas,

Der Golf wurde als gebrauchtes Fzg. mit Gebrauchtwagengarantie erworben.
Daher wurde der erste Schaden entsprechend, ohne Zuzahlung des Käufers, abgerechnet.
Der zweite Schaden trat, wenn ich mich nicht allzu sehr vertue, nach 14 Monaten auf. Auch hier wurde repariert, ohne Eigenanteil des Käufers. Normalerweise nennt man das Kulanz des Herstellers.

Der dritte Schaden muß vom Kunden beglichen werden, da die Garantie an die Kaufpreiszahlung des Fzgs. oder an eine Garantieverlängerung gebunden ist, welche mit einer erneuten Zahlung des Kunden verbunden ist.

Mit anderen Worten, die Garantie ist vorbei, der Kunde zahlt.

Und anzunehmen, daß es sich um einen Produktionsfehler der ZKD handelt, ist relativ vermessen.
Dazu müßte man genau dieses VW nachweisen.

Es bedarf einer kleinen Hochrechnung, wieviele, dann möglicherweise fehlerhafte, ZDK im Zeitraum zwischen dem ersten Schaden und dem letzten bundesweit verkauft wurden.

Wären die alle mit Fehlern behaftet, so hätte VW das bemerkt und
sehr schnell gehandelt.

An Autobild und Konsorten zu schreiben macht übrigens in so einem Fall (trotzdem) immer Sinn.

Mein Tipp für die Zukunft hat 3-5 Jahre Garantie und kommt aus Japan.

Gruß

Tom

Richtig
Hallo.

Der Reparaturbetrieb haftet auch für seine Nachbesserungsversuche. Wenn der gleiche Schaden, nämlich, Durchknallen der Zylinderkopfdichtung, wiederholt auftritt und wiederholt per Austausch der Dichtung behoben wird, läuft jedesmal eine neue Gewährleistungsfrist des Händlers an. Etwas anderes ist es, wenn jetzt der Zylinderkopf plötzlich? einen Riß hätte. Diese Garantie ist lange abgelaufen …

Gruß kw

Da ist der Wunsch Vater des Gedankens
Nochmal hallo,

nichts für Ungut, aber Deine Aussage ist schlichtweg falsch.
Nachzulesen in jedem Hersteller-Garantieheft.

Nochmal: Der Kunde erwirbt durch Zahlung eines Betrages, in diesem Fall zusammen mit dem Gebrauchtwagen, den Anspruch der unentgeltlichen Reparatur, und jetzt kommts, für einen vordefinierten Zeitraum!!!
Mit Ablauf dieser Zeit hat der Hersteller/Händler sein Versprechen erfüllt und ist dem Kunden nichts mehr schuldig.

Eine weitere Garantieübernahme (Garantieverlängerung, Ersatzteilgarantie) ist immer an ein erneutes Bezahlen des Kunden geknüpft.

Wenn Du es mir nicht glaubst, dann lies es bitte nach.

Gruß

Tom

Papier ist geduldig …
Hallo.

Nachzulesen in jedem Hersteller-Garantieheft.

Da stehen noch andere Sachen drin, die einer Überprüfung nicht standhalten. Eine Reparatur unterliegt der Gewährleistung - Ad Eins. Ein Fehler des eingebauten Teils, der Dichtung, ist ein Gewährleistungsfall - Ad Zwei.

Ein Fehler am Kopf selbst, entstanden nach den durchgeführten Reparaturen, unterliegt der Gewährleistung nicht, da hast Du recht - Ad Drei.

Nochmal: Der Kunde erwirbt durch Zahlung eines Betrages, in
diesem Fall zusammen mit dem Gebrauchtwagen, den Anspruch der
unentgeltlichen Reparatur, und jetzt kommts, für einen
vordefinierten Zeitraum!!!

Und für diese unentgeltliche Reparatur gilt mindestens der gesetzliche Gewährleistungsrahmen. Punktum.

Ich bin in der Autobranche tätig und kenne mich denn doch ein wenig aus. Und das war mein letzter Beitrag zu diesem Thread.

Gruß kw

Und für diese unentgeltliche Reparatur gilt mindestens der

gesetzliche Gewährleistungsrahmen. Punktum.

Ad eins bis hundert bedeuten nicht, daß Du Recht hast, und ‚punktum‘ schon gar nicht.

Wie lange dauert denn Deines Erachtens der gesetzliche Gewähleistungsrahmen?
Es sind (noch bis zum 31.12.01) schlappe 6 Monate.
Alles was darüber geht nennt man Garantie, und die bietet der Hersteller/Händler freiwillig an.

Ich bin in der Autobranche tätig und kenne mich denn doch ein
wenig aus. Und das war mein letzter Beitrag zu diesem Thread.

