Golf IV - Garantiefall - Getriebeschaden

Hallo zusammen,

so das wird etwas länger :smile:
meine mutter hat sich von bayern ein golf IV, bj 1998 mit 45000 km gekauft. jetzt, nach 2 wochen, wurde ein getriebeschaden und eine defekte klimaanlage festgestellt. sie wollte eigentlich nur das kühlmittel der klimaanlage nachfüllen lassen, dabei hat der kfz´ler noch ein kleinen rundumcheck gemacht und das ärgerniss festgestell. jetzt ist es so das meine mutter rund 300 km vom händler entfernt wohnt, also ein ganzes stück zu fahren. sie rief ihn an um die einwilligung einzuholen damit die reparatur von einem autorisierten vertragshändler behoben werden kann. er willigste erst ein, aber nachdem die kfz-werkstatt ihn angerufen hat und ihm die lage geschildert hat riegelte er ab und verweigerte die reparatur bei unserer vw-werkstatt.

unsere werkstatt sagte das das getriebe raus muss, alles andere wäre eine pfuscherrei und würde nicht lange halten. der verkäufer allerdings meinte das das getriebe nicht raus musss und er das so hinbekommt.

das ist jetzt der stand und ich weis nicht mehr weiter. vorallem, wie bekomme ich ein auto mit getriebeschaden 300 km nach bayern?? die beteiligungskosten sind doch eh schon hoch genug. habe ich keine andere chance?? kann ich bei dieser entfernung ihm das nicht aufzwingen das ich zum vw-zentrum gehe und die die raparatur übernehmen? vorallem ist das zentrum genau bei uns um die ecke, also warum das heckmäck??
außerdem weigert er sich uns den durchschlag des vertrages zuzuschicken und die rückseite davon auf dem die agb klauseln aufgedruckt sind. da muss doch was faul sein. sie hat nur die 1. seite vom vertrag die normalerweise beim verkäufer verbleibt.
bitte bitte gebt uns ein paar gute tipps. :smile:

viele grüße

linda

MOD: bitte unter Vierräder antworten… OT
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