Nichts für ungut, aber daß Du dich ‚ein wenig‘ auskennst, glaube ich Dir gern. In diesem Fall zu wenig.
Und noch eins, die gesetzliche Handhabung der Gewährleistung ist branchenunabhängig.

Gruß

Tom

Hi Tom,
hier irrst Du leider. Auch auf die Reparatur gibts eine Garantie.
Und erst recht in diesem Fall. Da Du selbst schreibst, man müsste VW einen Herstellungsfehler nachweisen und dies kaum Möglich sei, ist es hier ja offensichlich so, das jeweils nur der Folgeschaden, nicht aber die Ursache dafür repariert wurde.
Die Werkstatt haftet 6 Monate für die durchgeführte Reparatur. Tritt also exakt der gleiche Schaden innerhalb dieser Zeit erneut auf, haftet die Werkstatt. Da nun innerhalb eines für diesen Schaden relativ geringen Zeitraumes der gleiche Defekt zum dritten male auftritt, würde mich schon interessieren, wie sich die Werkstatt vor der Schiedstelle da rauswinden will.
Hier ist doch selbst dem Mechaniker im ersten Lehrjahr klar, das entweder der Zylinder oder der Zylinderkopf verzogen ist, oder aber scheinbar jemand nicht in der Lage war, diese Reparatur fachgerecht auszuführen. Spätestens jetzt dürfte der Kopf endgültig verzogen sein. Ausserdem wäre zu prüfen, ob die laut Kundendienstinformation geänderte Kopfdichtung mit den geänderten
Zylinderkopfschrauben verwendet wurde. Wenn nicht, dann ist es nicht verwunderlich. Nicht umsonst ändert VW alle Naselang das Material der Dichtungen und der Schrauben.
Gruss Sebastian

Nein,nein und nochmals nein.
Hallo Sebastian,

Hi Tom,
hier irrst Du leider. Auch auf die Reparatur gibts eine
Garantie.

Auf eine Reparatur gibt es nur Garantie, wenn für die Reparatur bezahlt wurde. Und dies war nicht der Fall.

Und erst recht in diesem Fall. Da Du selbst schreibst, man
müsste VW einen Herstellungsfehler nachweisen und dies kaum
Möglich sei, ist es hier ja offensichlich so, das jeweils nur
der Folgeschaden, nicht aber die Ursache dafür repariert
wurde.

Ich möchte es nicht verkomplizieren, aber das hätte dann etwas mit Produkthaftung zu tun, und zwar dann, wenn die vereinbarte (bezahlte) Garantie abgelaufen ist.

Ich habe Dein Posting bewusst gekürzt. Nicht böse sein.
Was Du beschreibst ist das typische Kundenwunschdenken, welches mit geltendem Recht nicht unbedingt etwas zu tun haben muß.

Das Recht des Kunden innerhalb (!) der Garantiezeit ist im BGB klar festgelegt. Es sieht Wandlung, Umtausch, Minderung und Schadenersatz vor. Nicht alles ist im vorliegenden Fall anwendbar.
Auch muß man die AGBs des Vertragspartners (Händler) berücksichtigen.

Mach Dir doch einfach mal den Spaß und geh bei dem Autohändler Deines Vertrauens vorbei und frag, wie sich die Rechtslage darstellt.

Schöne Feiertage

Gruß

Tom

Hi Tom,
nun fahre ich seit über 20 Jahren Auto und das jetzige trägt die Nummer 50. Zugegeben, meine Autos haben nie eine Werkstatt gesehen, aber ich habe selbst kurze Zeit in einer Werkstatt gearbeitet und mein Schwager hat eine Mitsubishi Vertretung.
Ich denke, wir haben beide teilweise Recht. Dazwischen gibt es viele Erfahrungen zwischen Theorie und Praxis. Gottseidank handeln nicht alle Werkstätten nur nach dem Gesetzestext, denn dann könnten viele Ihren Laden dichtmachen. In diesem konkreten Fall gehe ich trotzalledem von einer unsachgemässen Reparatur aus. Entweder wurden nicht die richtigen Teile verwendet oder der Mechaniker war mit der Reparatur überfordert. Eine Kopfdichtung geht in den wenigsten Fällen einfach so kaputt. Die hier beschriebene Arbeitsweise spiegelt genau das Bild der Werkstätten heute wieder. Geht was kaputt wird getauscht. Aber warum ist das Teil kaputtgegangen ? Solange diese Frage nicht geklärt ist, wird die neue Dichtung wahrscheinlich auch nicht lange halten. Das ist keine Reparatur, das ist Flickwerk. Ich würde das jedenfalls nicht so ohne weiteres hinnehmen. Tatsache ist jedoch, das die Ursache für die wiederholten Defekte innerhalb der Garantiezeit lag. Die Ursache für den Defekt wurde scheinbar nie beseitigt. Daher geben auch BGB etc. hier etwas Spielraum.
Auch Dir frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2002
Gruss Sebastian